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Freitag, 6. September 2013

Abmahnung Fareds - Thomas Olbrich - The Perfect Fall

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag des Herrn Thomas Olbrich aus Berlin wegen angeblicher Verbreitung des Werkes "Thomas Olbrich - The Perfect Fall" durch Up/Donwload in sog. Tauschbörsen (Filesharingsysteme, P2P Netzwerke, Torrent) und Urheberrechtsverletzung ab. Herr Olbrich ist laut den Schreiben der Rechtsanwälte FAREDS Songwriter und Produzent. Die Tonaufnahme mit dem Titel "The Perfect Fall" ist im Film "Rubinrot" als Musikstück enthalten. Das bedeutet, dass nicht eine Urheberrechtsverletzung bezüglich einer Verbreitung des Films "Rubinrot" gerügt wird, sondern sich die Abmahnung "nur" auf ein Musikstück, das im Film verwendet wird, bezieht. Bereits in der Vergangenheit haben Songwriter eigene Rechte beim Filesharing von Musikstücken an Filmwerken geltend gemacht. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist wie üblich sehr kurz bemessen.

Gefordert wird von der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS für die Urheberrechtsverletzung neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 450.- €.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Fareds  dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Fareds nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten. So hat erst kürzlich das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom  27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert in einem  Filesharingfall auf 1.000.- Euro begrenzt. Auch das neue Gesetz zur Begrenzung der Anwaltskosten bei Filesharingabmahnungen gegen Privatpersonen sieht eine derartige Begrenzung für den ersten Fall einer Abmahnung vor.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1.500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing zwischen 170.- € und 300.- € inkl. USt, je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

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