Eine weitere Anwaltskanzlei - Paulus Rechtsanwälte aus Berlin, mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen wegen illegalem Up/Download aus sog. Tauschbörsen (P2P Netzwerken, Torrents) ab.
Aktuell liegt uns eine Abmahnung im Auftrag der Firma Grafton Hold LLP, Suite 1 The Studio, St. Nicholas Close, Elstree, Hertfordshire WD63EW Großbritannien, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oleksandr Blyumin bezüglich des Musikwerks "ILHAMA - Bei mir bist Du scheen" aus dem Chartcontainer German Top 100 Single Charts vor. Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Schadensersatz von 250,00 € sowie Anwaltskosten für das Mahnschreiben in Höhe von 506,00 (berechnet nach einer 1,0 Gebühr aus 10.000.- € Gegenstandswert). Die Ermittlungsdaten wurden durch die Firma baseprotect geführt. Da es sich bei dem abgemahnten Lied um einen Teil eines Chartcontainers handelt, auf dem 100 Lieder enthalten sind, drohen weitere Abmahnungen auch durch andere Anwaltskanzleien (zur Beruhigung für Betroffene - 100 Abmahnungen werden es nicht werden aber mit bis zu 15 Stück muss man u.U. rechnen)
Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir die Abmahnung dringend erst zu nehmen
und (nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir
raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da eine Klage auf Unterlassung ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich
ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der beiliegenden
Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein
Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die
geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen.
Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über
1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste
Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter
info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche
Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch
Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- €
inkl. USt je nach Art des Falles. Von selbstgestrickten
Schreiben oder noch schlimmer, gar
keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion
kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt
anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt
häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie
verwendet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und
unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
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