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Dienstag, 7. September 2010

Die Beschissenheit der Dinge - Abmahnung

Die Rechtsanwaltskanzlei Lampmann Behn Rosenbaum aus Köln mahnt im Auftrag der Firma Camino Filmverleih GmbH den Film "Die Beschissenheit der Dinge" ab.

Der Verstoß gegen das Urheberrecht soll nach unseren Informationen angeblich durch die Firma Logistep festgestellt worden sein.

Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Vertagsstrafe von 5.100 € sowie ein pauschaler Schadensersatz von 1.200,00 €. Die Fristen zur Reaktion sind sehr knapp bemessen.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, so raten wir dringend sich mit einem fachkundigen Anwalt in Verbindung zu setzen - Nichtreagieren oder eine falsche Reaktion kann sehr teure Konsequenzen nach sich ziehen. Uns liegt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vor, in dem ein Mandant im einstweiligen Verfahren verboten wird diesen Film auf einem Computer für den Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen bereitzustellen. Als Streitwert hat das Landgericht Köln einen Betrag von 50.000.- € für das Verfahren angesetzt.

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