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Montag, 26. März 2012

Abmahnung Daniel Sebastian - Deadalic

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma Deadalic Entertainment GmbH, Papenreye 53 - Wokpoint Unit 2 - 22453 Hamburg  wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung u.a. am Computerspiel "Deponia" durch Verbreitung im Internet (Tauschbörsen - File-Sharing-Systeme) ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 1.500.- €.

Das Spiel für Spieler ab 6 Jahren ist laut Deadalic seit 27.01.2012 auf dem Markt. Der Vertrieb erfolgt über EuroVideo. Deadalic bietet einen kostenpflichtigen Download des Spiels zu einem Preis von 26,95 € an.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen dringend wir die Abmahnung des Kollegen Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen und unserer Meinung nach zu weit gehend ist.

Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnschreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Von selbstgestrickten Schreiben, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Siehe auch unsere weiteren Artikel zu Abmahnungen RA Sebastian

Mittwoch, 21. März 2012

Abmahnung Waldorf Frommer - Scream 4

Die für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet derzeit im Auftrag der Firma Universal Pictures GmbH Abmahnungen ua. wegen angeblicher Verbreitung der Filmwerke "Scream 4" und "[Rec]³ Genesis" in sog. Tauschbörsen (Filesharingnetzwerken - Peer-to-Peer). Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine Zahlung von 956,00 € für Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten.

Weitere Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer welche uns aktuell vorliegen betreffen u.a. das Filmwerk
"House of the Rising Sun" - Rechteinhaber Tiberius Film GmbH & Co KG,
"Wrong Turn 4" - Rechteinhaber Constantin Film Verleih GmbH
"Zorn der Titanen" - Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH
"Iron Man" - Rechteinhaber Tele München Fernseh GmbH & Co KG 

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von Waldorf Frommer dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen von Waldorf um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der dem Schreiben der Abmahnkanzlei als Anlage beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel bei Abmahnungen von Waldorf zwischen 160,- € und 240,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

siehe auch unseren Beitrag zu Klagen von Waldorf Frommer vor dem AG München

Montag, 19. März 2012

Abmahnung Dr. Kroner & Kollegen - Betrug

Uns liegen mehrere "Abmahnung" der Rechtsanwälte Dr Kroner & Kollegen, - Rechtsanwälte und Notar, München wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung bei Nutzung der Dienste des ehemaligen Sharhosters MegaUpload vor. Die Schreiben wurden (teils mehrfach) per e-Mail an die Betroffenen versandt.

In dem Schreiben der Rechtsanwälte Dr. Kroner & Kollegen wird ausgeführt, dass die Kanzlei angeblich die Firmen EMI Music Germany, Sony BNG, Universal Music, Warner Bros, DreamWorks und Paramount Pictures anwaltlich vertritt. Dies erstaunt sehr, da die genannten Firmen auch von anderen Rechtsanwältem wie Waldorf Frommer oder Rasch vertreten werden. Der angeblich promovierte Rechtsanwalt Klaus Kroner soll unter der Anschrift Maximilienstrasse 13, 80539 München seine Kanzlei  zusammen mit den Anwälten Dr. Jutta Müller, Martin Müller, Konstantin Wolff, Ulrike Henning und Dr. Sabine Schwarz betreiben. Unter der renomierten Adresse kann man sog. virtuelle Büros (Virtual Offices) anmieten.

Ein Dr. Kroner ist laut unseren Recherchen bei der zuständigen Rechtsanwaltkammer in München nicht als Rechtsanwalt zugelassen! Auch die Rechtsanwaltkammer Berlin konnte bundesweit keinen Rechtsanwalt Dr Klaus Kroner in ihren Beständen finden.

Bei der Notarabteilung des Kammergerichts Berlin sind bereits mehrerer Anfragen eingegangen. Anscheinend ist die Kanzlei dort auch nicht als Inkassodienstleister gelistet. Auf Grund der vielen Anfragen wurden wir um Übersendung des Schreiben gebeten um dort den Vorgang näher prüfen zu können.

Die Abmahnung weist noch neben mehreren Schreibfehlern auch andere Merkwürdigkeiten auf. So sind, wie üblich, mehrere IP-Adressen und Zeitpunkte aufgeführt, bei denen die angeblich Urheberrechtsverletzungen stattgefunden haben sollen. Welches Werk jedoch angeblich verbreitet worden sein soll wird nicht genannt. Es heißt im Schreiben lediglich, "Sie luden im Internet, als Teilnehmer einer so genannten Peer-to-Peer Netzwerkes, urheberrechtlich geschützte Filmwerke, TV Serien und Musik-Dateien  der o.g. Firmen herunter".

Es wird dann ein für derartige Fälle sehr niedriger Schadensersatz von 146,95 € gefordert, welcher gemäß der dem Schreiben beiliegenden EU-Standardüberweisung auf die Volksbank in Bratislava Slowenien überwiesen werden soll. Kontoinhaber sei eine "Lawyer Payment Services s.r.o." Eine Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben nicht bei.

