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Freitag, 20. Januar 2012

Sharehoster MegaUpload.com von US Behörden dicht gemacht

US amerikanische Behörden haben am Donnerstag die Webseite megaupload.com stillgelegt und die Festnahme von mehreren Betreibern veranlasst. Zu ihnen gehören auch drei Deutsche, darunter der Hacker und Internet-Unternehmer Kim Schmitz, auch bekannt als Kim Dotcom, Gründer von MegaUpload. 4 Personen wurden in Auckland, Neuseeland festgenommen - aktuelle sollen noch 3 Personen auf der Flucht sein.
Über die jetzt stillgelegte Plattform konnten Nutzer Daten aller Art hochladen und anderen Nutzern zum Download bereit stellen. MegaUpload fungierte dabei als Zwischenspeicher. US Behörden werfen den Betreibern der Webseite vor, dass über die Plattform megaupload.com sowie weiterer mit dieser Seite zusammenhängenden Domains massenhaft urheberrechtlich geschützte Werke wie Musik, Filme, Fernsehprogramme und digitale Bücher verteilt worden seien. Den Vorwürfen zufolge geschah dies auch mit Wissen der Webseitenbetreiber, was diese stets zurück gewiesen haben. MegaUpload.com gehörte laut Alexa.com zu den 100 meist besuchten Webseiten der Welt und war laut FBI für 4 % des weltweiten Traffics im Netz verantwortlich.

Der Kampf gegen illegale Downloads und der Schutz des Urheberrechts im Netz wird derzeit vor allem in den Staaten heiß diskutiert. Erst am Mittwoch dieser Woche kam es zu großen Internet-Protestaktion gegen die neue US Gesetzespläne, die u.a auch die Sperrung von Webseiten erlauben sollen (siehe hierzu auch unseren Artikel zum Thema SOPA und PIPA).

Ein Download etwa von aktuellen Kinofilmen oder Musik von derartigen Webseiten ist strafbar, wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt, was hier gegeben sein dürfte. Nutzern muss deshalb auch klar sein, dass sie mit jedem Up/Download ein rechtliches Risiko eingehen. Fraglich ist aber ob in der Praxis die Rechtsverletzungen auch tatsächlich nachverfolgt werden. Dazu müsste der Anbieter die Daten seiner Nutzer auf den Servern gespeichert haben. Eine Verfolgung von 150 Millionen angemeldeter User bei MegaUploads ist eher unwahrscheinlich. Zudem werden in Deutschland die IP-Adressen, über welchen die Anschlussinhaber festgestellt werden können, in der Regel nur eine Woche gespeichert.

Anders sieht es eventuell bei Bezahlkunden der Seite aus, bei denen die Abrufe u.U. protokolliert wurden und die sich z.B. auch durch ihre Anmeldedaten und ihrer Kreditkartennummer identifizieren lassen. Für Urheberrechtsverstöße und Raubkopien kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Darüber hinaus könnten die US-Behörden die Daten von MegaUpload-Nutzern an die Rechteinhaber weitergeben. Dann drohen den Raubkopierern teure kostenpflichtige Abmahnungen.

Uns liegen jedoch aktuell noch keine Abmahnungen von Nutzern von Sharehosterdiensten wie Rapideshare, oder auch Abmahnungen z.B. von Nutzung der bereits vor Monaten ebenfalls abgeschalteten Seite kino.to vor. Dagegen sind Nutzer von Tauschbörsen und Torrentnetzwerken (Filesharing), welche illegal Musik oder Filme aus dem Netz saugen einer ganz erheblichen Gefahr ausgesetzt, dass diese Rechtsverstöße durch teure Abmahnungen verfolgt werden. Jedes Jahr werden in Deutschland geschätzt über 500.000 sog. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von verschiedenen Anwaltskanzleien an die Nutzer dieser Dienste verschickt und die Betroffenen teilweise mit sehr hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert. Sofern Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet erhalten haben raten wir dringend (jedoch nicht überstürzt) anwaltliche Hilfe bei einem dafür spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmenbr />
Siehe auch:
Als Reaktion auf die Aktion der US-Ermittler haben Netzaktivisten aus dem Umfeld der Anonymous-Bewegung die Webseiten der amerikanischen Bundeskriminalpolizei FBI, des amerikanischen Justizministeriums und der Musikindustrie für mehrere Stunden lahmgelegt.

