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Montag, 6. August 2012

Abmahnung Kornmeier - BigCityBeats

Die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner aus Frankfurt mahnen derzeit im Auftrag der Firma BigCityBeat GmbH, Frankfurt am Main, u.a. wegen Verbreitung des Musiktitels "Infinity 2012" des Künstlers Guru Josh - enthalten z.B. auf dem Sampler "The Dome Summer 2012" über sog. Tauschbörsen (Filesharing - Peer-toPeer) ab.
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 450.- €.

Da es sich bei dem Werk um einen Teil eines Albums handelt drohen auch weitere Abmahnungen anderer Kanzleien, da jeder Rechteinhaber seine Urheberrechte selbst gelten machen kann. So mahnt derzeit auch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH betreffen u.a die Titel
  • Michael Mind Project feat. Dan – Feeling so Blue
  • DJ Antoine feat. The Beat Shakers – Ma Chérie
  • Gusttavo Lima – Balada (Tche tcherer tche tche)
  • Michel Teló – Ai Se Eu Te Pego
sowie die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds u.a. wegen des Titels " Michael Mind Project feat. Dante Thomas" - Rechteinhaber "Track by Track Records UG" ab (alle enthalten auf "The Dome Summer 2012").
Es drohen daher bei einem Download von Samplern über Tauschbörsen weitere Abmahnung. Dies hat jedoch nichts damit zu tun, dass der Abmahnte auf das Schreiben einer Kanzlei entsprechend reagiert. Da die IP-Adressen (welche beim Filesharing sichtbar sind) beim Provider maximal eine Woche gespeichert sein dürfen, sind bei einem Aufspüren von illegalen Filesharing die entsprechenden Auskunftsansprüche bereits am Laufen. Siehe zur der Problematik der Mehrfachabmahnungen vor allem bei Chartcontainern auch - öffentlicher Brief für ein digitales Urheberrecht an das Justizministerium [PDF Download] den wir als Mitunterstützer unterzeichnet haben.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben von Kornmeier und Partner, FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft und Rechtsanwalt Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 150,- € und 220,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.





Dienstag, 5. Juli 2011

Abmahnung Kornmeier - GV World

Die Kanzlei Kornmeier und Partner mahnt derzeit im Namen der Firma GV World GmbH wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch Verbreitung des Films "Office Romance. Our time" in Tauschbörsen ab. GV World soll laut Schreiben der Anwaltskanzlei Kornmeier vom Regisseur des Films beauftragt worden sein. Bei dem Film handelt es sich um ein russischsprachiges Werk.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 600,00 €, den wir für überhöht halten.

Siehe hierzu auch unseren Blogeintrag zu GV-World und Lucky-Trouble

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auch auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen kann. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Gerne stehen wir Ihnen anwaltlich zur Verfügung. Unsere Kanzlei bearbeitet derzeit mehrer hundert Fälle in denen Betroffene wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt worden sind.

Mittwoch, 25. Mai 2011

Abmahnung Kornmeier - Lucky Trouble

Die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main mahnt derzeit im Namen der Firma GV World GmbH, Harthäuser Weg 37, 67433 Neustadt an der Weinstraße unter anderem den Film "Lucky Trouble", "Elki" "Ёлки"oder "Yolki"  ab. Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Schadensersatz von 600,00 €.
Ebenso wird von der Kanzlei Kornmeier & Partner der Film "The Dough (Bablo) im Auftrag der Baseprotect GmbH abgemahnt
Bei den Filmen handelt es sich um russischsprachige Film, welche derzeit noch nicht in Deutschland laufen. Ganz offensichtlich versucht man nunmehr auch gezielt russische Filesharer in Deutschland zu verfolgen.

Einige meiner Mandanten sind auf die Filme über die Seiten von www.ruprotect.com aufmerksam geworden.
Die Seite www.ruprotect.com/en/movies/ gibt für verschiedene Filme einen Zeitraum an, in dem diese Filme angeblich urheberrechtlich geschützt sind und nicht verbreitet und heruntergeladen werden dürfen. Es wird der Eindruck erweckt, dass nach diesem angegebenen Zeiten ein Download legal wäre, bzw. das Werk nicht geschützt wäre und daher ein Download über Tauschbörsen zulässig wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall. JEDER Film(oder Musiktitel oder Software) ist urheberrechtlich geschützt - ein Down/Upload über Tauschbörsen ist nicht erlaubt und kann sehr teure Abmahnungen nach sich ziehen. Die Angaben auf den Seiten von ruprotect bedeuten nicht, dass nach dem angegebenen Schutzzeitraum die Fime legal kopiert oder verbreitet werden dürfen.
Die Firma GV World GmbH hat angeblich entsprechende Rechte an den Filme erworben, was jedoch noch zu klären wäre. Der geforderte Schadensersatz ist daher zweifelhaft und nach unserer Ansicht auch überhöht.

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen kann. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Gerne stehen wir Ihnen anwaltlich zur Verfügung. Unsere Kanzlei bearbeitet derzeit mehrer hundert Fälle in denen Betroffene wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt worden sind.

Donnerstag, 25. November 2010

Abmahnung Fuhrmann Wallenfels

Die bislang für Abmahnungen wegen Filesharing noch nicht so bekannte Kanzlei Fuhrmann Wallenfels aus Frankfurt mahnt derzeit im Auftrag der Firma Baseprotect UG wegen Verbereitung von Musikwerken und Spielen ab. Auch die Kanzlei Kornmeier & Partner vertritt die Firma Baseprotect UG und versendet in deren Auftrag ensprechende Abmahnschreiben.
Sehr verwunderlich ist es, dass es in letzter Zeit immer mehr Verwertungsfirmen gibt, die wie z.B. Digiprotect mit Abmahungen wegen Filesharing Nutzer verfolgen und angebliche Schadensersatzansprüche geltend machen wollen. Es stellt sich hier doch die Frage warum die eigedlichen Rechteinhaber nicht direkt gegen die Rechtsverletzungen im Internet vorgehen.

