Seiten

Freitag, 28. Juni 2013

Anti-Abzock-Gesetz vom Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat am 27.06.2013 Entwurf für ein "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" mit beschlossen. Unter anderem soll durch dieses Gesetz welche eine Änderung des Urhebergesetzes vorsieht der Streitwert bei ersten Abmahnungen gegen Privatpersonen wegen einfacher Urheberrechtsverletzungen  auf 1.000 Euro gesenkt werden. Damit würden die Schadenersatzkosten für die Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten, welche derzeit oftmals mit einem Streitwert von 10.000.- bis 30.000.- € ansetzt werden ganz erheblich reduziert werden. Bisher wurden oftmals Anwaltskosten zwischen 500.- € und 1.000.- € je Werk von den gegnerischen Anwälte bei Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen verlangt - nach dem neuen Gesetz betragen die Anwaltskosten nur noch 155,30 Euro. Der § 97a des Urhebergesetzes, welcher die gegnerischen Anwaltskosten auf 100.- € beschränkt hätte, wurde meist von den Gerichten nicht angewandt.

Weiterhin soll mit den "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" auch der sog. fliegende Gerichtsstand für Urheberrechtsverletzungen im privaten Umfeld entfallen,. Bisher konnten sich Rechteinhaber und deren Abmahnanwälte deutschlandweit das Gericht aussuchen, bei dem sie Klage gegen den Abgemahnten einreichen wollten. Dies führte oftmals dazu, dass der Rechteinhaber, z.B. im Hamburg saß, der Abmahnanwalt in Berlin und der Abgemahnte z.B. in Regensburg - geklagt wurde dann z.B. in Frankfurt (obwohl dort keinerlei Bezug zum Gerichtsort bestand). Grund war meist der, dass sich Abmahnanwälte das für sie günstigste und vermeintlich wohlwollenste Gericht ausgesucht haben.

Nach der neuen Regelung soll nun das für den Beklagten örtlich zuständige Gericht seines Wohnsitzes zuständig sein. Da jedoch auf § 105 UrhG verwiesen wird, handelt es sich dabei jedoch nicht um das allgemein zuständige Amts- oder Landgericht, sondern um das für den jeweils für den Bezirk zuständige Gericht in Urheberrechtssachen (dies bedeutet z.B. für den OLG Bezirk Nürnberg, in dem sich auch Regensburg befindet, dass das OLG Nürnberg für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständig ist).

Das Gesetz ist allerding noch nicht in Kraft und tritt erst mit Verkündung (Update: Veröffentlichung des Gesetzes 08.10.2013) in Kraft. Eine Überprüfung einer Abmahnung kann sich für den Abgemahnten auf jeden Fall lohnen, insbesondere bezüglich weiter geltend gemachtem Schadenersatz oder einer eventuelle Vertragsstrafe bei der Unterlassungserklärung. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1.500 Fällen von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzugen, Abmahnungen wegen Filesharing oder Wettbewerbsverletzungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Auszüge aus den Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Änderungen des Urhebergesetzes)


§ 97a UrhG
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.
2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise:
  1. Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,
  2. die Rechtsverletzung genau zu bezeichnen,
  3. geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und
  4. wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.
Eine Abmahnung, die nicht Satz 1 entspricht, ist unwirksam.(3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Nummern 1 bis 4 entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1 000 EUR, wenn der Abgemahnte
1. eine natürliche Person ist, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, und
2. nicht bereits wegen eines Anspruchs des Abmahnenden durch Vertrag, aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung verpflichtet ist.
Der in Satz 2 genannte Wert ist auch maßgeblich, wenn ein Unterlassungs- und ein Beseitigungsanspruch nebeneinander geltend gemacht werden. Satz 2 gilt nicht, wenn der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist.
(4) Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war. Weiter gehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 104a UhrG (neu)

(1) Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen gegen eine natürliche Person, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk diese Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn die beklagte Person im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
(2) § 105 bleibt unberührt.

siehe auch: Veröffentlichung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Mittwoch, 26. Juni 2013

Abmahnung KFZ-Innung wegen Autoverkäufe über das Internet - JuS Rechtsanwälte

Uns liegen schon seit einiger Zeit mehrer Abmahnungen der Kanzlei JuS Rechtsanwälte, Schloms und Partner, Ulrichsplatz 12, Augsburg im Auftrag verschiedener KFZ-Innungen wegen angeblichem Wettbewerbsverstoß vor.

So läßt z.B. die KFZ Innung Oberfranken, Birkigtweg 22, 95030 Hof , die KFZ-Innung Mittelfranken, Hermannstraße 21-25, 90439 Nürnberg, die KFZ-Innung Schwaben,  die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Oberpfalz und Kreis Kelheim/NDB, Ditthornstr. 21, 93055 Regensburg oder die KFZ-Innung Frankfurt am Main über die JuS Rechtsanwälte, Schloms und Partner Auto-Verkäufer, welche mehrere Fahrzeug über eBay, mobile oder autoscout24 im Internet zum Verkauf anbieten wegen angeblicher Verstößen  gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) und Unterlassungsklagegesetz (UklaG) kostenpflichtig anschreiben.

Den Abgemahnten wird in der Abmahnung vorgeworfen bei ihrem Verkauf, den geschäftlichen Charakter ihrer Tätigkeit nicht eindeutig anzugeben und fälschlicherweise als Privatverkäufer zu agieren. Dadurch würden den Käufern gesetzliche Rechte vorenthalten werden und die Verkäufer würden sich ungerechtfertigt Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Gefordert wird in den uns vorliegenden Schreiben von den JuS Rechtsanwälten neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Schadenersatzes für die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 15.000.- € in Höhe von 952,00 €.