Donnerstag, 19. Januar 2012

Abmahnung Fareds - Mahnbescheid - Filesharing

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS aus Hamburg mahnt derzeit wieder verstärkt wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download in Tauschbörsen (Peer-to-Peer Netzwerken - P2P) ab. Aktuell liegen uns u.a. mehrere Abmahnungen von FAREDS für folgende Werke/Rechteinhaber vor:

  • Glasperlenspiel - Echt - Christian Königseder, Eichenau
  • Glasperlenspiel - Ich bin Ich - Matthias Mania, Berlin
  • Adele und das Geheimnis des Pharaos - EuropaCorp Société Anonyme, vertreten durch den Vorstand Christophe Lambert, 137 Rue du Faubourg St. Honoré, 75008 Paris, Frankreich 
  • Monrose Like a Lady - Komlew und Königseder
  • The Mechanic - Nu Image Films Inc., vertreten durch den Finanzvorstand Avi Lerner, 6423 Wilshire Boulevard, Los Angeles, California 90048, Vereinigte Staaten von Amerika
  • Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt - Martin Fliegenschmidt,  Claudio Pagonis,  Matthias Haß, Herbie Cricklow
  • Die Atzen - Party (Ich will abgehen) - Schneider & de Teba Költerhoff GbR, Berlin
  • Lolita Jolie - Non Non Non - Munix Music GbR
  • Michael Mind Project feat. Dante Thomas – Feeling so Blue - Track by Track Records UG (haftungsbeschränkt), Drischer Straße 11, 52146 Würselen
Wie auch in anderen Fällen empfehlen dringend wir die Abmahnung erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen.

Offensichtlich verfolgt die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS ältere Abmahnungen, bei denen keine Zahlungen und/oder Reaktionen erfolgt ist derzeit auch mit Mahnbescheiden weiter. Aktuell liegen uns mehrere Mahnbescheide der Kanzlei FAREDS vor. Hier ist dringend innerhalb der Widerspruchsfrist eine Reaktion erforderlich, da andernfalls FAREDS einen rechtskräftigen Titel erhält, welcher dann auch durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann. Wir erhalten auch immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Abmahnschreiben der Kanzlei FAREDS nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor).

Wir haben auch in letzter Zeit immer wieder neue Mandate erhalten, bei denen die Abgemahnten keinerlei Reaktion (d.h. auch keine modifizierte Unterlassungserklärung) abgegeben haben. Von eine vollständigen Ignorieren der Mahnschreiben raten wir dringend ab. Es droht die Gefahr eines sehr teuren Gerichtsverfahrens (mit Kosten bis zu 7.000.- €) auf Abgabe der Unterlassungserklärung. Derartige Verfahren übersteigen von den zu erwartenden Kosten die geltend gemachten Schadensersatzansprüche bei weitem!

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung oder einen Mahnbescheid erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Von selbstgestrickten Schreiben, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Internetstreik wegen Verschärftung der Urheberrechtsgesetze in den USA

Am 18.01.12 sind viele Webseiten aus Protest gegen die geplanten US-Gesetze Stop Online Piracy Act (Sopa) und Protect IP Act (Pipa) für einen Tag offline gegangen. Die englische Webseite von Wikipedia und einige populäre Blogs gingen offline, Google "zensierte" in den USA sein Logo und viele Webseiten wurden aus Protest für einen Tag abgeschaltet oder mit schwarzen Blöcken "verziert".

Auch der Chaos Computer Club schaltete seine Webseite ab und postete in Anlehnung an Aussagen von Bundespräsident Christian Wulff: "Wir möchten nicht Hacker in einer Welt sein, in der man sich nicht von Freunden 500 kByte herunterladen kann". 

