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Montag, 13. Januar 2014

Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights - Bittorent

Wie bereits mehrfach berichtet mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von Internettauschbörsen (Filesharing, Bittorent) ab. Auch nach Änderung des UrhG - das der Gesetzgeber zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs im Oktober letztes Jahr geändert hat, werden nach wie vor sehr hohe Schadenersatzkosten und Anwaltskosten geltend gemacht.

Derzeit liegen uns mehrere Abmahnungen des Rechtsanwalt Daniel Sebastian u.a. zu folgenden Titeln vor:
(Mega House Top 100 Spring 2013 - Abmahnung im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH, Darmstadt)
  • Hardwell - Apollo
  • Bingoplayers & Far East Movement – Get up (Rattle)
  • Kurd Maverick & Jermaine Dupri – Hell Ya
  • W&W vs Ummet Ozcan – The Code
  • Gold 1 & Nicky Minaj – Rainbow
  • Bingoplayers – Out of My Mind
  • Daddy´s Groove – Stellar
  • Sidney Samson & Will I Am – Better Than Yesterday
  • Sander Van Doorn – Joy Energizer
  • R3hab – A Night In
  • Hardwll & Showtek – How We Do
  • Starkillers & Amba Sheppard – Let The Love
  • Afrojack – Lionheart
(German Top 100 Single Charts - Abmahnung im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH, Darmstadt)
  • Bingo Players feat Far East Movement – Get Up (Rattle)
  • DJ Antoine – Bella Vita
  • DJ Antoine Vs. Mad Mark – Sky Is The Limit
  • Triggerfinger – I follow rivers
  • Major Lazer – Get Free
  • Mike Candys feat Jenson Vaughan – Bring back the love
  • A State of Trance Yearmix 2013
  • Featurecast – Got That Fire (Oh La Ha)
  • RZA – Ode To Django (The D Is Silent) - im Auftrag von Robert Diggs
Gefordert werden von der Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die Urheberrechtsverletzung neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz der bis zu 3.200 € (je nach Anzahl der abgemahnten Titel) betragen kann.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Sebastian nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten.
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1.500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

siehe auch ähnliche Artikel:

Mittwoch, 11. Dezember 2013

Donnerstag, 5. September 2013

Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights - Armin van Buuren

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt wegen angeblicher Verbreitung des Werkes "Armin Van Buuren - This is what it feels like" durch Up/Donwload in sog. Tauschbörsen (Filesharingsysteme, P2P Netzwerke, Torrent) und Urheberrechtsverletzung ab. Ermittelt werden die IP-Daten und der angebliche Rechtsverstoß durch die Firma SKB UG. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist wie üblich sehr kurz bemessen.

Gefordert wird von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die Urheberrechtsverletzung neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 680.- €.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben des RA Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Daniel Sebastian nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben. So hat erst kürzlich das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom  27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert in einem  Filesharingfall auf 1.000.- Euro begrenzt. Auch das neue Gesetz zur Begrenzung der Anwaltskosten bei Filesharingabmahnungen gegen Privatpersonen sieht eine derartige Begrenzung für den ersten Fall einer Abmahnung vor. Auch ist die Rechtsprechung des BGH zur Haftung von Eltern für Filesharingverstöße von minderjährigen Kindern zu beachten.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing zwischen 170.- € und 300.- € inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Montag, 2. Januar 2012

Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. wegen Verbreitung des urheberrechtlichen Werks "Kontor Top of the Clubs Vol 52" ab. Mit einer Abmahnung werden gleichzeitig 42 auf der CD enthaltenen Titel verschiedener Künstler verfolgt. Als Schadensersatz fordert Rechtsanwalt Sebastian einen Pauschalbetrag von sage und schreibe 4.800.- € !
Weiterhin wird im Abmahnschreiben ein gerichtlicher Streitwert von 420.000,00 € (je 10.000.- € pro Titel) angedroht. Um dem Abgemahnten weiterhin die Rechtswidrigkeit von unerlaubten Verwertungen urheberrechtlich geschützter Werke nahe zu bringen, wird auf §§ 106 ff UrhG verwiesen und eine Strafbarkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe erläutert.

Der geforderte Schadensersatz, ist anders wie in uns vorliegenden Schreiben des Kollegen, nicht näher aufgeschlüsselt. Wir halten einen Schadensersatz von 4.800.- € für deutlich übertrieben, selbst für den Fall, dass tatsächlich ein Up/Download über Tauschbörsen/Filesharingsysteme erfolgt sein soll. Eine Aufsummierung einzelner Titel auf einer CD zur Erhöhung des Streitwerts, oder des Schadensersatzes ist unserer Ansicht nach nicht zulässig. Letztendlich handelt es sich lediglich um eine einzige Datei, welche verbreitet worden sein soll. Eine erhöhte Schwierigkeit der Abmahnung oder der Ermittlung des Anschlussinhaber ist nicht gegeben. Zudem sollen auch lediglich die Rechte eines einzigen Verwertungsunternehmens, nämlich DigiRights, verletzt worden sein.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Bei dem Abmahnschreiben handelt es sich - auch wenn man den hohen Schadenersatz zu Grunde legt und in Foren oftmals der Begriff Abzocke fällt - nicht um einen Betrug. Eine Reaktion ist daher unbedingt notwendig.
Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden müssen.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Abgemahnte Werke aus Kontor Top of the Club:

