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Mittwoch, 4. November 2015

Abmahnung Anwaltskanzlei Amonat wegen Urheberrechtsverletzung - Bilder aus pixelio

Wie bereits mehrfach berichtet werden immer wieder sehr teure Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Bilder, welche aus freien Bilddatenbanken verwendet werden ausgesprochen.

Derzeit liegt uns z.B. eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Amonat aus Düsseldorf vor, welche im Auftrag ihres Mandanten angebliche Urheberrechtsverstöße bei Bildern aus der kostenfreien Datenbank pixelio.de, wegen Verstoß gegen Lizenzbedingungen und fehlendem Bildnachweis abmahnt.

Gefordert wird in dem uns vorliegenden Fall neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein (im Vergleich zu anderen Fällen noch moderater) Schadenersatz von 200.- € sowie Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 3.500.- € (413,64 €).

Richtig ist, dass leider viele Nutzer übersehen, dass auch bei Bildern aus kostenfreien Bilddatenbanken die jeweiligen Lizenzbedingungen genau eingehalten werden müssen. So ist z.B. bei pixelio in den Lizenzvereinbarungen geregelt, dass der Urheber des Bildes sowie die Quelle am Bild bezeichnet sein müssen. Dies hat pixelio aufgrund der häufigen Abmahnungen (für die pixelio nicht verantwortlich ist) auch nochmals in einer eigenen Beispielseite näher erläutert.

Fraglich ist jedoch ob ein Unterlassungsanspruch bei Nichtnennung des Urhebers besteht, oder lediglich ein (geringer) Schadenersatz. Zudem stellt sich die berechtigte Frage, warum Fotografen Bilder kostenfrei zum Download anbieten, jedoch dann ganz erhebliche Lizenzgebühren geltend machen, sofern ihr Name nicht genannt wird. Meist wird als Berechnung die sog. MFM-Tabelle herangezogen und der Schadenersatz wegen der Urheberrechtsverletzung nochmals verdoppelt.  Der Fall einer Nichtnennung eines Urhebers (bei generellem Lizenzvertrag) ist jedoch auch nicht mit einer Rechtsverletzung bei der keinerlei Lizenzvertrag besteht (z.B. "klauen" aus anderen Webseiten) gleich zu setzen.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Abmahnschreiben der Anwaltskanzlei Amonat dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Anwaltskanzlei Amonat nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der geforderten Anwaltskosten kann man durchaus streiten. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung Angelegenheit insbesondere bezüglich der geltend gemachten Schadenersatz/Anwaltskosten und Überprüfung der geforderten Unterlassungserklärung.

Unterzeichnen Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung die vorformulierte Unterlassungserklärung, auch wenn der Rechtsverstoß dem Grunde nach berechtigt ist. Oftmals ist die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung nachteilig formuliert und sollte angepasst werden. 

Wir bearbeiten in den letzten Jahren bundesweit zwischenzeitlich über 2.000 Fälle von Urheberrechtsverletzungen. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.

Wichtig!!! Sofern Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben versichern Sie sich vorher gewissenhaft und ausführlich, dass die beanstandeten Texte, Bilder, Graphiken oder andere urhebrechtlich geschützte Werke nicht mehr von Ihnen weiter verbreitet und veröffentlicht werden. Achten Sie insbesondere darauf, dass die Bilder auch aus "versteckten" Verzeichnissen, d.h. auf Bereichen Ihres Webservers, die nicht in eine Webseite eingebunden sind, gelöscht werden. Es könnte für einen Urheberrechtsverstoß genügen, dass das Werk über das Internet abrufbar ist - auch wenn dies nur über die direkte Eingabe der URL möglich ist und das Werk nicht in einer Seite eingebunden ist. Ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kann ganz erhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen!

zu ähnlichen Artikeln - Abmahnung wegen Urheberrechten an Bildern, Grafiken oder Texten siehe auch: