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Montag, 13. Januar 2014

Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights - Bittorent

Wie bereits mehrfach berichtet mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von Internettauschbörsen (Filesharing, Bittorent) ab. Auch nach Änderung des UrhG - das der Gesetzgeber zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs im Oktober letztes Jahr geändert hat, werden nach wie vor sehr hohe Schadenersatzkosten und Anwaltskosten geltend gemacht.

Derzeit liegen uns mehrere Abmahnungen des Rechtsanwalt Daniel Sebastian u.a. zu folgenden Titeln vor:
(Mega House Top 100 Spring 2013 - Abmahnung im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH, Darmstadt)
  • Hardwell - Apollo
  • Bingoplayers & Far East Movement – Get up (Rattle)
  • Kurd Maverick & Jermaine Dupri – Hell Ya
  • W&W vs Ummet Ozcan – The Code
  • Gold 1 & Nicky Minaj – Rainbow
  • Bingoplayers – Out of My Mind
  • Daddy´s Groove – Stellar
  • Sidney Samson & Will I Am – Better Than Yesterday
  • Sander Van Doorn – Joy Energizer
  • R3hab – A Night In
  • Hardwll & Showtek – How We Do
  • Starkillers & Amba Sheppard – Let The Love
  • Afrojack – Lionheart
(German Top 100 Single Charts - Abmahnung im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH, Darmstadt)
  • Bingo Players feat Far East Movement – Get Up (Rattle)
  • DJ Antoine – Bella Vita
  • DJ Antoine Vs. Mad Mark – Sky Is The Limit
  • Triggerfinger – I follow rivers
  • Major Lazer – Get Free
  • Mike Candys feat Jenson Vaughan – Bring back the love
  • A State of Trance Yearmix 2013
  • Featurecast – Got That Fire (Oh La Ha)
  • RZA – Ode To Django (The D Is Silent) - im Auftrag von Robert Diggs
Gefordert werden von der Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die Urheberrechtsverletzung neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz der bis zu 3.200 € (je nach Anzahl der abgemahnten Titel) betragen kann.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Sebastian nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten.
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1.500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

siehe auch ähnliche Artikel:

Mittwoch, 11. Dezember 2013

Montag, 9. Dezember 2013

Donnerstag, 5. September 2013

Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights - Armin van Buuren

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt wegen angeblicher Verbreitung des Werkes "Armin Van Buuren - This is what it feels like" durch Up/Donwload in sog. Tauschbörsen (Filesharingsysteme, P2P Netzwerke, Torrent) und Urheberrechtsverletzung ab. Ermittelt werden die IP-Daten und der angebliche Rechtsverstoß durch die Firma SKB UG. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist wie üblich sehr kurz bemessen.

Gefordert wird von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die Urheberrechtsverletzung neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 680.- €.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben des RA Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Daniel Sebastian nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben. So hat erst kürzlich das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom  27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert in einem  Filesharingfall auf 1.000.- Euro begrenzt. Auch das neue Gesetz zur Begrenzung der Anwaltskosten bei Filesharingabmahnungen gegen Privatpersonen sieht eine derartige Begrenzung für den ersten Fall einer Abmahnung vor. Auch ist die Rechtsprechung des BGH zur Haftung von Eltern für Filesharingverstöße von minderjährigen Kindern zu beachten.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing zwischen 170.- € und 300.- € inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Abmahnung Daniel Sebastian - German Top 100 - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

Seit Jahren werden Tauschbörsen (Torrent, Peer-toPeer Netzwerke) genutzt um (vermeintlich) günstig und kostenfrei an Musikstücke, Filme, Computerspiele, Hörbücher oder Software zu kommen. Beliebt ist hier seit Jahren bei Downloadern die Containerdatei "German Top 100 Single Charts". Genauso beliebt ist diese Datei jedoch auch bei Anwälten, welche sich auf die Nachverfolgung von Urheberrechtverletzungen im Internet spezialisiert haben.

Derzeit werden nach Angaben der Interessengemeinschaft gegen den AbmahnWahn im Jahr 2013 geschätzt 165.000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing versandt. Vor allem bei Samplern, wie der Datei German Top 100 Single Charts drohen für einen Download der Datei - auf der sich 100 urheberrechtlich geschützte Werke befinden - auch mehrfache Abmahnungen unterschiedlichster Kanzleien, welche jeder für seine Mandantschaft kostenpflichtig abmahnt.

