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Mittwoch, 9. März 2011

Abmahnung Schutt Waetke - Club Sounds

Die Kanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe mahnt derzeit im Namen der Firma Great Stuff GmbH, München, wegen Verbreitung von Werken über Peer-to-Peer Netzwerke ("verharmlosend auch "Internettauschbörse" genannt") aus dem Sampler Club Sounds ab.

Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Schadensersatz (in unserem Fall 750,00 €).

Wir empfehlen  wie auch in anderen Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Wir empfehlen Ihnen, sollten Sie eine Abmahnung erhalten, beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

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