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Sonntag, 29. November 2009

Urheberrechtskrimi beim Tatort

Die Erfinderin des Tatort-Vorspanns verklagte den Bayerischen Rundfunk und WDR auf Nachvergütung.

Das Auge im Fadenkreuz, rennende Beine, ein Fingerabdruck - den Vorstann der Serien Tatort kennt nahezu jeder und ist zur Marke der Serie geworden.
Entworfen hat diesen Trailer angeblich Kristina Böttrich-Merdjanowa welche nunmehr nach fast 40 Jahren eine angemessene finanzielle Beteiligung verlangt und als Urheberin genannt werden will. Am 16. Dezember wird laut SZ die Klage gegen der Bayerischen Rundfunk vor dem Landgericht München I verhandelt. Seinerzeit habe sie 2.500 DM für das Werk bekommen.
Der Streitwert der Klage wird auf 150.000 € geschätzt. Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Urheber zur Vorbereitung seines Anspruchs auf angemessene Beteiligung Auskunft und Rechnungslegung verlangen. Erst im zweiten Schritt geht es dann um die genaue Höhe der Nachvergütung.

Allein bei ARD und ORF ist in den letzten 40 Jahren über 19.000-mal der Tatort (mit dem Vorspann) gesendet worden.

siehe auch SZ http://www.sueddeutsche.de/muenchen/142/495467/text/

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