Dienstag, 23. November 2010

Nein, Mann! - wieder eine Abmahnung von Kornmeier

Die Kanzlei Kornmeier und Partner mahnt im Auftrag der Herren Niels Reinhard und Tim Hoffmann - WePlay Music and Management, Köln Werke der Künstlergruppe Laserkraft 3D (z.B. das Werk Nein, Mann!) ab. Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie pauschaler Schadensersatz in Höhe von 450,00 €.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, so raten wir dringend sich mit einem fachkundigen Anwalt in Verbindung zu setzen - Nichtreagieren oder eine falsche Reaktion kann sehr teure Konsequenzen nach sich ziehen. Wie immer unser Rat: erkundigen Sie sich vor Beauftragung eines Anwalts, ob dieser bereits ähnliche Fälle bearbeitet und wie hoch die Kosten des eigenen Anwalts sind.

Donnerstag, 18. November 2010

Schlag den Raab - Schlag von Kornmeier

Die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Auftrag der Firma bitComposer Games GmbH des Computerspiel "Schlag den Raab" ab. Gefordert wird neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung eine Zahlung von 600.- €.

Wir empfehlen, wie auch in anderen ähnlich gelagerten Fällen, die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung um weitere höhere Kosten zu vermeiden und einen fachkundigen Anwalts einzuschalten. Wie immer unser Rat: erkundigen Sie sich vor Beauftragung eines Anwalts, ob dieser bereits ähnliche Fälle bearbeitet und wie hoch die Kosten des eigenen Anwalts sind.

Mittwoch, 2. Juni 2010

Volltext des BGH Urteils zur WLAN Haftung

Der Volltext des Urteils zur WLAN Haftung des Anschlussinhabers (BGH Urteil vom 12.05.2010 - AZ I ZR 121/08) liegt nunmehr vor und kann unter den Seiten Abmahnwahn-Dreipage abgerufen werden.

Interessant auch eine Pressemitteilung der Kanzei Kornmeier und Partner zum Urteil

Mittwoch, 17. März 2010

Abmahnung Kornmeier - Superstar

Nach den die Kanzlei Kornmeier wegen Abmahnungen für DigiProtect mehrfach in der Kritik stand, mahnt die Kanzlei derzeit verstärkt für die Firma Superstar Entertainment GmbH & Co KG ab. Bezüglich der geltend gemachten Kosten ist Kornmeier jedoch vergleichsbereit.

Sonntag, 29. November 2009

Strafanzeige gegen Kornmeier

Die Redaktion von gulli.com hat letzte Woche Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier bzw. die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner erstattet.

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner, Frankfurt mahnen im Namen der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH Filesharer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab. Meist wird in diesen Abmahnungen ein Pauschalbetrag zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen und Anwaltskosten von der Kanzlei verlangt (derzeit meist 450.- €). Bei Nichtzahlung folgt meist ein weiteres Schreiben der Kanzlei mit Hinweis auf Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Einige Kollegen vertreten derzeit die Auffassung, dass das Vorgehen eventuell rechtswidrig sein könnte. Kornmeier geht derzeit gegen den Kollegen Stadler sowie gegen den Kollegen Solmecke mit Abmahnung und einstweiliger Verfügung wegen deren Blogeinträgen zu diesem Thema vor. Per einstweiliger Verfügung, beantragt von RA Dr. Kornmeier hat das für seine Abmahnurteile bekannten LG Köln am 25.11.2009 (Az. 31 O 688/09) RA Solmecke Passagen seines Blogeintrags untersagt.

Nicht nur Filesharer sondern auch Anwälte, die sich mit dem Thema befassen und Filesharer vertreten sind damit in das Fadenkreuz der Kanzlei Dr. Kornmeier gerückt.

siehe auch http://tinyurl.com/yhpyx6a sowie http://tinyurl.com/ykvyvv9

Donnerstag, 26. November 2009

Kornmeier mahnt RA Stadler ab

Der für Abmahnungen wegen Filesharing bekannte Rechtsanwalt Dr. Kornmeier mahnt den Kollegen Stadler aus Freising wegen eines Blogeintrags ab.

Kollege Stadler soll es unterlassen zu behaupten, ihm läge ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier vor, in welchem Anwaltskosten nach dem RVG geltend gemacht würden. Außerdem soll er nicht weiter behaupten, dass sich die Kanzlei Kornmeier ausdrücklich darauf beruft, dass die ihrer Mandantin nach dem RVG entstandenen Kosten zu erstatten seien und man dieses Verhalten zivilrechtlich als unerlaubte Handlung und strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch qualifizieren könne.
siehe auch http://tinyurl.com/yd7nacq

Kollege Stadler hatte vor mehreren Jahren Stefan Münz (selfhtml) in der Angelegenheit gegen den Rechtsanwalt Gravenreuth wegen einer Abmahnung in einen im Internet sehr beobachteten Prozeß erfolgreich vertreten. (Münz ./. Symicron).
siehe auch: http://aktuell.de.selfhtml.org/archiv/rechtundlinks/

Es ist davon auszugehen, dass der Kollege auch dieses Mal nicht klein beigeben wird - ich wünsche ihm viel Erfolg!