Derzeit mahnt z.B. Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt folgende Werke, welche sich auf der Datei German Top 100 Single Chart befinden ab:
  • Bingo Players feat Far East Movement – Get Up (Rattle)
  • DJ Antoine – Bella Vita
  • DJ Antoine Vs. Mad Mark – Sky Is The Limit
  • Triggerfinger – I follow rivers
  • Major Lazer – Get Free
  • Mike Candys feat Jenson Vaughan – Bring back the love

Gefordert wird in diesem Fall neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 1.800.- €. (wie bereits oben geschildert können auch noch weitere Abmahnungen anderer Kanzleien, wie z.B. Kornmeier und Partner mit weiteren Schadenersatzansprüchen kommen).

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir derartige Anwaltsschreiben von Rechtsanwalt Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Daniel Sebastian nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.

Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1.500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.


Siehe auch:  

Dienstag, 11. Juni 2013

Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian - Django Unchained -Robert Diggs

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag von Herrn Robert Diggs bezüglich der Musikkompilation - Soundtrack "Django Unchained - Original Soundtrack (OST)" welcher laut Schreiben des RA Sebastian auch das Werk "RZA - Ode To Django (The D is silent)" enthalten soll wegen angeblicher Verbreitung in Tauschbörsen und Urheberrechtsverstoß ab.
Auch bezüglich des Werkes "The Man With The Iron Fists" mahnt RA Daniel Sebastian im Auftrag von Herr Robert Diggs ab, ohne jedoch hier näher zu erläutern, welche Rechte Herr Diggs am Filmwerk inne halten soll. Die Ermittlungen der IP-Adresse und des angeblichen Rechtsverstoßes wurden durch die Firma SKB UG (haftungsbeschränkt), Storkower Straße 158, 10407 Berlin, durchgeführt.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für eine Verbreitung des Werks "Django Unchained - Original Soundtrack (OST)" ein pauschaler Schadensersatz von 680.- € und im Falle des Werkes "The Man with the iron fists" ein Schadenersatz von pauschal 1.500.- €

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben des RA Sebastian nach unserer Ansicht nach nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist. Den geforderten Schadenersatz halten wir für zu hoch.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Zu weiteren Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian siehe auch unsere weiteren Artikel im Blog: 


Montag, 6. August 2012

Abmahnung Kornmeier - BigCityBeats

Die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner aus Frankfurt mahnen derzeit im Auftrag der Firma BigCityBeat GmbH, Frankfurt am Main, u.a. wegen Verbreitung des Musiktitels "Infinity 2012" des Künstlers Guru Josh - enthalten z.B. auf dem Sampler "The Dome Summer 2012" über sog. Tauschbörsen (Filesharing - Peer-toPeer) ab.
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 450.- €.

Da es sich bei dem Werk um einen Teil eines Albums handelt drohen auch weitere Abmahnungen anderer Kanzleien, da jeder Rechteinhaber seine Urheberrechte selbst gelten machen kann. So mahnt derzeit auch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH betreffen u.a die Titel
  • Michael Mind Project feat. Dan – Feeling so Blue
  • DJ Antoine feat. The Beat Shakers – Ma Chérie
  • Gusttavo Lima – Balada (Tche tcherer tche tche)
  • Michel Teló – Ai Se Eu Te Pego
sowie die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds u.a. wegen des Titels " Michael Mind Project feat. Dante Thomas" - Rechteinhaber "Track by Track Records UG" ab (alle enthalten auf "The Dome Summer 2012").
Es drohen daher bei einem Download von Samplern über Tauschbörsen weitere Abmahnung. Dies hat jedoch nichts damit zu tun, dass der Abmahnte auf das Schreiben einer Kanzlei entsprechend reagiert. Da die IP-Adressen (welche beim Filesharing sichtbar sind) beim Provider maximal eine Woche gespeichert sein dürfen, sind bei einem Aufspüren von illegalen Filesharing die entsprechenden Auskunftsansprüche bereits am Laufen. Siehe zur der Problematik der Mehrfachabmahnungen vor allem bei Chartcontainern auch - öffentlicher Brief für ein digitales Urheberrecht an das Justizministerium [PDF Download] den wir als Mitunterstützer unterzeichnet haben.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben von Kornmeier und Partner, FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft und Rechtsanwalt Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 150,- € und 220,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.





