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Dienstag, 23. Februar 2010

Zum Tod von RA Gravenreuth

zum Tod des Kollegen Gravenreuth sind Unmengen von Fornebeiträgen und Blogs gepostet worden - es ist jedoch teilweise erschreckend was man für Kommentare lesen muss. Auch wenn der Kollege nicht bei allen beliebt war - vor allem bei seinen Gegnern - was auch nicht verwunderlich sein dürfte, so ist das Verhalten einiger Poster schlichtweg unwürdig. Wenn jemand am Boden liegt muss man nicht auch noch drauftrampeln. Die Postings sind mehr als ehrverletzend und könnten schon teilweise den Tatbestand des § 189 StBG erfüllen.

Aber vielleicht ist Gravenreuth gar nicht von uns gegangen, sondern bereitet im stillen Kämmerchen eine große Auskunftsklage vor mit dem Ziel alle Poster diffamierender Äußerungen über deren IP-Adresse ausfindig zu machen und dann abzumahnen :-) - das wäre doch mal ein Schlag wie der dem geschätzen Kollegen zuzutrauen wäre!

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