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Mittwoch, 26. Juni 2013

Abmahnung KFZ-Innung wegen Autoverkäufe über das Internet - JuS Rechtsanwälte

Uns liegen schon seit einiger Zeit mehrer Abmahnungen der Kanzlei JuS Rechtsanwälte, Schloms und Partner, Ulrichsplatz 12, Augsburg im Auftrag verschiedener KFZ-Innungen wegen angeblichem Wettbewerbsverstoß vor.

So läßt z.B. die KFZ Innung Oberfranken, Birkigtweg 22, 95030 Hof , die KFZ-Innung Mittelfranken, Hermannstraße 21-25, 90439 Nürnberg, die KFZ-Innung Schwaben,  die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Oberpfalz und Kreis Kelheim/NDB, Ditthornstr. 21, 93055 Regensburg oder die KFZ-Innung Frankfurt am Main über die JuS Rechtsanwälte, Schloms und Partner Auto-Verkäufer, welche mehrere Fahrzeug über eBay, mobile oder autoscout24 im Internet zum Verkauf anbieten wegen angeblicher Verstößen  gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) und Unterlassungsklagegesetz (UklaG) kostenpflichtig anschreiben.

Den Abgemahnten wird in der Abmahnung vorgeworfen bei ihrem Verkauf, den geschäftlichen Charakter ihrer Tätigkeit nicht eindeutig anzugeben und fälschlicherweise als Privatverkäufer zu agieren. Dadurch würden den Käufern gesetzliche Rechte vorenthalten werden und die Verkäufer würden sich ungerechtfertigt Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Gefordert wird in den uns vorliegenden Schreiben von den JuS Rechtsanwälten neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Schadenersatzes für die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 15.000.- € in Höhe von 952,00 €.

Richtig ist, dass Gegenstandswerte in Wettbewerbsangelegenheiten teilweise sehr hoch angesetzt werden. In dem uns vorliegenden Fällen halten wir jedoch die geltend gemachten Anwaltskosten für deutlich überhöht. Letztendlich wird eine fehlende Anbieterkennzeichnung und Bezeichnung als Gewerbetreibender moniert. Auch die beigefügte Unterlassungserklärung (mit einer Vertragsstrafe von 3.000.- €) geht unserer Meinung nach zu weit und sollte modifiziert werden.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben der JuS Rechtsanwälte dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner nach unserer Ansicht nach nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten). Wir raten dringend zur Überprüfung des Falles durch einen Anwalt. Sollte sich der vorgeworfene Sachverhalt bestätigen, so raten wir auch zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Ein voreiliges Unterschreiben der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung durch einen Rechtsanwalt können wir nicht empfehlen.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1.500 Fällen von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverletzungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel fallen bei derartigen Abmahnungen bei uns für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit Anwaltkosten zwischen 140.- bis 250.- € je nach Art des Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.

siehe auch unser Beitrag: Anti-Abzock Gesetz (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken) in Kraft getreten

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