Der gesamte Eindruck des Schreibens wirkt auf uns mehr als sonderbar. Angeblich werde der Vorgang, sofern die Zahlung nicht getätigt wird an die Schufa übermittelt. Wir werden die Angelegenheit weiter recherchieren und berichten, ob es sich bei dem Schreiben um einen Betrug oder eine berechtigte Abmahnung handelt.

Es wird jedoch vorsorglich geraten nicht übereilt die Überweisung abzugeben. Die "Abmahnung " entspricht in keinster Weise den uns in über 1000 anderen Fällen bekannten Abmahnungen wegen Filesharing. Der sehr geringe Schadensersatzvergleich und die Überweisung auf ein Konto in Slowenien erscheinen sehr dubios und könnten auf eine Betrugsmasche hindeuten.
Als Telefonnummer der Kanzlei ist lediglich eine Handynummer angegeben, welche zwar durchklingelt, jedoch keiner abhebt.

Die Domain kroner-kollegen.de ist auf einen "Istvan Nagy", Duerrnbacherstrasse 4, aus Wien registriert und weist keine Homepage auf. Zumindest scheinen vor einiger Zeit noch Inhalte auf der Domain hinterlegt gewesen zu sein, da Google ein Abbild der Webseite in dem Cache gespeichert hat.

Es erhärtet sich der Verdacht, dass es sich bei dem Schreiben der Anwaltskanzlei Dr. Kroner aus München um einen Betrug handelt.

Daher ist höchste Vorsicht geboten! Keinesfalls übereilt die Überweisung absenden!

Bei den angebenen IP-Adressen unter denen der angebliche Urheberrechtsverstoß begangen worden sein soll (77.23.97.226 - 77.23.95.246 - 77.23.97.250 - 77.23.95.8 - 77.23.97.75) handelt es sich um IP-Adressen welche dem Provider Kabel Deutschland zugeordnet sind. (Update: zumindest scheint der angebliche Kollege die IP-Adressen auszutauschen, da uns mehrere Anrufer mitgeteilt haben, dass sie andere IP-Daten mitgeteilt bekommen haben). Keiner der Abgemahnten, welche sich bei uns gemeldet haben, hat nach eigenen Angaben eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Uns ist zudem auch keine Kanzlei bekannt, welche Urheberrechtsverletzungen von Musiktiteln oder Filmen in Tauschbösen lediglich per e-Mail abmahnt. Alle e-Mail Abmahnungen im Zusammenhang mit Filesharing waren in der Vergangenheit Abzockmails und Betrug - die Kanzleien, in deren Namen die angeblichen Mails versandt worden sind hatten nichts mit der Betrugsmail zu tun.(siehe auch Betrug mit Abmahnschreiben von U+C sowie Sasse & Partner).

Generell ist auf Abmahnungen auf jeden Fall angemessen zu reagieren, da andernfalls sehr teure Klageverfahren drohen können. Vorliegend scheint es sich jedoch nach bisheriger Abschätzung um einen dreisten Betrugsversuch zu handeln.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien.Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten unter e-anwalt.de.(Was ist eine Abmahnung, wie kommen die Kanzleien an die Adressdaten, Fristen, wie reagiere ich entsprechend, etc).

Zur Schließung von MegaUpload siehe auch weiteren Artikel von uns.

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Update 20.03.12 - Das Kammergericht Berlin hat zwischenzeitlich eine Pressemitteilung veröffentlicht in der es heißt (Hervorhebungen durch uns):

"Kammergericht: Warnung vor Filesharing-Abmahnungen ohne Inkassoregistrierung durch die Präsidentin des Kammergerichts (PM 17/2012)
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

In dem für die Registrierung von Inkassodienstleistern zuständigen Dezernat im Kammergericht sind zahlreiche Anfragen von Bürgern eingegangen, die ein Abmahnschreiben eines Rechtsanwaltsbüros Dr. Kroner und Kollegen aus München wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten haben.

Im Schreiben findet sich die Formulierung:

„Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen ist ein von der Präsidentin des Kammergerichts Berlin registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG (Az. 8413 G 2 KG)“.

Das ist unzutreffend. Eine derartige Kanzlei ist hier nicht als Inkassodienstleister registriert. Das angegebene Aktenzeichen existiert nicht.
Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, - 2290)

Hinweis:
Weder die Pressestelle noch die für das Registrierungsverfahren zuständige Fachabteilung sind befugt, rechtlichen Rat zum Umgang mit Forderungsschreiben von Inkassounternehmen zu erteilen. Es steht Betroffenen aber selbstverständlich frei, anwaltlichen Rat einzuholen oder Kontakt mit Beratungsstellen zu Verbraucherrechten (Verbraucherzentralen) aufzunehmen."
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Update (22.03.2012)

Die Schufa Holding AG hat uns zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der "Kanzlei" Dr. Kroner & Kollegen kein Vertragspartner der SCHUFA ist.

Nach unserer Ansicht (sowie weiteren Quellen im Internet) handelt es sich somit bei dem Abmahn- e-Mail der angeblichen Kanzei Dr. Kroner & Partner eindeutig um einen Betrug - daher unser Rat - keinesfalls zahlen! und eventuell Strafanzeige erstatten.