Mit den geplanten Gesetzten "Sopa" und "Pipa" werden in den Staaten derzeit zwei Gesetzesentwürfe beraten, die der Unterhaltungsindustrie weitere Möglichkeiten gegen den Missbrauch urheberrechtlich geschützter Daten im Internet liefern sollen. Beide Gesetzesvorschläge sollen es amerikanischen Urheberrechtsinhabern  ermöglichen, die unrechtmäßige Verbreitung ihrer Inhalte im Internet zu unterbinden. Die Gesetzentwürfe sehen unter anderem vor, dass Seiten aus Suchmaschinen entfernt und IP-Adressen gelöscht / blockiert werden können. Suchmaschinenbetreibern wie z.B. Google wäre es künftig verboten, Links zu Seiten wie "The Pirate Bay" aufzunehmen, von denen urheberrechtlich geschützte Materialen frei heruntergeladen werden können. Viele Kritiker, so auch wir, sehen in den geplanten Gesetzen den Anfang einer Zensur des Netzes.
Es gilt nach wie vor: "wehret den Anfängen" 

Montag, 16. Januar 2012

RFID-Chips in Kleidung ausgespäht - Gefahr der Erstellung von Bewegungsprofilen

Der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) hat in einer publikumswirksamen Aktion vor einem Geschäft der Bekleidungskette “Gerry Weber” in Bielefeld die Daten von in der Kleidung eingenähten Funkchips ausgewertet und die Inhalte für alle lesbar auf eine überdimensionale Sprechblase projizierten.
Die sog. RFID-Chips,welche zu Logistikzwecken in die Kleidung eingenäht waren, haben eine Reichweite von bis zu acht Metern und können von allen handelsüblichen Lesegeräten ausgelesen werden. Ihre eindeutige Identifikationsnummer ermöglicht eine Wiedererkennung und somit die Erstellung von Bewegungsprofilen. Der Chip verbirgt sich im Textilpflegeetiket.

Der FoeBuD fordert sämtliche Funketiketten an der Kasse oder vor dem Versand physikalisch zu entfernen und eine entsprechende verpflichtende Gesetzgebung auf EU-Ebene.

Unser Tip: Kleidung nach dem Kauf in die Microwelle ;-).

Das meint die Modekette Gerry Weber zu Ihren RFID-Chips: "„Mittlerweile ist unsere gesamte Kollektion mit RFID-Tags ausgestattet. Wir sind überzeugt, dass es in den nächsten Jahren einen hohen Durchdringungsgrad mit RFID in der Bekleidungsbranche geben wird. Als Vorreiter der Branche leben wir das jetzt schon. Gerry Weber ist der erste Mode-Hersteller, der die textile Kette durchgängig von der Produktion bis zum POS mit RFID unterstützt und dabei eingenähte Tags einsetzt.“ - Dr. David Frink, Vorstand"
siehe auch Webseite Gerry Weber

Die ARD-Sendung "Markt" sendet am Montags, 16.1.2012, 21.00 Uhr - 21.45 Uhr, WDR FERNSEHEN
(Wiederholung: Mittwoch 18.1.2012, 14.15 Uhr - 15.00 Uhr)
zum Thema RFID-Chips in Textilien einen Beitrag, der bei der Aktion vor Ort, beim FoeBuD e.V., Gerry Weber und weiteren Orten gedreht wurde. 

siehe auch Infos zum Thema unter FoeBuD

Freitag, 13. Januar 2012

Anmahnung Sasse und Partner - The Walking Dead

Die Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg mahnen derzeit verstärkt im Auftrag der Firma WVG Medien GmbH das Filmwerk „The Walking Dead“ wegen Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download des Films über sog. Tauschbörsen (Filesharing) ab. Bisher liegen uns mehrere Abmahnungen der Staffel 2 des Films „The Walking Dead“ vor.
Werke von WVG Medien, welche laut unseren Informationen abgemahnt werden sind:

- 5 Days of War
- Damage
- The Walking Dead - Pretty Much Dead Already
- The Walking Dead - Staffel 1, 

 - The Walking Dead - Staffel 2

The Walking Dead ist eine US-amerikanische Fernsehserie und basiert auf dem gleichnamigen Comic von Robert Kirkman und Tony Moore. Die Serie startete am 31.10.2010 in den Vereinigten Staaten im FreeTV auf dem Sender AMC. In Deutschland wird die erste Staffel seit dem 05.11.2010 auf FOX ausgestrahlt. Seit dem 07.11.11 ist die erste Folge ebenfalls auf sevenload kostenlos verfügbar. Weitere Episoden sollen vorerst nicht online gezeigt werden. Die Ausstrahlung der Serie im deutschen Free-TV erfolgt 2012 auf RTL II.

Die WVG Medien GMbH wurde im Jahr 2000 unter dem Namen "Warner Vision Vertriebs GmbH" als Geschäftsbereich der Warner Music Germany GmbH gegründet. Im Sommer 2004 erfolgte die gesellschaftliche Trennung von der Warner Music Group und Umfirmierung zur WVG Medien GmbH.

In den uns vorliegenden Abmahnungen der Rechtsanwälte Sasse und Partner wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 800,- € gefordert, den wir für deutlich überhöht halten. Uns sind jedoch auch Klagen von Sasse - in der Regel vor dem Amtsgericht Hamburg bekannt, bei denen ein höherer Schadenersatz eingeklagt wird.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von Sasse und Partner dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug handelt (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor).
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Auch sollte die Unterlassungserklärung derart formuliert werden, dass nicht weitere Abmahnungen wegen anderer Folgen oder Staffeln erfolgen können (erweiterte Unterlassungerklärung). Oftmals liegen der Abmahnkanzlei weitere Logzeitpunkte oder auch andere Werke, z.B. andere Episoden von The Walking Dead vor, welche noch nicht abgemahnt worden sind - es drohen daher unter Umständen auch weitere Abmahnungen wegen Up/Download anderer Folgen oder Staffeln.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.


Abmahnung Schalast und Partner - DigiProtect - Kool Savas

Die Rechtsanwälte und Notare Schalast und Partner aus Frankfurt am Main mahnen derzeit im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH u.a. wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch Verbreitung des Albums "Kool Savas – Aura" des Rappers Kool Savas sowie "Nightwish - Storytime"im Internet über sog. Tauschbörsen (File-Sharing) ab. Beide Titel sind auch auf dem Sampler German Top 100 Single Charts vorhanden. Hier drohen weitere Abmahnungen auch durch andere Rechtsanwälte.

Gefordert wird in der Abmahnung von Schalast neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 550,- € , der sich auf 430,00 € reduziert ("Schnellzahlerrabatt"), wenn der Anspruch anerkannt wird und der Betrag innerhalb von acht Tagen bezahlt wird.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir die Abmahnung erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen. Zudem sollte die Unterlassungserklärung auf jeden Fall im Punkt Vertragsstrafe abgeändert werden, da Schalast und Partner hier eine Vertragsstrafe von 5.100.- € für den Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung fordern.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Noch was zu Kool Savas am Rande: Das Landgericht Berlin hat nach Infos von laut.de den Rapper am 09.12.11 zur Zahlung von 10.000 Euro an den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann verurteilt, da. Savaş Yurderi (so der bürgerliche Name von Kool Savas) Kachelmann bei verschiedenen Konzerten unter anderem als "verfickten Wetterfrosch", "Arschloch" oder als "Bastard" beleidigt hatte. Der Rapper berief sich während des Verfahrens auf seine künstlerische Freiheit, was das Gericht jedoch nicht so sehen wollte. Außerdem erklärte der Rapper, dass die Beleidigungen nur vor begrenztem Publikum gefallen seien. Die Konzertmitschnitte auf YouTube seien illegal, er könne schließlich nichts dafür, wenn Fans die Videos ins Netz stellen. Die Beleidigung auf der Homepage habe dagegen kaum einer bemerkt, da die Internetsuchmaschinen die veränderte Schreibweise "Arrrrrrrrschloch" nur schwer finden.Wir finden diese Beleidigungen und die Abmahnungen auch gar nicht cool.

