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Dienstag, 20. Juli 2010

Abmahngrüße aus Russland von RAin Kruse

Uns liegt eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei Kruse wegen eines russischen Filmwerks "Gluhar v Kino" der Firma Studija Monolit(GmbH nach russischem Recht) vor. Neben der üblichen Unterlassungserklärung (die ein Schuldeingeständnis und Anerkenntnis darstellt) werden Schadensersatzansprüche in Höhe von 980,00 € geltend gemacht.

Telefonisch und per Fax ist Frau Kollegin Kruse nur über eine 01805-Nummer erreichbar. Als e-Mail Adresse wird eine googlemailadresse angegeben.

Wir empfehlen Betroffenen nicht blind die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben sondern fachlichen Rat bei einem Anwalt einzuholen, der sich mit der Materie auskennt.
Weiterhin können wir jedoch auf keinen Fall empfehlen, nicht auf das Schreiben zu reagieren!! - es drohen sehr teure Rechtsstreitigkeiten. Uns liegt aktuell eine Klage der Kanzlei Schutt Waetke vor, bei dem ein Abgemahnter angeblich nicht reagiert hat und nunmehr vor dem Landgericht Köln gerichtlich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden soll. Bei einem Streitwert von über 11.000.- € kann dies sehr sehr teuer werden. Reagieren Sie daher immer (auch wenn die Abmahnung nicht berechtigt sein sollte) auf derartige Schreiben und lassen Sie sich anwaltlich vertreten (Wichtig! Vorher nach den Kosten des eigenen Anwalts erkundigen)

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