Donnerstag, 5. Juli 2012

Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights Administration

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. wegen angeblicher Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musikwerke des Albums "Kontor House of House - Vol. 15" ab.
Abgemahnt werden mit einem Schreiben 29 Musikwerke enthalten auf den CDs 1 und 2 "Kontor House of House Vol. 15":
  • Remady & Manu L feat. J Son – Single Ladies
  • R.J., Flo Rida & Qwote – Baby It’s The Last Time (David May Mix)
  • Jack Holiday feat. Jasmin Paan & Big Reggie – Back In Miami (Mike Candys Original Mix)
  • Mike Candys feat. Evelyn & Patrick Miller – 2012 (If The World Would End)
  • DJ Kronic feat. Bombs Away – Looking For Some Girls
  • Max Urban feat. Rocky Rock – Best Party In Town (David May Original Mix)
  • Leony! – Last Night A DJ Saved My Life
  • Rene Rodrigezz vs. DJ Antoine feat. MC Yankoo – Shake 3x
  • Redd, Qwote & Pitbull – Bedroom (David May Mix)
  • Spencer & Hill feat. Ari – Surrender
  • Lissat & Voltaxx vs. Marc Fisher feat. Vanessa Ekpenyong – Can’t Get Enough (Deepdisco Remix)
  • Da Hool feat. Jay Cless – She Plays Me Like A Melody (Global Deejays Mix)
  • Jerry Ropero & Stefan Gruenwald feat. Gitano – Cancion Del Mariachi
  • Alex C. – Bis 5 Uhr am Morgen
  • Azuro feat. Elly – Je Ne Sais Pas (R.I.O. Mix)
  • Martin Solveig – The Night Out (Madeon Remix)
  • Rob & Chris feat. Sandberg – Mond
  • Bingo Players feat. Heather Bright – Don’t Blame The Party (Mode)
  • Starkillers & Nadia Ali – Keep It Coming (Basto Mix)
  • D.O.N.S. feat. Terri B. – You Used To Hold Me (Avicii Remember Remix)
  • Kaskade feat. Skylar Grey – Room For Happiness
  • Jerome – Stars
  • Tom Novy & Veralovesmusic – The Right Time (Barnes & Heatcliff Remix)
  • Parachute Youth – Can’t Get Better Than This
  • Jenny McKay – Unbreakable
  • Manufactured Superstars & Jeziel Quintela feat. Christian Burns – Silver Splits The Blue
  • Pascal & Pearce feat. Juliet Harding – Disco Sun
  • Pink Fluid – I’m Still Awake
  • Die Atzen – Party (Ich Will Abgehn)
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von sage und schreiben 4.800.- € - bei einem Kaufpreis der KomplettCDs (3 Stück) von unter 20.- €.
Hörproben der auf den CDs enthaltenen Musik finden Sie z.B. hier bei Weltbild.

Weitere Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian betreffen u.a die Datei "The Dome Summer 2012" mit den Titeln
  • Michael Mind Project feat. Dan – Feeling so Blue
  • DJ Antoine feat. The Beat Shakers – Ma Chérie
  • Gusttavo Lima – Balada (Tche tcherer tche tche)
  • Michel Teló – Ai Se Eu Te Pego
 Darüber hinaus werde im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. auch Musikwerke aus dem Sampler "Bravo Hits Vol 81." kostenpflichtig abgemahnt (z.B. Schadenersatz für 4 Werke - 1.200.- €) .

Die Ermittlungen der IP-Adressen und des angeblichen Rechtsverstoßes werden durch die Firma SKB UG (haftungsbeschränkt), Storkower Straße 158, 10407 Berlin, durchgeführt.

Selbstverständlich sind Urheberrechtsverletzungen kein Kavalierdelikt und können einen entsprechenden Schadenersatz (auch im Wege einer Lizenzanalogie) nach sich ziehen. Man muss jedoch wie es so schön heißt die Kirche auch im Dorf lassen. Der geforderte Schadenersatz ist unserer Ansicht nach mehr als deutlich überzogen. Es bleibt zu hoffen, dass eine höchstricherliche Rechtsprechung derartige Schadenersatzforderungen deutlich einschränkt, insbesondere da es sich bei den angeblich verbreiteten Musikwerken um lediglich eine einzige Datei handelt.

Eine Berechnung des Schadens z.B. nach dem GEMA-Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und der für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten mit einer Mindestvergütung von 0,1278 € pro Zugriff auf den einzelnen Titel ausgeht, würde auch bei einer angenommenen Weiterverbreitung von 29 Titel an jeweils 100 andere Nutzer (was bei einem normalen Upload gar nicht möglich sein könnte) zu einen "lediglich" 3-stelligen Schadenersatzanspruch kommen. Auch die Argumentation, dass durch Tauschbörsen tausendfach der Titel verbreitet werden könnte rechtfertigt nach unserer Ansicht keinen höheren Schadensersatz, da auch gegen diese anderen Tauschbörsennutzer weitere Schadenersatzansprüche bestehen und geltend gemacht werden können.

