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Dienstag, 2. Juni 2015

Abmahnung Rainer Munderloh - Huber Medien GmbH wegen Verwendung von Kartenmaterial im Internet

Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg mahnt derzeit im Auftrag der Firma Huber Medien GmbH aus München wegen Urheberrechtsverletzung durch unbefugte Verwendung von Landkarten bzw. Straßenkarten im Internet Webseitenbetreiber ab.

Rechtsanwalt Munderloh ist uns aus Abmahnungen wegen Filesharing bereits bekannt. Richtig ist, dass eine unberechtigte Verwendung von Landkarten oder Straßenkarten eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.
So stellen nach § 2 I Nr. 7 UrhG Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen urheberrechtlich geschützte Werke dar. Von einem Kopieren derartiger Werke und Einstellen in eine eigene Internetseite ohne Einwilligung des Berechtigten d.h. ohne Lizenz diese Werke benutzen zu dürfen, kann nur dringend abgeraten werden.
Schon seit vielen Jahren werden immer wieder Internetseitenbetreiber abgemahnt, die unberechtigt Landkarten (oder auch fremde Fotos) auf ihren Webseiten veröffentlichen. Auch wenn derartige Karten oftmals in Internet frei zugänglich sind, darf man diese nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwenden.

In der mir vorliegenden Abmahnung des Rechtsanwalts Rainer Munderloh wird zum Einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, zum Anderen werden Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung der Landkarten gefordert.
Alternativ wird der Abschluss eines Lizenzvertrages angeboten und der dann fällige Gesamtbetrag geringfügig reduziert, sowie auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung verzichtet.

Wichtig ist, die Abmahnung unbedingt erst zu nehmen und entsprechend (jedoch nicht überhastet) zu reagieren. So halten wir in dem uns vorliegenden Fall die geltend gemachten Anwaltskosten der Abmahnung für deutlich überhöht.
Auch raten wir dazu ab, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu weit gehend ist und auch Positionen aufgeführt sind, die nicht in eine Unterlassungserklärung gehören.
Wir raten jedoch dringend zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese auch gerichtlich eingeklagt werden kann, was  weitere deutlich höheren Kosten nach sich ziehen kann.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in ca. 2000 Fällen von Urheberrechtsverletzungen schnell und unkompliziert. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. 

siehe auch weiterer Artikel: Abmahnung wegen Verwendung fremder Bilder auf e-Bay



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