Richtig ist, dass Gegenstandswerte in Wettbewerbsangelegenheiten teilweise sehr hoch angesetzt werden. In dem uns vorliegenden Fällen halten wir jedoch die geltend gemachten Anwaltskosten für deutlich überhöht. Letztendlich wird eine fehlende Anbieterkennzeichnung und Bezeichnung als Gewerbetreibender moniert. Auch die beigefügte Unterlassungserklärung (mit einer Vertragsstrafe von 3.000.- €) geht unserer Meinung nach zu weit und sollte modifiziert werden.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben der JuS Rechtsanwälte dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner nach unserer Ansicht nach nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten). Wir raten dringend zur Überprüfung des Falles durch einen Anwalt. Sollte sich der vorgeworfene Sachverhalt bestätigen, so raten wir auch zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Ein voreiliges Unterschreiben der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung durch einen Rechtsanwalt können wir nicht empfehlen.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1.500 Fällen von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverletzungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel fallen bei derartigen Abmahnungen bei uns für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit Anwaltkosten zwischen 140.- bis 250.- € je nach Art des Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.

siehe auch unser Beitrag: Anti-Abzock Gesetz (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken) in Kraft getreten

Montag, 24. Juni 2013

Abmahnung Nimrod Rechtsanwälte - Rondomedia - Astragon - Amselfilm

Die Rechtsanwälte Nimrod - Bockslaff, Scheffen aus Berlin mahnen derzeit für verschiedene Rechteinhaber wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch Verbreitung von Werken über sog. Tauschbörsen (P2P Netzwerke, Filesharing) im Internet kostenpflichtig ab.

Derzeit werden u.a. folgende Spiele abgemahnt:

Rechteinhaber: rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer André Franzmann und Kristina Klooss, Limitenstraße 64-78, 41236 Mönchengladbach

  • Worms Revolution
  • Euro Truck Simulator 2
  • Flughafen Feuerwehr Simulator
  • Scania Truck Driving Simulator
  • THW Simulator 2012
  • Truck-Simulator
Rechteinhaber: Astragon Software GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Walner, Limitenstraße 64-78, 41236 Mönchengladbach
  •  Kehrmaschinen Simulator
  • Airport Tower Simulator
  • Baumaschinen-Simulator
  • Bus-Simulator
  • Eisenbahn Simulator
  • Landwirtschafts Simulator
  • Rettungswagen-Simulator
  • Skiregionen Simulator 
Die Spiele sind im Handel in der Regel zu einem Preis von 7.- bis 40.- € zu kaufen.

Weiterhin mahnt Nimrod Rechtsanwälte auch im Auftrag der Firma Amselfilm Productions GmbH & Co. KG, Meinekestr. 27, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Natalia Drozd u.a. wegen abgeblicher Verbreitung des Films "Dschungel" ab. (Amselfilm wird auch durch RA Jeff Martin wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung vertreten, auch hier liegen uns Abmahnungen vor)

Gefordert wird in der Regel neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 850.- €.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Nimrod - Bockslaff, Scheffen dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Nimrod Rechtsanwälte nach unserer Ansicht nach nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist. Den geforderten Schadenersatz halten wir, vor allem in Anbetracht der geringen Kaufkosten der Spiele für zu hoch.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit zwischen 140.- bis 220.- € je nach Art des Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

P.S. Warum sich die Rechtsanwälte Bockslaff und Scheffen den Kanzleinamen "Nimrod" gegeben haben, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Nimrod war angeblich ein altorientalischer, in Bibel und Koran erwähnter mythischer Held und König. Wikipedia verzeichnet zum Begriff "Nimrod" unter anderem folgende Einträge:
"Der islamischen Überlieferung zufolge war Namrūd (..) ein tyrannischer Herrscher, der sich als Gott verehren ließ. Um Allah zu stürzen, baute er einen Turm. Allah ließ eine Fliege durch die Nase in seinen Kopf (Stirnhöhle) fliegen. So wurde Namrūd 40 Tage gequält, bis er starb.(..)
In Dantes Göttlicher Komödie (1307–1321) tritt Nimrod im XXXI. Gesang als einer der turmhohen Riesen auf, die den Höllengrund bewachen; er wird für die Babylonische Sprachverwirrung verantwortlich gemacht und redet in wirren, unverständlichen Sätzen eine teuflische Sprache der Konfusion".

Dienstag, 11. Juni 2013

Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian - Django Unchained -Robert Diggs

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag von Herrn Robert Diggs bezüglich der Musikkompilation - Soundtrack "Django Unchained - Original Soundtrack (OST)" welcher laut Schreiben des RA Sebastian auch das Werk "RZA - Ode To Django (The D is silent)" enthalten soll wegen angeblicher Verbreitung in Tauschbörsen und Urheberrechtsverstoß ab.
Auch bezüglich des Werkes "The Man With The Iron Fists" mahnt RA Daniel Sebastian im Auftrag von Herr Robert Diggs ab, ohne jedoch hier näher zu erläutern, welche Rechte Herr Diggs am Filmwerk inne halten soll. Die Ermittlungen der IP-Adresse und des angeblichen Rechtsverstoßes wurden durch die Firma SKB UG (haftungsbeschränkt), Storkower Straße 158, 10407 Berlin, durchgeführt.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für eine Verbreitung des Werks "Django Unchained - Original Soundtrack (OST)" ein pauschaler Schadensersatz von 680.- € und im Falle des Werkes "The Man with the iron fists" ein Schadenersatz von pauschal 1.500.- €

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben des RA Sebastian nach unserer Ansicht nach nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist. Den geforderten Schadenersatz halten wir für zu hoch.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Zu weiteren Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian siehe auch unsere weiteren Artikel im Blog: