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Dienstag, 2. Oktober 2012

Privates Filesharing in Portugal straffrei

Die Staatsanwaltschaft in Lissabon, sieht nach einem Bericht auf heise online keine Handhabe, strafrechtlich gegen Nutzer von Filesharingtauschbörsen beim privaten Filesharing von Musikwerken und Filmen vorzugehen. Heise berichtet, dass die Ermittler einen Antrag der nationalen Anti-Piraterie-Vereinigung Acapor zurückgewiesen haben, Verfahren gegen 2000 Tauschbörsennutzer einzuleiten. Vielmehr hat die portugische Staatsanwaltschaft rein privates Filesharing als rechtmäßig erklärt.

"Selbst wenn die Tauschbörsennutzer in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) Dateien hoch- und runterlüden, sei dieses Verhalten als legal anzusehen, heißt es im Bescheid der Strafverfolgungsbehörde. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Kopiervorgang andauere, wenn ein Download beendet werde. Das Recht auf Informationsfreiheit, Bildung und Kultur im Internet dürfe nicht ungebührlich eingeschränkt werden, solange mögliche Copyright-Verstöße klar im nicht-gewerblichen Bereich blieben. Davon geht die portugiesische Staatsanwaltschaft bei einzelnen Songs und Filmen im Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung aus, was auch ein zivilrechtliches Vorgehen von Rechteinhabern gegen Filesharing-Aktivitäten in Portugal erschweren dürfte." (Quelle Heise online)

Weiterhin wird in dem Beschluss der Staatsanwaltschaft vollkommen zurecht bemerkt, dass die IP-Adressen kein ausreichendes Mittel zur Identifizierung des tatsächlichen Nutzers darstellen. Lediglich der Anschlussinhaber werde durch die IP-Adresse identifiziert - dieser muss jedoch nicht automatisch der Downloader sein.

Im Unterschied z.B. zum deutschen Urheberrecht fordert das portugiesische Urheberrecht jedoch auch  nicht, dass Privatkopien von Originalen oder einer legalen Quelle erstellt werden müssen (siehe § 53 UrhG). Heise berichtet weiter, dass der Europäische Gerichtshof derzeit prüft ob nach EU-Recht ein privater Download aus einer rechtswidrigen Vorlage generell illegal ist.

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