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Dienstag, 22. November 2011

Abmahnung WeSaveYourCopyrights wegen Urheberrecht

Die WeSaveYourCopyright Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Walter-Kolb-Straße 9-11, Frankfurt a.M., vertreten durch den Geschäftsführer Rechtsanwalt Christian Weber mahnt derzeit u.a. im Auftrag der Firmen
Zooland Music GmbH z.B. die Werke
  • "San Francisco" von Cascada 
  •  "Miss Sunshine" sowie "Animal" von R.I.O.
  • "Party Shaker - R.I.O. Feat Nicco" - enthalten z.B. auch auf Boom - Summer 2012
  • "Summer Jam - R.I.O. Feat U-Jean" - enthalten z.B. auf German Top 100 Single Charts
sowie im Auftrag der 
Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH u.a. bezüglich des Werkes  
  • "30 Grad (Mc Fiti)" enthalten z.B. auf German Top 100 Single Charts
wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen durch Filesharing in sog. Peer-to-Perr Netzwerken (Tauschbörse) ab.
In den uns vorliegenden Abmahnungen wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 450.- € gefordert.

Die Abmahnung ist im Vergleich zu anderen Abmahnkanzleien sehr umfangreich und gut begründet. Auch durch weitere Veröffentlichungen des Rechtsanwalt Weber, unter anderem auf den von ihm erstellten Webseiten unter http://www.urheberrechtsinfo.org/, soll dem Abmahnten verdeutlicht werden, dass eine Gegenwehr zwecklos ist. Rechtsanwalt Weber hat zuvor bis Juli 2011 als Kooperationsparter für die Kanzlei Nümann Lang aus Karlsruhe gearbeitet, welche ebenfalls für die Firma Zooland Music GmbH Abmahnungen versandt hat.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und eine sehr teure Klage nach sich ziehen kann. Den geforderten Schadensersatz halten wir auch unter Berücksichtungung neuerer Meinungen einiger Gerichte für überhöht.

Bei der beiliegenden Unterlassungserklärung fällt auf, dass mit dem pauschalen Schadensersatz nur die bisher geltend gemachten Logzeitpunkte der Urheberrechtsverletzungen abgegolten werden. Sofern daher noch weitere Logaufzeichnungen bei der abmahnenden Kanzlei WeSaveYourCopyrights vorliegen, könnten daher erneute Ansprüche auf Schadensersatz drohen.

Problematisch ist weiterhin bei einem Down/Upload von Samplern oder Chartcontainern wie bei der Datei German Top 100 Single Charts , dass jeder Rechteinhaber sein eigenes Werk abmahnen kann, somit damit gerechten werden muss, dass auch von weiteren Rechtsanwälte kostenpflichtige Abmahnungen folgen können (Mehrfachabmahnung).

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben der von WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben von WeSaveYourCopyrights nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.
Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Ihr Vorteil bei uns:
  •  Ortsunabhängige anwaltliche Vertretung in ganz Deutschland
  •  Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit
  •  Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post
Noch ein Hinweis: unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise.

Freitag, 4. November 2011

Abmahnung Scheuermann Westerhoff Strittmatter - Rough Trade

Mit der Kanzlei der  Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmann aus Köln ist eine weitere Kanzlei zu den bekannten Kanzleien ,welche Urheberrechtsverletzungen im Internet über sog. Tauschbörsen (P2P Netzwerke) verfolgen, hinzugekommen. Die Kanzlei mahnt derzeit im Auftrag der Firma Rough Trade Dirstribution GmbH unter anderem Werke der Musikgruppe OMD - Orchestral Manoeuvres in the Dark - Album History of Modern ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 850,00 € für das Album. Bei einzelnen Titelen, wie z.B. If You Want It - OMD (Manoeuvres In The Dark) die ebenfalls abgemahnt werden verlangt die Kanzlei angeblich 450.- €

In einer uns vorliegenden Abmahnung soll die angebliche Rechtsverletzung bereits von einem Jahr begangen worden sein - die Abmahnung ist jedoch erst jetzt erfolgt.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir die Abmahnung unbedingt erst zu nehmen und zu reagieren. Wir raten dringend zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.

Ihr Vorteil bei uns:

  •  Ortsunabhängige anwaltliche Vertretung in ganz Deutschland
  •  Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit
  •  Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Weitere durch die Kanzlei abgemahnte Werke sind u.a. von Bob Arnz und Gerd Zimmermann

Noch ein Hinweis: unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen für derartige Fälle auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise.

Mittwoch, 2. November 2011

Abmahnung Kalypso Medien -Schutt Waetke

Die Rechtsanwälte Schutt Waetke, Karlsruhe mahnen derzeit wieder im Auftrag der Firma Kalypso Medien GmbH wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharingnetzwerke) ab. Aktuell wird z.B. das Spiel "Tropico 4" abgemahnt.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern die Rechtsanwälte einen pauschalen Schadensersatz von 500.- €.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!


Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.

Ihr Vorteil bei uns:

  •  Ortsunabhängige anwaltliche Vertretung in ganz Deutschland
  •  Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit
  •  Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Noch ein Hinweis: unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch für derartige Fälle Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise.