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Dienstag, 18. Dezember 2012

Abmahnung Koch Media - Sleeping Dogs - RKA

Die Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann (.rka) aus Hamburg mahnen derzeit im Auftrag der Firma Koch Media GmbH, vertreten durch die Gerschäftsführer Dr. Klemens Kundratiz und Stefen Kaspelari aus Planegg unter anderem wegen Verbreitung des Computerspiels "Sleeping Dogs" durch Up/Donwload in sog. Tauschbörsen (Filesharingsysteme, P2P Netzwerke).

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 900.- €.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von .rka dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Uns sind Gerichtsverfahren bekannt, in denen .rka die Unterlassungserklärung eingeklagt hat.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Fällen dem hier geschilderten Fall zwischen 170. und 220.- € inkl. USt. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Siehe auch unsere weiteren Beiträge zu Abmahnungen von .rka wegen Urheberrechtsverletzung im Blog