Rechtsanwalt
Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma
DigiRights Administration GmbH u.a. wegen angeblicher Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musikwerke des Albums
"Kontor House of House - Vol. 15" ab.
Abgemahnt werden mit einem Schreiben 29 Musikwerke enthalten auf den CDs 1 und 2 "Kontor House of House Vol. 15":
- Remady & Manu L feat. J Son – Single Ladies
- R.J., Flo Rida & Qwote – Baby It’s The Last Time (David May Mix)
- Jack Holiday feat. Jasmin Paan & Big Reggie – Back In Miami (Mike Candys Original Mix)
- Mike Candys feat. Evelyn & Patrick Miller – 2012 (If The World Would End)
- DJ Kronic feat. Bombs Away – Looking For Some Girls
- Max Urban feat. Rocky Rock – Best Party In Town (David May Original Mix)
- Leony! – Last Night A DJ Saved My Life
- Rene Rodrigezz vs. DJ Antoine feat. MC Yankoo – Shake 3x
- Redd, Qwote & Pitbull – Bedroom (David May Mix)
- Spencer & Hill feat. Ari – Surrender
- Lissat & Voltaxx vs. Marc Fisher feat. Vanessa Ekpenyong – Can’t Get Enough (Deepdisco Remix)
- Da Hool feat. Jay Cless – She Plays Me Like A Melody (Global Deejays Mix)
- Jerry Ropero & Stefan Gruenwald feat. Gitano – Cancion Del Mariachi
- Alex C. – Bis 5 Uhr am Morgen
- Azuro feat. Elly – Je Ne Sais Pas (R.I.O. Mix)
- Martin Solveig – The Night Out (Madeon Remix)
- Rob & Chris feat. Sandberg – Mond
- Bingo Players feat. Heather Bright – Don’t Blame The Party (Mode)
- Starkillers & Nadia Ali – Keep It Coming (Basto Mix)
- D.O.N.S. feat. Terri B. – You Used To Hold Me (Avicii Remember Remix)
- Kaskade feat. Skylar Grey – Room For Happiness
- Jerome – Stars
- Tom Novy & Veralovesmusic – The Right Time (Barnes & Heatcliff Remix)
- Parachute Youth – Can’t Get Better Than This
- Jenny McKay – Unbreakable
- Manufactured Superstars & Jeziel Quintela feat. Christian Burns – Silver Splits The Blue
- Pascal & Pearce feat. Juliet Harding – Disco Sun
- Pink Fluid – I’m Still Awake
- Die Atzen – Party (Ich Will Abgehn)
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von sage und schreiben 4.800.- € - bei einem Kaufpreis der KomplettCDs (3 Stück) von unter 20.- €.
Hörproben der auf den CDs enthaltenen Musik finden Sie z.B.
hier bei Weltbild.
Weitere Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian betreffen u.a die Datei
"The Dome Summer 2012" mit den Titeln
- Michael Mind Project feat. Dan – Feeling so Blue
- DJ Antoine feat. The Beat Shakers – Ma Chérie
- Gusttavo Lima – Balada (Tche tcherer tche tche)
- Michel Teló – Ai Se Eu Te Pego
Darüber hinaus werde im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. auch Musikwerke aus dem Sampler "
Bravo Hits Vol 81." kostenpflichtig abgemahnt (z.B. Schadenersatz für 4 Werke - 1.200.- €) .
Die Ermittlungen der IP-Adressen und des angeblichen Rechtsverstoßes werden durch die Firma SKB UG (haftungsbeschränkt), Storkower Straße 158, 10407 Berlin, durchgeführt.
Selbstverständlich sind Urheberrechtsverletzungen kein Kavalierdelikt und können einen entsprechenden Schadenersatz (auch im Wege einer Lizenzanalogie) nach sich ziehen. Man muss jedoch wie es so schön heißt die Kirche auch im Dorf lassen. Der geforderte Schadenersatz ist unserer Ansicht nach mehr als deutlich überzogen. Es bleibt zu hoffen, dass eine höchstricherliche Rechtsprechung derartige Schadenersatzforderungen deutlich einschränkt, insbesondere da es sich bei den angeblich verbreiteten Musikwerken um lediglich eine einzige Datei handelt.
Eine Berechnung des Schadens z.B. nach dem GEMA-Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und der für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten mit einer Mindestvergütung von 0,1278 € pro Zugriff auf den einzelnen Titel ausgeht, würde auch bei einer angenommenen Weiterverbreitung von 29 Titel an jeweils 100 andere Nutzer (was bei einem normalen Upload gar nicht möglich sein könnte) zu einen "lediglich" 3-stelligen Schadenersatzanspruch kommen. Auch die Argumentation, dass durch Tauschbörsen tausendfach der Titel verbreitet werden könnte rechtfertigt nach unserer Ansicht keinen höheren Schadensersatz, da auch gegen diese anderen Tauschbörsennutzer weitere Schadenersatzansprüche bestehen und geltend gemacht werden können.
Weiter ist zudem noch festzuhalten, dass die Rechteinhaber ihr Recht, Werke in Tauschbörsen öffentlich zugänglich zu machen, per Lizenzvereinbarung an „private Verwertungsgesellschaften“ wie DigiRights übertragen haben. Das Recht, das jeweilige Werk in Tauschbörsen zugänglich zu machen soll von DigiRights aber gar nicht genutzt werden da Tauschbörsen kostenfrei sind und dient nur dem Zweck Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbösrsen (Torrents) abzumahnen. Ob durch solche Vereinbarungen, bei denen allen Beteiligten von vorne herein klar ist - und es auch so gewollt ist, dass die Lizenzrechte nie genutzt werden tatsächlich Nutzungs- und Verwertungsrecht übertragen werden können, ist schon fraglich.
Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen
wir Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Daniel Sebastian dringend erst zu
nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir
erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den
Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals
klargestellt, dass es sich bei den Schreiben des RA Sebastian nach unserer Ansicht nach nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe
eines
Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt
jedoch nicht vor). Wir
raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese
eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich
ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung
beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein
Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten
haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu
beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über
1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste
Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter
info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen
Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie
sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine
Mandatszusage zu erteilen.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem
niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten
Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar
keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion
kann sehr teuer werden!
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren
Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und
unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.