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Donnerstag, 15. November 2012

Abmahnung Sasse & Partner - Bootleg - David Gilmour, Pink Floyd, Genesis, u.a.

Die Rechtsanwälte Sasse & Partner, Hamburg mahnen im Auftrag verschiedener Rechteinhaber wegen Verbreitung / Verkauf urheberrechliche geschützter Werke und Verkauf von unlizenzierten DVDs/CDs im Internet ab. Laut Schreiben der Rechtsanwälte Sasse und Partner handelt es sich bei den DVDs um sog. Bootlegs. Der Bildtonträger sei in der angebotenen Form niemals offiziell veröffentlicht und insbesondere von den Musikern oder einem Lizenznehmer offiziell hergestellt und in den Verkehr gebracht worden.

Mit Bootleg werden nicht autorisierte Tonaufzeichnungen und Mitschnitte bezeichnet, die zumeist bei Konzerten entstanden sind, und deren Verbreitung über illegal hergestellte Tonträger geschieht. Häufig spricht man auch synonym von Schwarzpressung.
Bootlegs waren schon immer in der Musikszene schwer umstritten. David Gilmour sagt laut Wikipedia auf der DVD David Gilmour in Concert, bevor die Band zum ersten Mal live das Stück Smile spielt bezüglich der Bootlegszene“… so please turn on your tape machines now”.
Bei einem der größten Razzien zur Bekämpfung von Bootlegs in Deutschland wurden Anfang der 1990er-Jahre bei Hausdurchsuchungen ca. 100.000 Tonträger sichergestellt und vernichtet. 1997 wurden in den Vereinigten Staaten dreizehn führende Mitglieder der Bootleggerszene verhaftet, bei denen 800.000 Bootleg CDs sichergestellt und anschließend vernichtet wurden. Die Mitglieder der Szene wurden zu insgesamt 230 Jahren Gefängnis verurteilt.

Nach den uns vorliegenden Informationen mahnt die Anwaltskanzlei Sasse & Partner z.B. im Auftrag der Firma Pink Floyd Music Ltd, sowie Iron Maiden Music Holdings Ltd. und Musikwerke der Gruppe Mötley Crüe sowie Genesis (Gelring Ltd.) unter anderem wegen Verbreitung folgender Bootlegs ab:

  • David Gilmour Music Ltd - "David Gilmour - London 1994"
  • Pink Floyd Music Ltd - "Live in Pompeji 1971/72"
  • Pink Floyd Music Ltd - "Rarities through the years"
  • Pink Floyd Music Ltd - "Music for Architectural Students"
  • Pink Floyd Music Ltd - "Live Anthology"
  • Pink Floyd Music Ltd - "Libest pacement Monitor"
  • Pink Floyd Music Ltd - "Light The Fuse"
  • Pink Floyd Music Ltd - "Pink Floyd  - Echoes: The best of Pink Floyd" 
  • Pink Floyd Music Ltd - "Shine On Live"
  • Mötley Crüe - "On With the Show – Frenso Boston 1986"
  • Mötley Crüe - "Too Young to Fall in Love / Japan"
  • Mötley Crüe - "Off the Record"
  • Mötley Crüe - "Live Wire"
  • Gelring Ltd. - "Genesis – Live in Poland"
  • Gelring Ltd - "Genesis - Live in Montreal"
  • Gelring Ltd - "The Great Lost Live Album"
Bei eBay Auktionen wird diese in der Regel von Sasse vorzeitig beendet, d.h. eBay entfernt die Auktion wegen Verstoß gegen das Urheberrecht vor Ablauf der Auktion - zu einem Verkauf der Tonträger kommt es daher oftmals nicht.

Sasse & Partner fordert in der Abmahnung neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft über die Anzahl und Herkunft der CDs/DVDs sowie Übersendung des Tonträgers und Auskunft über Gewinn aus Verkäufen. Weiterhin macht Sasse Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 10.000.- €, d.h. 651,80 € für die Abmahnung geltend.

Es ist schon fraglich, ob ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt und somit Schadenersatzansprüche bestehen. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab und muss individuell geprüft werden. Wird gezielt und bewußt damit geworben, dass es sich bei den verkauften Tonträgern um Bootlegs handelt ist das Urteil des AG Hamburg vom 30.04.2010 - Az 308 S 12/09 zu berücksichtigen, dass ausführt, dass durch die Angabe „Bootleg“ im Angebotstext nach dem Verständnis des durchschnittlichen eBay-Nutzers aktiv darauf hingewiesen wurde, dass es sich um einen nicht-autorisierten Livemitschnitt handelte. Eine Begrenzung der Anwaltskosten für die Abmahnung auf 100.- € nach § 97a wäre dann nach Ansicht des LG Hamburg nicht gegeben.

Nach unserer Ansicht entsteht andernfalls allenfalls ein Schadenersatzanspruch von 100.- € für die Abmahnung - so auch AG Hamburg - Urteil vom 14.07.2009 - Az 36a C 149/09.

Der von der Gegenseite angesetzte Gegenstandswert ist daher unserer Meinung nach deutlich überhöht und die geforderte Unterlassungserklärung ist zu weit gehend und könnte zudem ein Schuldeingeständnis darstellen.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, so raten wir Ihnen diese dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung Angelegenheit insbesondere bezüglich einem Wettbewerbsrecht sowie der geltend gemachten Schadenersatz/Anwaltskosten und Überprüfung der geforderten Unterlassungserklärung. Wichtig ist zu wissen, dass nach Ablauf der gesetzten Frist eine Unterlassungserklärung auch eingeklagt werden kann und dann ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Daher ist eine rasche Reaktion innerhalb der gesetzten Fristen notwendig.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Fällen von Abmahnungen wegen Verbreitung von Bootlegs zwischen 140.- und 180.- € inkl. USt. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

ähnliche Beiträge: Abmahnung Sasse und Partner - The Walking Dead

Freitag, 13. Januar 2012

Anmahnung Sasse und Partner - The Walking Dead

Die Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg mahnen derzeit verstärkt im Auftrag der Firma WVG Medien GmbH das Filmwerk „The Walking Dead“ wegen Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download des Films über sog. Tauschbörsen (Filesharing) ab. Bisher liegen uns mehrere Abmahnungen der Staffel 2 des Films „The Walking Dead“ vor.
Werke von WVG Medien, welche laut unseren Informationen abgemahnt werden sind:

- 5 Days of War
- Damage
- The Walking Dead - Pretty Much Dead Already
- The Walking Dead - Staffel 1, 

 - The Walking Dead - Staffel 2

The Walking Dead ist eine US-amerikanische Fernsehserie und basiert auf dem gleichnamigen Comic von Robert Kirkman und Tony Moore. Die Serie startete am 31.10.2010 in den Vereinigten Staaten im FreeTV auf dem Sender AMC. In Deutschland wird die erste Staffel seit dem 05.11.2010 auf FOX ausgestrahlt. Seit dem 07.11.11 ist die erste Folge ebenfalls auf sevenload kostenlos verfügbar. Weitere Episoden sollen vorerst nicht online gezeigt werden. Die Ausstrahlung der Serie im deutschen Free-TV erfolgt 2012 auf RTL II.

Die WVG Medien GMbH wurde im Jahr 2000 unter dem Namen "Warner Vision Vertriebs GmbH" als Geschäftsbereich der Warner Music Germany GmbH gegründet. Im Sommer 2004 erfolgte die gesellschaftliche Trennung von der Warner Music Group und Umfirmierung zur WVG Medien GmbH.

In den uns vorliegenden Abmahnungen der Rechtsanwälte Sasse und Partner wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 800,- € gefordert, den wir für deutlich überhöht halten. Uns sind jedoch auch Klagen von Sasse - in der Regel vor dem Amtsgericht Hamburg bekannt, bei denen ein höherer Schadenersatz eingeklagt wird.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von Sasse und Partner dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug handelt (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor).
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Auch sollte die Unterlassungserklärung derart formuliert werden, dass nicht weitere Abmahnungen wegen anderer Folgen oder Staffeln erfolgen können (erweiterte Unterlassungerklärung). Oftmals liegen der Abmahnkanzlei weitere Logzeitpunkte oder auch andere Werke, z.B. andere Episoden von The Walking Dead vor, welche noch nicht abgemahnt worden sind - es drohen daher unter Umständen auch weitere Abmahnungen wegen Up/Download anderer Folgen oder Staffeln.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.


Mittwoch, 19. Januar 2011

Vorsicht vor gefälschten Abmahnungen - Betrug

Auf die Welle der Abmahnungen springen auch immer wieder Betrüger auf, die vorgeben im Namen von bekannten Anwaltskanzleien Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing zu verfolgen
Derzeit sind e-Mails im Umlauf, welche angeblich von der Kanzlei Sasse und Partner stammen sollen und die Empfänger auffordern einen Betrag von 100.- € zur Einstellung der Angelegenheit zu bezahlen.

Die Kanzlei Sasse und Partner hat mit derartigen e-Mails nicht zu tun. Auf den Webseiten der Kanzlei heißt es: "Achtung: Es kursieren aktuell E-Mail-Abmahnungen „Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials“. Diese stammen nicht von unserer Kanzlei! Es handelt sich um einen Betrugsversuch! Bitte ignorieren und nicht zahlen! Unsere Abmahnungen erfolgen immer schriftlich und auf unserem Briefpapier."

Uns ist auch keine Kanzlei bekannt die Urheberrechtsverletzungen bei Tauschbörsen per e-Mail verfolgt. Alle Abmahnungen erfolgen stets per Briefpost. Hier sind eindeutig Betrüger am Werk, die die Angst der Menschen ausnutzen wollen. Sollten Sie Bedenken bezüglich der Richtigkeit einer Abmahnung und der dahinter stehende Kanzlei haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten mehrere hundert Fälle und kennen die Kanzleien und die entsprechenden Schreiben der Kanzleien welche sich mit derartiegen Abmahnungen befassen.