Weiter ist zudem noch festzuhalten, dass die Rechteinhaber ihr Recht, Werke in Tauschbörsen öffentlich zugänglich zu machen, per Lizenzvereinbarung an „private Verwertungsgesellschaften“ wie DigiRights übertragen haben. Das Recht, das jeweilige Werk in Tauschbörsen zugänglich zu machen soll von DigiRights aber gar nicht genutzt werden da Tauschbörsen kostenfrei sind und dient nur dem Zweck Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbösrsen (Torrents) abzumahnen. Ob durch solche Vereinbarungen, bei denen allen Beteiligten von vorne herein  klar ist - und es auch so gewollt ist, dass die Lizenzrechte nie genutzt werden tatsächlich Nutzungs- und Verwertungsrecht übertragen werden können, ist schon fraglich.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben des RA Sebastian nach unserer Ansicht nach nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. 


Montag, 26. März 2012

Abmahnung Daniel Sebastian - Deadalic

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma Deadalic Entertainment GmbH, Papenreye 53 - Wokpoint Unit 2 - 22453 Hamburg  wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung u.a. am Computerspiel "Deponia" durch Verbreitung im Internet (Tauschbörsen - File-Sharing-Systeme) ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 1.500.- €.

Das Spiel für Spieler ab 6 Jahren ist laut Deadalic seit 27.01.2012 auf dem Markt. Der Vertrieb erfolgt über EuroVideo. Deadalic bietet einen kostenpflichtigen Download des Spiels zu einem Preis von 26,95 € an.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen dringend wir die Abmahnung des Kollegen Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen und unserer Meinung nach zu weit gehend ist.

Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnschreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Von selbstgestrickten Schreiben, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
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Siehe auch unsere weiteren Artikel zu Abmahnungen RA Sebastian

Montag, 2. Januar 2012

Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. wegen Verbreitung des urheberrechtlichen Werks "Kontor Top of the Clubs Vol 52" ab. Mit einer Abmahnung werden gleichzeitig 42 auf der CD enthaltenen Titel verschiedener Künstler verfolgt. Als Schadensersatz fordert Rechtsanwalt Sebastian einen Pauschalbetrag von sage und schreibe 4.800.- € !
Weiterhin wird im Abmahnschreiben ein gerichtlicher Streitwert von 420.000,00 € (je 10.000.- € pro Titel) angedroht. Um dem Abgemahnten weiterhin die Rechtswidrigkeit von unerlaubten Verwertungen urheberrechtlich geschützter Werke nahe zu bringen, wird auf §§ 106 ff UrhG verwiesen und eine Strafbarkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe erläutert.

Der geforderte Schadensersatz, ist anders wie in uns vorliegenden Schreiben des Kollegen, nicht näher aufgeschlüsselt. Wir halten einen Schadensersatz von 4.800.- € für deutlich übertrieben, selbst für den Fall, dass tatsächlich ein Up/Download über Tauschbörsen/Filesharingsysteme erfolgt sein soll. Eine Aufsummierung einzelner Titel auf einer CD zur Erhöhung des Streitwerts, oder des Schadensersatzes ist unserer Ansicht nach nicht zulässig. Letztendlich handelt es sich lediglich um eine einzige Datei, welche verbreitet worden sein soll. Eine erhöhte Schwierigkeit der Abmahnung oder der Ermittlung des Anschlussinhaber ist nicht gegeben. Zudem sollen auch lediglich die Rechte eines einzigen Verwertungsunternehmens, nämlich DigiRights, verletzt worden sein.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Bei dem Abmahnschreiben handelt es sich - auch wenn man den hohen Schadenersatz zu Grunde legt und in Foren oftmals der Begriff Abzocke fällt - nicht um einen Betrug. Eine Reaktion ist daher unbedingt notwendig.
Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden müssen.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Abgemahnte Werke aus Kontor Top of the Club:

Mike Candys & Evelyn feat. Patrick Miller – One Night In Ibiza ; 
Timati & P. Diddy, DJ Antoine, Dirty Money – I’m On You (DJ Antoine vs. Mad Mark Extended) ; 
Martin Solveig & Dragonette feat. Idoling!!! – Big In Japan ; 
Tara McDonald vs. Sidney Samson – Dynamite (Nicky Romero Remix) ; 
DJ Antoine feat. Tom Dice – Sunlight (Mysto & Pizzi Extended Mix) ; 
Remady feat. Manu-L – The Way We Are (Extended Mix) ; 
Sweet Fromage feat. Cameleo – Touch Your Sky (Extended Mix) ; 
Robert Abigail & DJ Rebel ft. The Gibson Brothers – Cuba (Extended Mix) ; 
Bella Vida – Kiss Kiss Me Bang Bang (Wideboys Mix)
Christopher S feat. Max Urban – Star (Original Club Mix) ; 

Armin van Buuren feat. Nadia Ali – Feels So Good (Tristan Garner Remix) ; 
Nadia Ali, Starkillers & Alex Kenji – Pressure (Alesso Remix) ; 
DJ Obek & Ambush – Craissy (Albert Neve & Chuckie Countdown Dub)
Klaas & Bodybangers – I Like (Klaas Mix) ; 

Spencer & Hill – Dance (Original Mix)
Wolfgang Gartner feat. will.I.am – Forever (Extended Mix) ; 

The New Iberican League – Keep On Jumpin’ (Original Mix) ; 
Rene Rodrigezz vs. DJ Antoine feat. MC Yankoo – Shake 3X (Markus Gardeweg Remix) ; 
Mikael Weermets & Audible ft. Max C – Free (Dimitri Vangelis & Wyman Remix) ; 
Jaydee – Plastic Dreams (Koen Groeneveld Remix)
Stefano Noferini – French Kiss (Original Mix) ; 

Nature One Inc. – Go Wild – Freak Out (ATB & Tom Novy Anthem Mix) ; 
Johnny Buss & Daniel Von B feat. J-Sun – Do You Feel The Same (Hard Rock Sofa Mix) ; 
Patric La Funk & Inpetto – Blizzard (Original Mix);
Federico Scavo feat. Andrea Guzzoletti – Strump (Original Mix) ; 

Da Hool – No Love Anymore (Holnagee Mix) ; 
ATB feat. JanSoon – Move On (Jashari Remix) ;
Plastik Funk & Fragma – What Love Can Do (Club Mix) ; 
The Cube Guys – La Banda (Original Mix)
DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna – Welcome To St. Tropez (Houseshaker Remix);
Mischa Daniels feat. Nikki Belle – Dirty Cash (Extended Mix) ; 

Manufactured Superstars feat. Selina Albright – Serious (Extended Mix) ; 
Radio Killer – Lonely Heart (Club Mix);
Fly Project – Goodbye (Extended Mix) ; 

Enzo Siffredi & Jfth feat. The Allstars – Jungle Dancing (Vocal Mix) ; 
Terri B feat. D.O.N.S. & Shahin – Deeper Love (Pride) (Bodybangers Remix) ; 
AGO – 1 Thing (Extended Mix) ; 
Allure feat. Christian Burns – On The Wire (Chris De Seed & Ivan Dulava Remix) ; 
Hardwell – The World (Original Mix); 
Taito Tikaro, David Amo, Julio Navas – Situation 2011 (AMO NAVAS TIKARO Club Mix) 






Freitag, 30. Dezember 2011

Abmahnung RA Daniel Sebastian - astragon Software GmbH

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma astragon Software GmbH unter anderem wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten über File-Sharing-Systeme (z.B. Bittorrent eDonkey) am Computerspiel "Landwirtschafts-Simulator" ab. Das Computerspiel wird von der Firma GIANTS Software GmbH, aus Zürich-Schlieren - Schweiz hergestellt. Die Firma astragon Software GmbH soll nach dem Schreiben des Kollegen Inhaberin der Verwertungsrechte an dem Computerspiel sein.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 850,00 €. Sofern dieser nicht akzeptiert wird, wird ein Schadensersatz deutlich über 2.00,00 € angedroht. Im Schreiben des Kollegen werden den Abgemahnten zudem drastische Streitwerte zwischen 20.000.- € bis 45.000.- € vorgehalten, welche von Gerichten bei Filesharingfällen angewandt worden sind. In Anbetracht dessen, dass das Computerspiel im Handel zwischen 7.- € und 19.- € angeboten wird, erscheinen nach unserer Ansicht derartige Streitwerte und der Schadensersatz deutlich überhöht und sollen vor allem dazu dienen den Abgemahnten zu einer raschen Reaktion anzuhalten.

Weiterhin fällt im Schreiben auf, dass angeblich bereits für die Auskunft nach § 101 UrhG bereits Gerichtskosten von 203,50 € sowie 192,90 € Anwaltskosten entstanden sein sollen. Sofern tatsächlich 192,90 € Anwaltskosten enstanden sein sollen, wären diese aus einem Streitwert von 2.000,- € berechnet.  Wie sich die angeblichen Gerichtskosten zusammen setzen sollen ist uns jedoch nicht erklärlich und dürfen auch aufgrund der Höhe bezweifelt werden.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir jedoch auch vorliegend dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für überhöht halten, bezahlt werden müssen.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1200 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder auch während der Feiertage per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- € inkl. USt. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen für derartige Fälle auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Siehe auch unsere weiteren Artikel zu Abmahnungen des RA Sebastian

Dienstag, 15. März 2011

Abmahnung Denecke - Clubs Sounds - DigiRights Administration

Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin mahnt derzeit im Namen der Firma DigiRights Adminstrations GmbH, Darmstadt wegen verschiedener Werke enthalten auf den CDs Club Sounds (Vol 56) sowie Dream Dance (Vol 58) und German Top 100 Single Charts ab.

Folgende Werke werden u.a. abgemahnt:

  • David May feat. Max Urban – Facebook Love
  • Jay Frog – It´s Alright
  • Jasper Forks – Alone
  • Afro Jack feat. Eva Simons – Take Over Control
  • House Rockerz – Herzrasen
  • Fragma – Oops Sorry
  • Phunk Investigation cs. Boy Ge – Generation of Love 2011
  • Selda – Fever Called Love
  • Guernica vs. Jay C. feat. Marce – Open Your Heart
  • Doodge & Viper – Boom
  • Lucenzo & Don Omar - Danza Kudoro

Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz abhängig von der Anzahl der angemahnten Lieder - uns liegt eine Abmahnung vor in der ein Vergleichsbetrag von 1.740,00 € als Schadensersatz gefordert wird.

Uns liegt zudem eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin vor, der ebenfalls wie die Rechtsanwälte Denecke im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH das Musikwerk "Lucenzo feat Don Omar - Danza Kudoro" abmahnt. Dieses Musikwerk ist im Film "Fast and Furious 5" - Fast Five enthalten. Daniel Sebastian mahnt hier nicht die (möglichweise durch eine andere Kanzlei noch folgende) Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung über Tauschbörsen am Filmwerk selbst ab, sondern lediglich die im Film enthaltene Musik - gefordert wird in diesem Fall ein pauschaler Schadensersatz von 850,- € - zum Vergleich Die Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen und Parter fordern für das gleiche Musikwerk aus dem Sampler German Top 100 Single Charts einen Betrag von 450.- € als pauschalen Schadensersatz.

Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise ganz erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. (uns von Mandanten mitgeteilte Honorarforderungen anderern Kanzleien für die Abwehr von Abmahungen liegen zwischen 140.- € bis weit über 2000.- €). Lassen Sie sich nicht unüberlegt zur Eile drängen - auch wenn die meisten Abmahnungen am Freitag oder Samstag eintreffen und die gesetzten Fristen meist sehr kanpp bemessen sind, so bleibt genügend Zeit um einen kompetenten Rechtsanwalt zu beauftragen. Ein Vergleich der Honorarkosten lohnt sich hier oftmals. Sie sollten jedoch nicht nur auf die Kosten des eigenen Anwalts achten, sondern auch, dass dieser sich gut mit der Materie auskennt und eventuell in Ihrer Nähe ist um gegebenenfalls auch selbst vorbei schauen zu können. Meist kann die Angelegenheit jedoch auch per Telefon, Fax oder e-Mail besprochen werden.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Wir helfen seit Jahren deutschlandweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Ob sich Tauschbörsenprogramme auf einem Rechner befinden kann man auch mit einer vom Bundesverband Musikindustrie und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) entwickelten Software DIGITAL FILE CHECK überprüfen. Das Programm durchsucht den Rechner nach den gängigsten Tauschbörsen-Programmen und kann diese blockieren oder deinstallieren. Das Programm kann auf den Webseiten der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry - Weltverband der Phonoindustrie) kostenlos herunter geladen werden.Nach unseren Informationen laden Sie sich mit dem Programm auch keine Spionagesoftware oder einen Trojaner runter. Es ist für Eltern, welche sich mit der Materie nicht so gut auskennen wie ihre Kinder eine gute Hilfe. Die Anleitung zur Installation und Bedienung des Filesharing-Aufspürsoftware ist sehr gut gemacht.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.