Mike Candys & Evelyn feat. Patrick Miller – One Night In Ibiza ; 
Timati & P. Diddy, DJ Antoine, Dirty Money – I’m On You (DJ Antoine vs. Mad Mark Extended) ; 
Martin Solveig & Dragonette feat. Idoling!!! – Big In Japan ; 
Tara McDonald vs. Sidney Samson – Dynamite (Nicky Romero Remix) ; 
DJ Antoine feat. Tom Dice – Sunlight (Mysto & Pizzi Extended Mix) ; 
Remady feat. Manu-L – The Way We Are (Extended Mix) ; 
Sweet Fromage feat. Cameleo – Touch Your Sky (Extended Mix) ; 
Robert Abigail & DJ Rebel ft. The Gibson Brothers – Cuba (Extended Mix) ; 
Bella Vida – Kiss Kiss Me Bang Bang (Wideboys Mix)
Christopher S feat. Max Urban – Star (Original Club Mix) ; 

Armin van Buuren feat. Nadia Ali – Feels So Good (Tristan Garner Remix) ; 
Nadia Ali, Starkillers & Alex Kenji – Pressure (Alesso Remix) ; 
DJ Obek & Ambush – Craissy (Albert Neve & Chuckie Countdown Dub)
Klaas & Bodybangers – I Like (Klaas Mix) ; 

Spencer & Hill – Dance (Original Mix)
Wolfgang Gartner feat. will.I.am – Forever (Extended Mix) ; 

The New Iberican League – Keep On Jumpin’ (Original Mix) ; 
Rene Rodrigezz vs. DJ Antoine feat. MC Yankoo – Shake 3X (Markus Gardeweg Remix) ; 
Mikael Weermets & Audible ft. Max C – Free (Dimitri Vangelis & Wyman Remix) ; 
Jaydee – Plastic Dreams (Koen Groeneveld Remix)
Stefano Noferini – French Kiss (Original Mix) ; 

Nature One Inc. – Go Wild – Freak Out (ATB & Tom Novy Anthem Mix) ; 
Johnny Buss & Daniel Von B feat. J-Sun – Do You Feel The Same (Hard Rock Sofa Mix) ; 
Patric La Funk & Inpetto – Blizzard (Original Mix);
Federico Scavo feat. Andrea Guzzoletti – Strump (Original Mix) ; 

Da Hool – No Love Anymore (Holnagee Mix) ; 
ATB feat. JanSoon – Move On (Jashari Remix) ;
Plastik Funk & Fragma – What Love Can Do (Club Mix) ; 
The Cube Guys – La Banda (Original Mix)
DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna – Welcome To St. Tropez (Houseshaker Remix);
Mischa Daniels feat. Nikki Belle – Dirty Cash (Extended Mix) ; 

Manufactured Superstars feat. Selina Albright – Serious (Extended Mix) ; 
Radio Killer – Lonely Heart (Club Mix);
Fly Project – Goodbye (Extended Mix) ; 

Enzo Siffredi & Jfth feat. The Allstars – Jungle Dancing (Vocal Mix) ; 
Terri B feat. D.O.N.S. & Shahin – Deeper Love (Pride) (Bodybangers Remix) ; 
AGO – 1 Thing (Extended Mix) ; 
Allure feat. Christian Burns – On The Wire (Chris De Seed & Ivan Dulava Remix) ; 
Hardwell – The World (Original Mix); 
Taito Tikaro, David Amo, Julio Navas – Situation 2011 (AMO NAVAS TIKARO Club Mix) 






Mittwoch, 14. September 2011

Neue Abmahnkanzlei Daniel Sebastian - DigiRights GmbH

Eine weitere neue Kanzlei widmet sich dem offensichtlich lukrativen Geschäft der Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts durch Verbreitung von Werken in sog. Tauschbörsen - P2P Netzwerken.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. die Musikwerke
  • Israel Kamakawiwo ´ole – Over the Rainbow
  • Die Atzen mit Nena – Strobo Pop
  • Martin Solveig & Dragonette – Hello
  • Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios – Hey (Nah Neh Nah)
  • Chris Brown feat. Benny Nenassi - Beautiful People
  • DJ Antoine vs. Timati feat Kalenna – Welcome to St. Tropez

enthalten z.B. auf Samplern wie z.B. German Top 100 Single Charts oder ClubSounds ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 1.800.- €! Damit führt Kollege Sebastian nach unserem Wissen die Hitliste der geltend gemachten Schadensersatzforderungen wegen abgeblicher Verbreitung von Musikstücken aus den Samplern an.
Im Abmahnschreiben wird zudem ein möglicher Schadensersatz von über 4.000.- € angedroht.

Bisher wurden die obigen Werke von der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner angemahnt (oder noch weiter abmahnt, was uns nicht bekannt ist). Denecke & Partner hat nach unserem Wissen "lediglich" 1.140,- € pauschalen Schadensersatz gefordert. Der Kollege Sebastian war laut seiner Homepage in der Zeit von September 2009 bis April 2010 in der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner tätig und hat dort seine Erfahrungen im Urheberrecht gesammelt, die er nunmehr als selbständiger Anwalt anwendet.

Den geltend gemachten Schadensersatz halten wir für deutlich überhöht, auch wenn eine junge Kanzlei sicherlich ihr notwendiges Honorar benötigt - aber 1.800.- € für 6 MP3s  - bei allem kollegialen Respekt - sind doch ein sehr stolzer Schadensersatz.
Wir empfehlen jedoch, wie auch in anderen Fällen, auch im vorliegenden Fall die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen könnte. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de.

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auch auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Dienstag, 15. März 2011

Abmahnung Denecke - Clubs Sounds - DigiRights Administration

Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin mahnt derzeit im Namen der Firma DigiRights Adminstrations GmbH, Darmstadt wegen verschiedener Werke enthalten auf den CDs Club Sounds (Vol 56) sowie Dream Dance (Vol 58) und German Top 100 Single Charts ab.

Folgende Werke werden u.a. abgemahnt:

  • David May feat. Max Urban – Facebook Love
  • Jay Frog – It´s Alright
  • Jasper Forks – Alone
  • Afro Jack feat. Eva Simons – Take Over Control
  • House Rockerz – Herzrasen
  • Fragma – Oops Sorry
  • Phunk Investigation cs. Boy Ge – Generation of Love 2011
  • Selda – Fever Called Love
  • Guernica vs. Jay C. feat. Marce – Open Your Heart
  • Doodge & Viper – Boom
  • Lucenzo & Don Omar - Danza Kudoro

Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz abhängig von der Anzahl der angemahnten Lieder - uns liegt eine Abmahnung vor in der ein Vergleichsbetrag von 1.740,00 € als Schadensersatz gefordert wird.

Uns liegt zudem eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin vor, der ebenfalls wie die Rechtsanwälte Denecke im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH das Musikwerk "Lucenzo feat Don Omar - Danza Kudoro" abmahnt. Dieses Musikwerk ist im Film "Fast and Furious 5" - Fast Five enthalten. Daniel Sebastian mahnt hier nicht die (möglichweise durch eine andere Kanzlei noch folgende) Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung über Tauschbörsen am Filmwerk selbst ab, sondern lediglich die im Film enthaltene Musik - gefordert wird in diesem Fall ein pauschaler Schadensersatz von 850,- € - zum Vergleich Die Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen und Parter fordern für das gleiche Musikwerk aus dem Sampler German Top 100 Single Charts einen Betrag von 450.- € als pauschalen Schadensersatz.

Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise ganz erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. (uns von Mandanten mitgeteilte Honorarforderungen anderern Kanzleien für die Abwehr von Abmahungen liegen zwischen 140.- € bis weit über 2000.- €). Lassen Sie sich nicht unüberlegt zur Eile drängen - auch wenn die meisten Abmahnungen am Freitag oder Samstag eintreffen und die gesetzten Fristen meist sehr kanpp bemessen sind, so bleibt genügend Zeit um einen kompetenten Rechtsanwalt zu beauftragen. Ein Vergleich der Honorarkosten lohnt sich hier oftmals. Sie sollten jedoch nicht nur auf die Kosten des eigenen Anwalts achten, sondern auch, dass dieser sich gut mit der Materie auskennt und eventuell in Ihrer Nähe ist um gegebenenfalls auch selbst vorbei schauen zu können. Meist kann die Angelegenheit jedoch auch per Telefon, Fax oder e-Mail besprochen werden.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Wir helfen seit Jahren deutschlandweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Ob sich Tauschbörsenprogramme auf einem Rechner befinden kann man auch mit einer vom Bundesverband Musikindustrie und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) entwickelten Software DIGITAL FILE CHECK überprüfen. Das Programm durchsucht den Rechner nach den gängigsten Tauschbörsen-Programmen und kann diese blockieren oder deinstallieren. Das Programm kann auf den Webseiten der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry - Weltverband der Phonoindustrie) kostenlos herunter geladen werden.Nach unseren Informationen laden Sie sich mit dem Programm auch keine Spionagesoftware oder einen Trojaner runter. Es ist für Eltern, welche sich mit der Materie nicht so gut auskennen wie ihre Kinder eine gute Hilfe. Die Anleitung zur Installation und Bedienung des Filesharing-Aufspürsoftware ist sehr gut gemacht.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.