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Dienstag, 25. Januar 2011

Abmahnung Reichelt Klute Aßmann

Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka) aus Hamburg mahnt derzeit wieder verstärkt wegen illegalem Down/Upload  - Urheberrechtsverletzung - von Spielen im Internet über Tauschbören (Filesharing) ab.

Derzeit werden folgende Abmahnungen (Rechteinhaber) verschickt:
  • Topware Entertainment GmbH - Two Wolds II
  • Koch Media, Höfen, Österreich - Just Cause II; Batman: Arkham Asylum; Lost Horizon; Supreme Commander 2; F1 2010; Kane & Lynch 2: Dog Days; Disciples III; Armada 2526; Dead Island
  • Techland - Call of Juarez 2 - Bound In Blood
Bei dem Spiel Dead Island handelt es sich um einen Action-Adventure-Horror-Ego-Shooter, der am 6. September 2011 veröffentlicht worden ist. Im Fall der Abmahung wegen Urheberrechtsverlzungen von Dead Island - Koch Media (Label: Deep Silver) wird von den Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann ein Gegenstandswert von 20.000.- € für die Abmahnung zu Grunde gelegt - insgesamt wird ein Schadenersatzvergleich von 1.500.- € gefordert.

Der von der Gegenseite angesetzte Gegenstandswert sowie der Schadenersatz ist unserer Meinung nach deutlich überhöht und die geforderte Unterlassungserklärung ist zu weit gehend und könnte zudem ein Schuldeingeständnis sowie ein Schuldversprechen darstellen.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben der Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung von der Rechtsanwälte .rka nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Fällen dem hier geschilderten Fall zwischen 180.- und 300.- € inkl. USt. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Siehe auch unsere weiteren Artikel zu Abmahnung von .rka und Koch Media wegen Urheberrechtsverletzungen in unserem Blog 

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