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Donnerstag, 11. Oktober 2012

Fristlose Kündigung nach Äußerungen auf Facebook - LAG Hamm

Negative und vor allem beleidigende Äußerungen über einen Arbeitgeber auf Facebook können eine fristlose Kündigung nach sich ziehen hat das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 10.20.12 - AZ 3 Sa 644/12 entschieden.

Auf seiner Facebook-Seite hatte der damals 26 jährige Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber als Menschenschinder und Ausbeuter bezeichnet und weiter ausgeführt, dass er "dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen" müsse. Die Äußerungen seinen als Beleidung zu werten und nicht mehr vor Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt entschied das LAG Hamm.

Immer häufiger kommt es zu Verfahren wegen Äußerungen auf Facebook. Nutzer sollten sich vor schnellen Postings erst einmal klar sein, dass ihre Äußerungen u.U. öffentlich weltweit und dauerhaft abgerufen werden können (und auch nachverfolgt werden können).

Es ist leider immer wieder erschreckend, dass manche User der Ansicht sind, im Internet gelten die rechtlichen Regelungen nicht und sie können alles ohne Konsequenzen verbreiten. Seien Sie sehr vorsichtig, was Sie ins Internet stellen - verbreiten Sie nichts, was Sie nicht auch in der Tageszeitung an nächsten Tag lesen wollen - oder wollen Sie dort Ihre eventuelle negativen Ansichten zu Ihren Nachbarn oder Bilder Ihrer letzten Trinktour sehen? Einmal veröffentlichte Beiträge und Fotos sind nur sehr schwer bis überhaupt nicht wieder aus dem Internet zu löschen.

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