Mittwoch, 11. Januar 2012

BSI ruft zum DNS-Check auf

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de einfach möglich.

Es muss nach unserem Erkenntnissen nicht damit gerechten werden, dass durch den vom BSI eingerichteten Check ein "Bundestrojaner" installiert wird. Grund für die notwendige Überprüfung ist, das ein Nutzer feststellen kann, ob der eigene Rechner von der Schadsoftware verseucht ist und Teil eines ehemaligen Bot-Netzwerks ist, welches in Kürze abgeschalten wird. Sofern der eigene Rechner befallen ist, ist dann ein Internetbetrieb nach Abschaltung des Netzes nicht mehr möglich.

Die US-Bundespolizei FBI betreibt derzeit die Server, über welche Kriminelle zuvor den Datenverkehr von Millionen Rechnern umgeleitet haben, da bei einer Abschaltung der Server nach Sicherstellung durch das FBI andernfalls wohl Millionen Computer auf der ganzen Welt mit einem Mal vom Internet abgeschnitten gewesen. Diese sollen jedoch im März abgeschaltet werden. Deshalb rät das BSI allen Internetnutzern zur Überprüfung ihrer Computer, ob diese von der Schadsoftware betroffen sind. Angeblich rufen derzeit bis zu 33.000 Computer am Tag aus Deutschland die von der Behörde übernommenen Steuerungsrechner des ehemaligen Zombie-Netzwerks auf.

Das DNS (Domain Name System) ist einer der wichtigsten Dienste im Internet, und dafür verantwortlich die IP-Adressen, welche lediglich aus schwer merkbaren Zahlen bestehen in Internetnamen (URLs - Domains) umzuwandeln. Im Falle einer Infektion mit der Schadsoftware leitete der Webbrowser die Benutzer bei Abfrage populärer Webseiten unbemerkt auf manipulierte Seiten der Kriminellen um, auf denen betrügerische Aktivitäten wie z.B. die Verbreitung angeblicher Antivirensoftware, betrügerische Webseiten oder andere illegale Aktivitäten stattfinden. Zudem konnten die Kriminellen gezielt manipulierte Werbeeinblendungen an infizierte Rechner senden, Suchergebnisse manipulieren und weitere Schadsoftware nachladen.

Beim Aufruf dieser Internetadresse des BSI zur Überprüfung des Rechners unter www.dns-ok.de erhalten Nutzer, deren Computersystem von dem Schadprogramm manipuliert wurde, eine Warnmeldung mit roter Statusanzeige, ergänzt durch Hinweise und Empfehlungen, mit denen die Anwender die korrekten Systemeinstellungen wiederherstellen sowie ggf. die Schadsoftware vom System entfernen können. Ist der Rechner des Internetnutzers nicht von der Schadsoftware betroffen, erhält der Nutzer die Meldung mit einer grünen Statusmeldung, dass sein System korrekt arbeitet.

Wir hatten zum Glück eine grüne Statusmeldung :-)

Siehe auch Pressemitteilung des BSI

Dienstag, 3. Januar 2012

Abmahnung Fareds - Gottschewski

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag von Herrn Albert Gottschewski wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download des Musikwerks "Haudegen - Zu Hause" aus dem German Top 100 Single Chart Container ab. Herr Gottschewski (genaue Adresse wurde auch in der Unterlassungserklärung nicht angegeben - lediglich Wohnort Berlin) soll Miturheber bei der Komposition des Musiktitels sein. Nachweise liegen der Abmahnung nicht bei. Darüber hinaus dürften die Leistungsverwertungsrechte vermutlich auch insgesamt abgetreten worden sein. Weiterhin wäre interessant zu erfahren, wie der (Miturheber) als Abmahnender den Schadensersatz nach § 8 II UrhG an die weiteren Miturheber weiterreicht. Nach § 8 II Satz 3 UrhG ist zwar er jeder Miturheber berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen - er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen. Weiter heißt es im § 8 UrhG: "Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist." - es bleibt abzuwarten, ob die anderen (Mit-)Urheber ebenfalls abmahnen - die Gefahr besteht zumindest, wenn die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Zudem bestehet die Gefahr, dass weitere Abmahnungen - auch von anderen Kanzleien - erfolgen, da es sich bei dem abgemahnten Musikstück um einen Teil eines Chartcointainters (mit 100 Titel) handelt und daher jeder Urheber, bzw. Rechteinhaber sein eigenes Werk aus dieser Datei abmahnen kann. Sie müssen jedoch nicht befürchten, dass Sie 100 verschiedene Abmahnungen erhalten und die Forderungen Sie finanziell vollständig runieren. Bisher wurde keiner unserer Mandanten um Haus und Hof gebracht.

Gefordert wird in der Abmahnung des Kollegen Holscher von FAREDS neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 450.- €, den wir für deutlich überhöht halten. Eine Berechnung des Schadensersatzes könnte unserer Ansicht nach z.B. nach GEMA-Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und der für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten mit einer Mindestvergütung von 0,1278 € pro Zugriff auf den einzelnen Titel ausgeht, erfolgen. Auch die oftmals von Abmahnkanzleien geäußerte Argumentation, dass durch Tauschbörsen tausendfach der Titel verbreitet werden könnte rechtfertigt nach unserer Ansicht nach keinen höheren Schadensersatz, da auch gegen diese anderen Tauschbörsennutzer weitere Schadenersatzansprüche bestehen. Zudem wird bei den meisten Abmahnungen nicht angegeben, wie lange das urheberrechtlich geschützte Werk über die Tauschbörsen verbreitet worden sein soll. Bei einem einzelnen MP3 muss man daher von einer Höchstdauer von maximal 10 Minuten ausgehen. In dieser Zeit könnte somit auch allenfalls eine Verbreitung an 10 weitere Nutzer erfolgt sein (vermutlich deutlich weniger, da der Upload meist geringer als der download ist). Damit wäre allenfalls ein Schadensersatz von 1,27 € fällig. Selbst wenn dieser verzehnfacht wird, ist man noch deutlich von den von Abmahnanwälten geforderten pauschalen Schadensersatzforderungen entfernt.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden müssen.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen für derartige Fälle auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Montag, 2. Januar 2012

Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. wegen Verbreitung des urheberrechtlichen Werks "Kontor Top of the Clubs Vol 52" ab. Mit einer Abmahnung werden gleichzeitig 42 auf der CD enthaltenen Titel verschiedener Künstler verfolgt. Als Schadensersatz fordert Rechtsanwalt Sebastian einen Pauschalbetrag von sage und schreibe 4.800.- € !
Weiterhin wird im Abmahnschreiben ein gerichtlicher Streitwert von 420.000,00 € (je 10.000.- € pro Titel) angedroht. Um dem Abgemahnten weiterhin die Rechtswidrigkeit von unerlaubten Verwertungen urheberrechtlich geschützter Werke nahe zu bringen, wird auf §§ 106 ff UrhG verwiesen und eine Strafbarkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe erläutert.

Der geforderte Schadensersatz, ist anders wie in uns vorliegenden Schreiben des Kollegen, nicht näher aufgeschlüsselt. Wir halten einen Schadensersatz von 4.800.- € für deutlich übertrieben, selbst für den Fall, dass tatsächlich ein Up/Download über Tauschbörsen/Filesharingsysteme erfolgt sein soll. Eine Aufsummierung einzelner Titel auf einer CD zur Erhöhung des Streitwerts, oder des Schadensersatzes ist unserer Ansicht nach nicht zulässig. Letztendlich handelt es sich lediglich um eine einzige Datei, welche verbreitet worden sein soll. Eine erhöhte Schwierigkeit der Abmahnung oder der Ermittlung des Anschlussinhaber ist nicht gegeben. Zudem sollen auch lediglich die Rechte eines einzigen Verwertungsunternehmens, nämlich DigiRights, verletzt worden sein.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Bei dem Abmahnschreiben handelt es sich - auch wenn man den hohen Schadenersatz zu Grunde legt und in Foren oftmals der Begriff Abzocke fällt - nicht um einen Betrug. Eine Reaktion ist daher unbedingt notwendig.
Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden müssen.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
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Abgemahnte Werke aus Kontor Top of the Club:

Mike Candys & Evelyn feat. Patrick Miller – One Night In Ibiza ; 
Timati & P. Diddy, DJ Antoine, Dirty Money – I’m On You (DJ Antoine vs. Mad Mark Extended) ; 
Martin Solveig & Dragonette feat. Idoling!!! – Big In Japan ; 
Tara McDonald vs. Sidney Samson – Dynamite (Nicky Romero Remix) ; 
DJ Antoine feat. Tom Dice – Sunlight (Mysto & Pizzi Extended Mix) ; 
Remady feat. Manu-L – The Way We Are (Extended Mix) ; 
Sweet Fromage feat. Cameleo – Touch Your Sky (Extended Mix) ; 
Robert Abigail & DJ Rebel ft. The Gibson Brothers – Cuba (Extended Mix) ; 
Bella Vida – Kiss Kiss Me Bang Bang (Wideboys Mix)
Christopher S feat. Max Urban – Star (Original Club Mix) ; 

Armin van Buuren feat. Nadia Ali – Feels So Good (Tristan Garner Remix) ; 
Nadia Ali, Starkillers & Alex Kenji – Pressure (Alesso Remix) ; 
DJ Obek & Ambush – Craissy (Albert Neve & Chuckie Countdown Dub)
Klaas & Bodybangers – I Like (Klaas Mix) ; 

Spencer & Hill – Dance (Original Mix)
Wolfgang Gartner feat. will.I.am – Forever (Extended Mix) ; 

The New Iberican League – Keep On Jumpin’ (Original Mix) ; 
Rene Rodrigezz vs. DJ Antoine feat. MC Yankoo – Shake 3X (Markus Gardeweg Remix) ; 
Mikael Weermets & Audible ft. Max C – Free (Dimitri Vangelis & Wyman Remix) ; 
Jaydee – Plastic Dreams (Koen Groeneveld Remix)
Stefano Noferini – French Kiss (Original Mix) ; 

Nature One Inc. – Go Wild – Freak Out (ATB & Tom Novy Anthem Mix) ; 
Johnny Buss & Daniel Von B feat. J-Sun – Do You Feel The Same (Hard Rock Sofa Mix) ; 
Patric La Funk & Inpetto – Blizzard (Original Mix);
Federico Scavo feat. Andrea Guzzoletti – Strump (Original Mix) ; 

Da Hool – No Love Anymore (Holnagee Mix) ; 
ATB feat. JanSoon – Move On (Jashari Remix) ;
Plastik Funk & Fragma – What Love Can Do (Club Mix) ; 
The Cube Guys – La Banda (Original Mix)
DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna – Welcome To St. Tropez (Houseshaker Remix);
Mischa Daniels feat. Nikki Belle – Dirty Cash (Extended Mix) ; 

Manufactured Superstars feat. Selina Albright – Serious (Extended Mix) ; 
Radio Killer – Lonely Heart (Club Mix);
Fly Project – Goodbye (Extended Mix) ; 

Enzo Siffredi & Jfth feat. The Allstars – Jungle Dancing (Vocal Mix) ; 
Terri B feat. D.O.N.S. & Shahin – Deeper Love (Pride) (Bodybangers Remix) ; 
AGO – 1 Thing (Extended Mix) ; 
Allure feat. Christian Burns – On The Wire (Chris De Seed & Ivan Dulava Remix) ; 
Hardwell – The World (Original Mix); 
Taito Tikaro, David Amo, Julio Navas – Situation 2011 (AMO NAVAS TIKARO Club Mix)