Seiten

Mittwoch, 20. März 2013

Abmahnung RA Tobias Selig - AEGIS Multimedia Service GmbH

Rechtsanwalt Tobias Selig (Schwanenwall 8,-10, 44135 Dortmund) mahnt derzeit sehr häufig und mit kurzen Fristen im Auftrag der Firma AEGIS Multimedia Service GmbH (ebenfalls Schwanenwall 8-10, 44135 Dortmund) wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Peer-to-Peer, Filesharing, P2P, Torrent) ab.
Abgemahnt wird u.a. der russische Kinofilm "Double" (russisch: Дублер) aus dem Jahre 2013.
Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 980.- €.

Weitere angemahnte Werke sind u.a.
  • С новым годом, МАМЫ - Frohes Neues, Mütter 
  • значо́к тот - Abzeichen - Der Karloson! 
  • Что творят мужчины - Was Männer anstellen

Wir empfehlen, wie auch in anderen Abmahnfällen, das Anwaltsschreiben des Rechtsanwalts Tobias Selig dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Aufgrund mehrere uns vorliegender Fälle von gerichtlichen Verfahren des RA Selig, raten wir dringend dazu einen fachkundigen Anwalt nach Erhalt der Abmahnung einzuschalten.
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.
Uns liegen zwischenzeitlich  mehrer einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln und Landgerichts Bielefeld vor, in denen RA Selig die Unterlassungserklärung gerichtlich eingeklagt hat. Die Abgemahnten hatte leider auf den Rat ihrer "Freunde" vertraut und das Abmahnschreiben vollständig ignoriert, worauf Rechtsanwalt Selig eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt hat. Die Gerichte erlassen dann eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt, dass der Antragsgegner gerichtlich verpflichtet wird, das Werk nicht weiter zu verbreiten. Sollte gegen diese Verfügung verstoßen werden droht eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000.- €. Allein die Kosten dieses gerichtlichen Verfügungsverfahrens (welche nach einen Streitwert zwischen 10.000.- € und 20.000.- € berechnet werden) können den ursprünglich geforderten Schadenersatz von 980.- € deutlich übersteigen, d.h. dem Abgemahnten drohen Kosten zwischen 950 und 1.300.- € nur für die Unterlassung.. Ein Schadenersatz für die Urheberrechtsverletzung ist darin noch nicht berücksichtigt, so dass weitere Kosten drohen.
Die im Abmahnschreiben gesetzten Fristen sind sehr kurz bemessen. Uns liegen mehrere Fälle vor, in denen Rechtsanwalt Selig die Abmahnungen sehr konsequent nachverfolgt und kurz nach Ablauf der Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung beantragt. Daher sind die von RA Selig in der Abmahnung gesetzten Fristen unbedingt einzuhalten - ein Ignorieren des Abmahnschreibens kann sehr teuer werden!

Die dem Schreiben der Rechtsanwaltkanzlei Tobias Selig beiliegende Unterlassungserklärung der Abmahnung ist nach unserer Ansicht nach jedoch zu weit gehend und sollte daher modifiziert werden. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnschreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung des Rechtsanwalts Tobias Selig nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten. Bisher konnte in allen von uns vertretenen derartigen Fällen eine deutliche Reduzierung des Schadenersatzes und Ratenzahlung erreicht werden.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit zwischen 140.- bis 250.- € je nach Art des Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an

Sollten Sie die obigen Ratschläge leider erst zu spät gelesen haben, d.h. nicht entsprechend auf die Abmahnung reagiert haben und bereits eine einstweilige Verfügung des Gerichts erhalten haben, ist ebenfalls dringend notwendig, dass Sie entsprechend darauf reagieren. Für die gerichtliche einstweilige Verfügung  sind zwar bereits Kosten angefallen, die auf jeden Fall von Ihnen bezahlt werden müssen (und die wir in aller Regel auch nicht mehr rückgängig machen können) jedoch gilt es dann zu vermeiden, dass noch weitere deutlich höhere Kosten entstehen. Zudem ist auch nach Erlass der einstweiligen Verfügung der Schadenersatz (gefordert normalerweise 980.- €) noch nicht erledigt, so dass eine weitere Klage auf Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten und Schadenersatz drohen kann.
Wird nicht auf die einstweilige Verfügung reagiert, kann zudem eine Aufforderung zur Abgabe eines Abschlussschreiben durch RA Selig erfolgen, was weitere unnötige und hohe Kosten verursachen kann. D.h. auch wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und nun bereits hohe Kosten entstanden sind, so muss auch jetzt noch vermieden werden, dass unnötig noch weitere hohe Kosten entstehen. Eine falsche Reaktion kann mehrere tausende Euro Kosten verursachen, welche von der Gegenseite auch durch den Gerichtsvollzieher beigetrieben werden können!

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen