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Donnerstag, 3. Juli 2014

Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft - Dallas Bayers Club - Don Jon Nevada

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg ist derzeit wieder sehr aktiv bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsen (P2P Netzwerke, Filesharing, Torrent, Vuze) vor allem für amerikanische Firmen.

Derzeit liegen uns u.a. im Namen folgender US Firmen kostenpflichtige Abmahnungen der Kanzlei FAREDS wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor:

  • Don Jon Nevada, LLC, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nicolas Chartier, 662 N. Crescent Heights Blvd, Los Angeles, Californien, USA - z.B. für das Werk "Don Jon"
  • Dallas Buyers Club, LLC, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joe D. Newcomb, 2170 Buckthorne Place Suite 400, The Woddlands, Texas, 77380 USA - z.B. für das Werk "Dallas Buyer´s Club"

FAREDS erklärt in seinen Schreiben, dass der neu eingeführte § 97a UrhG, der die Anwaltskosten für Massenabmahnungen auf 1.000.- € Gegenstandswert beschränkt vorliegend nicht gelten soll, da die besonderen Umstände des Einzelfalls (welche jedoch nicht näher erläutert werden und mir auch nicht ersichtlich sind) eine Beschränkung des Gegenstandswerts unbillig machen sollen.

"Unbillig" wird es für den Abgemahnten jedoch leider nicht - in den nahezu gleichlauten Schreiben wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein sehr pauschal gehaltener Schadenersatz (inkl. Anwaltskosten) von 1.200.- € gefordert. Ein Muster eine geforderten Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung nicht bei - dies birgt ein weiteres Risiko für den Anschlussinhaber, wenn er (wie ich leider öfters in meiner Kanzlei feststellen musste) eine falsche, ungenaue oder nicht strafbewehrte, oder zu wenig weit gehende Unterlassungserklärung abgibt. Hier droht dann weiterhin eine Klage auf Unterlassung, welche sehr schnell mehrere tausend Euro kosten kann.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir  Abmahnschreiben der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschft mbH dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Kanzlei FAREDS nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung Angelegenheit insbesondere bezüglich der geltend gemachten Schadenersatz/Anwaltskosten und Erstellung der geforderten Unterlassungserklärung.
Ein Ignorieren der Abmahnung kann ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen, welches auch den geforderten Schadenersatz deutlich übersteigen kann!

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in ca. 2000 Fällen von Urheberrechtsverletzungen schnell und unkompliziert. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.

verwandte Artikel - siehe auch:

Freitag, 6. September 2013

Abmahnung Fareds - Thomas Olbrich - The Perfect Fall

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag des Herrn Thomas Olbrich aus Berlin wegen angeblicher Verbreitung des Werkes "Thomas Olbrich - The Perfect Fall" durch Up/Donwload in sog. Tauschbörsen (Filesharingsysteme, P2P Netzwerke, Torrent) und Urheberrechtsverletzung ab. Herr Olbrich ist laut den Schreiben der Rechtsanwälte FAREDS Songwriter und Produzent. Die Tonaufnahme mit dem Titel "The Perfect Fall" ist im Film "Rubinrot" als Musikstück enthalten. Das bedeutet, dass nicht eine Urheberrechtsverletzung bezüglich einer Verbreitung des Films "Rubinrot" gerügt wird, sondern sich die Abmahnung "nur" auf ein Musikstück, das im Film verwendet wird, bezieht. Bereits in der Vergangenheit haben Songwriter eigene Rechte beim Filesharing von Musikstücken an Filmwerken geltend gemacht. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist wie üblich sehr kurz bemessen.

Gefordert wird von der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS für die Urheberrechtsverletzung neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 450.- €.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Fareds  dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Fareds nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten. So hat erst kürzlich das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom  27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert in einem  Filesharingfall auf 1.000.- Euro begrenzt. Auch das neue Gesetz zur Begrenzung der Anwaltskosten bei Filesharingabmahnungen gegen Privatpersonen sieht eine derartige Begrenzung für den ersten Fall einer Abmahnung vor.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1.500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing zwischen 170.- € und 300.- € inkl. USt, je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Mittwoch, 12. September 2012

Abmahnung U+C und FAREDS, Malibu Media LLC

Die für (hauptsächlich wegen Urheberrechtsabmahnung bei Pornofilmen) bekannte Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen - U+C Rechtsanwälte mahnt derzeit im Auftrag der Firma
Malibu Media LLC, 31356 Broad Beach Road, Malibu CA 90265, Kalifornien, USA wegen Verletzung von Urheberrechten an Pornofilmen durch Verbreitung der Filme (Up/Download) in Tauschbörsen (Filesharingnetzwerken, Torrent, Peer-to-Peer) ab.

Auch die Rechtsanwaltgesellschaft FAREDS mbH, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg mahnt derzeit verstärkt im Auftrag der Firma Malibu Media LLC wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch Verbreitung vom Filmen über das Internet durch Tauschbörsen ab.

U.a. werden folgende Titel kostenpflichtig abgemahnt:
  • Dream Come True
  • California Dreams
  • Transcendence
  • Young Passion - X-Art - Dayream Diana
  • Flexible Beauty - X-Art - Mira aka Diana G
  • Getting Down - X-Art - Angelica
  • Foot Fetish 
  • Amazing Grace 
  • And then they where three
  • Late for Work 
  • Fashion Models 
  • The Young and the Restless
(P.S. Firmensitz der Malibu Medien ist übrigens sehr schön gelegen - siehe GoogleMaps)
Gefordert wird von der Anwaltskanzlei U+C aus der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 650,00 €. FAREDS fordert als Schadenersatz einen Betrag von 600.- €. Die Fristen sind wie üblich sehr kurz gehalten.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von der Rechtsanwälte Urmann und Collegen sowie FAREDS dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen von U+C und FAREDS um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der dem Schreiben der Abmahnkanzlei als Anlage beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und die geforderten Erklärungen zu weit gehend sind.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1200 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel für die hier geschilderten Fälle bei uns zwischen 140,- € und 250,00,- € inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Das genaue Honorar teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Beauftragung mit. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe.
Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

zu den Kollegen U+C siehe auch unseren weiteren Artikel zum Pornopranger im Internet (der derzeit von U+C gestoppt ist)


Montag, 6. August 2012

Abmahnung Kornmeier - BigCityBeats

Die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner aus Frankfurt mahnen derzeit im Auftrag der Firma BigCityBeat GmbH, Frankfurt am Main, u.a. wegen Verbreitung des Musiktitels "Infinity 2012" des Künstlers Guru Josh - enthalten z.B. auf dem Sampler "The Dome Summer 2012" über sog. Tauschbörsen (Filesharing - Peer-toPeer) ab.
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 450.- €.

Da es sich bei dem Werk um einen Teil eines Albums handelt drohen auch weitere Abmahnungen anderer Kanzleien, da jeder Rechteinhaber seine Urheberrechte selbst gelten machen kann. So mahnt derzeit auch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH betreffen u.a die Titel
  • Michael Mind Project feat. Dan – Feeling so Blue
  • DJ Antoine feat. The Beat Shakers – Ma Chérie
  • Gusttavo Lima – Balada (Tche tcherer tche tche)
  • Michel Teló – Ai Se Eu Te Pego
sowie die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds u.a. wegen des Titels " Michael Mind Project feat. Dante Thomas" - Rechteinhaber "Track by Track Records UG" ab (alle enthalten auf "The Dome Summer 2012").
Es drohen daher bei einem Download von Samplern über Tauschbörsen weitere Abmahnung. Dies hat jedoch nichts damit zu tun, dass der Abmahnte auf das Schreiben einer Kanzlei entsprechend reagiert. Da die IP-Adressen (welche beim Filesharing sichtbar sind) beim Provider maximal eine Woche gespeichert sein dürfen, sind bei einem Aufspüren von illegalen Filesharing die entsprechenden Auskunftsansprüche bereits am Laufen. Siehe zur der Problematik der Mehrfachabmahnungen vor allem bei Chartcontainern auch - öffentlicher Brief für ein digitales Urheberrecht an das Justizministerium [PDF Download] den wir als Mitunterstützer unterzeichnet haben.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben von Kornmeier und Partner, FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft und Rechtsanwalt Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 150,- € und 220,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.





Donnerstag, 28. Juni 2012

Abmahnung FAREDS / WeSaveYourCopyrights - German Top 100

Die für Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten im Internet bekannte Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg mahnt derzeit u.a. im Auftrag der Schneider & de Teba Költerhoff GbR, Berlin  sowie der Munix Music GbR, München wegen Verbreitung vom Musikwerken über sog. Tauschbörsen (Torrent - Filesharing) ab. Aktuell liegen uns Abmahnungen der Tonaufnahme "Die Atzen - Party (Ich will abgehen)" sowie "Lolita Jolie - Non Non Non" - beide enthalten u.a. auf der Datei German Top 100 Single Charts vor.

Weiterhin mahnt FAREDS im Auftrag der Musikkomponisten und Textdichter Martin Fliegenschmidt,  Köln, Claudio Pagonis, Köln, Matthias Haß, Seevetal sowie Herbie Cricklow, Huddinge - Schweden wegen angeblicher Verbreitung des Musikwerks "Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt" ebenfalls enthalten auf der Datei German Top 100 Single Charts ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 450.- € je abgemahnten Titel.

Problematisch ist bei einem Down/Upload derartiger Sampler immer, dass jeder Rechteinhaber sein eigenes Werk abmahnen kann, somit damit gerechten werden muss, dass auch von weiteren Rechtsanwälte kostenpflichtige Abmahnungen folgen können (Mehrfachabmahnung). Dies hat jedoch nichts damit zu tun, dass der Abmahnte auf das Schreiben einer Kanzlei entsprechend reagiert. Da die IP-Adressen (welche beim Filesharing sichtbar sind) bei Provider nur eine Woche gespeichert sein dürfen, sind bei einem Aufspüren von illegalen Filesharing die entsprechenden Auskunftsansprüche bereits am Laufen. Siehe zur der Problematik der Mehrfachabmahnungen vor allem bei Chartcontainern auch - öffentlicher Brief für ein digitales Urheberrecht an das Justizministerium [PDF Download] den wir als Mitunterstützer unterzeichnet haben.

Es drohen daher bei einem Download von Samplern über Tauschbörsen weitere Abmahnung z.B. auch von der Firma WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH z.B. im Auftrag der Firma Zooland Music GmbH (aktuell z.B. der Musiktitel "Party Shaker - R.I.O. Feat Nicco" sowie ""Summer Jam - R.I.O. Feat U-Jean"- enthalten z.B. auch auf Boom - Summer 2012 sowie German Top 100 Single Charts) oder im Auftrag der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH. Auch andere Rechtsanwälte mahnen im Auftrag Ihrer Mandanten Werke aus diesen Samplern ab. Somit können für einen Download/Upload eines Samplers, d.h für eone Datei mehrere kostenpflichtige Abmahnungen drohen.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir die Schreiben von FAREDS und WeSaveYourCopyrights dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben von FAREDS und WeSaveYourCopyrights nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.


Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Donnerstag, 19. Januar 2012

Abmahnung Fareds - Mahnbescheid - Filesharing

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS aus Hamburg mahnt derzeit wieder verstärkt wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download in Tauschbörsen (Peer-to-Peer Netzwerken - P2P) ab. Aktuell liegen uns u.a. mehrere Abmahnungen von FAREDS für folgende Werke/Rechteinhaber vor:

  • Glasperlenspiel - Echt - Christian Königseder, Eichenau
  • Glasperlenspiel - Ich bin Ich - Matthias Mania, Berlin
  • Adele und das Geheimnis des Pharaos - EuropaCorp Société Anonyme, vertreten durch den Vorstand Christophe Lambert, 137 Rue du Faubourg St. Honoré, 75008 Paris, Frankreich 
  • Monrose Like a Lady - Komlew und Königseder
  • The Mechanic - Nu Image Films Inc., vertreten durch den Finanzvorstand Avi Lerner, 6423 Wilshire Boulevard, Los Angeles, California 90048, Vereinigte Staaten von Amerika
  • Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt - Martin Fliegenschmidt,  Claudio Pagonis,  Matthias Haß, Herbie Cricklow
  • Die Atzen - Party (Ich will abgehen) - Schneider & de Teba Költerhoff GbR, Berlin
  • Lolita Jolie - Non Non Non - Munix Music GbR
  • Michael Mind Project feat. Dante Thomas – Feeling so Blue - Track by Track Records UG (haftungsbeschränkt), Drischer Straße 11, 52146 Würselen
Wie auch in anderen Fällen empfehlen dringend wir die Abmahnung erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen.

Offensichtlich verfolgt die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS ältere Abmahnungen, bei denen keine Zahlungen und/oder Reaktionen erfolgt ist derzeit auch mit Mahnbescheiden weiter. Aktuell liegen uns mehrere Mahnbescheide der Kanzlei FAREDS vor. Hier ist dringend innerhalb der Widerspruchsfrist eine Reaktion erforderlich, da andernfalls FAREDS einen rechtskräftigen Titel erhält, welcher dann auch durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann. Wir erhalten auch immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Abmahnschreiben der Kanzlei FAREDS nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor).

Wir haben auch in letzter Zeit immer wieder neue Mandate erhalten, bei denen die Abgemahnten keinerlei Reaktion (d.h. auch keine modifizierte Unterlassungserklärung) abgegeben haben. Von eine vollständigen Ignorieren der Mahnschreiben raten wir dringend ab. Es droht die Gefahr eines sehr teuren Gerichtsverfahrens (mit Kosten bis zu 7.000.- €) auf Abgabe der Unterlassungserklärung. Derartige Verfahren übersteigen von den zu erwartenden Kosten die geltend gemachten Schadensersatzansprüche bei weitem!

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung oder einen Mahnbescheid erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Von selbstgestrickten Schreiben, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Dienstag, 3. Januar 2012

Abmahnung Fareds - Gottschewski

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag von Herrn Albert Gottschewski wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download des Musikwerks "Haudegen - Zu Hause" aus dem German Top 100 Single Chart Container ab. Herr Gottschewski (genaue Adresse wurde auch in der Unterlassungserklärung nicht angegeben - lediglich Wohnort Berlin) soll Miturheber bei der Komposition des Musiktitels sein. Nachweise liegen der Abmahnung nicht bei. Darüber hinaus dürften die Leistungsverwertungsrechte vermutlich auch insgesamt abgetreten worden sein. Weiterhin wäre interessant zu erfahren, wie der (Miturheber) als Abmahnender den Schadensersatz nach § 8 II UrhG an die weiteren Miturheber weiterreicht. Nach § 8 II Satz 3 UrhG ist zwar er jeder Miturheber berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen - er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen. Weiter heißt es im § 8 UrhG: "Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist." - es bleibt abzuwarten, ob die anderen (Mit-)Urheber ebenfalls abmahnen - die Gefahr besteht zumindest, wenn die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Zudem bestehet die Gefahr, dass weitere Abmahnungen - auch von anderen Kanzleien - erfolgen, da es sich bei dem abgemahnten Musikstück um einen Teil eines Chartcointainters (mit 100 Titel) handelt und daher jeder Urheber, bzw. Rechteinhaber sein eigenes Werk aus dieser Datei abmahnen kann. Sie müssen jedoch nicht befürchten, dass Sie 100 verschiedene Abmahnungen erhalten und die Forderungen Sie finanziell vollständig runieren. Bisher wurde keiner unserer Mandanten um Haus und Hof gebracht.

Gefordert wird in der Abmahnung des Kollegen Holscher von FAREDS neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 450.- €, den wir für deutlich überhöht halten. Eine Berechnung des Schadensersatzes könnte unserer Ansicht nach z.B. nach GEMA-Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und der für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten mit einer Mindestvergütung von 0,1278 € pro Zugriff auf den einzelnen Titel ausgeht, erfolgen. Auch die oftmals von Abmahnkanzleien geäußerte Argumentation, dass durch Tauschbörsen tausendfach der Titel verbreitet werden könnte rechtfertigt nach unserer Ansicht nach keinen höheren Schadensersatz, da auch gegen diese anderen Tauschbörsennutzer weitere Schadenersatzansprüche bestehen. Zudem wird bei den meisten Abmahnungen nicht angegeben, wie lange das urheberrechtlich geschützte Werk über die Tauschbörsen verbreitet worden sein soll. Bei einem einzelnen MP3 muss man daher von einer Höchstdauer von maximal 10 Minuten ausgehen. In dieser Zeit könnte somit auch allenfalls eine Verbreitung an 10 weitere Nutzer erfolgt sein (vermutlich deutlich weniger, da der Upload meist geringer als der download ist). Damit wäre allenfalls ein Schadensersatz von 1,27 € fällig. Selbst wenn dieser verzehnfacht wird, ist man noch deutlich von den von Abmahnanwälten geforderten pauschalen Schadensersatzforderungen entfernt.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden müssen.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen für derartige Fälle auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Mittwoch, 27. Juli 2011

Abmahnung Fareds - Ell & Nikki

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag von Frau Sandra Candie Bjurman aus Malmö, Schweden und Herrn Stefan Örn, Stockholm, Schweden die Verletzung von Urheberrechten durch Up/Download in Tauschbörsen am Musikwerk "Elli & Nikki - Running Scared" ab. Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 450,00 €.

Wir empfehlen, wie in anderen Fällen auch, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Den geforderten Schadensersatz halten wir für einen Musiktitel für deutlich überhöht.

Da das Musikstück auch auf Samplern enthalten ist (z.B. "The Dome Vol. 58" und "Eurovision Song Contest Düsseldorf 2011") drohen bei einem illegalen Download dieser Sampler über Tauschbörsen (Filesharing) zudem weitere Abmahnungen auch durch andere Rechtsanwälte.

Weitere Infos zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unserer Webseite e-anwalt.de.
Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de

Dienstag, 10. Mai 2011

Abmahnung - Fareds - Girls Beautiful

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH mahnt derzeit wegen angeblicher Verbreitung des Werkes "Bullmeister - Girls Beatiful" im Auftrag von Daniel Eisenlohr, Berlin ab. Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein paschaler Schadensersatz von 450,00 €. Da das Werk Teil von Musiksamplern (z.B. The Dome 57) ist, drohen bei einem Download bzw. Upload des Samplers auch weitere Abmahnungen von anderen Kanzleien.

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wir empfehlen auf jeden Fall die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Gerne stehen wir Ihnen anwaltlich zur Verfügung. Unsere Kanzlei bearbeitet derzeit mehrer hundert Fälle in denen Betroffene wegen Urherrechtsverletzungen abgemahnt worden sind.

Dienstag, 8. Februar 2011

Abmahnung FAREDS - HouseRockerz

Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS mahnt derzeit im Auftrag von Frau Caroline von Brünken sowie Herrn Albert Gottschewski und Harald Bauhofer wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch die Verwendung von Tauschbörsen ab.

Abgemahnt wird z.B. das Werk "HouseRockerz - HerzRasen". Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 450.- €.

Wir empfehlen  wie auch in anderen Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Wir empfehlen Ihnen, sollten Sie eine Abmahnung erhalten, beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab

Zu weiteren Informationen zum Thema Abmahnung siehe auch unsere Webseite unter e-anwalt.de

Freitag, 4. Februar 2011

Abmahnung FAREDS - Kindervater

Die Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit im Namen von Jens Kindervater wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten bei Verwendung von Tauschbörsen - P2P Netzwerken ab - abgemahntes Werk: "Turn Back Time"

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 450,00 €.

Wir empfehlen Ihnen, sollten Sie eine Abmahnung erhalten, beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. Dies macht zumindest wirtschaftlich keinen Sinn. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab.

Dienstag, 25. Januar 2011

Abmahnung Fareds - Europacorp SA

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH mahnt derzeit im Auftrag der Firma EuropaCorp Societe Anonyme wegen Vewrbreitung des Filmwerks "Adele und das Geheimnis des Pharaos" ab. Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 850,00 €. Auffallend bei der uns vorliegenden Abmahnung ist, dass in der Auskunft des Internetproviders ein anderer Dateiname für das Werk verzeichnet ist, d.h. allein aus dem Namen der Datei nicht geschlossen werden kann, dass es sich um das streitgegenständliche Filmwerk handelt.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend zur Vermeidung weiterer höherer Kosten die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung. Wenden Sie sich in Abmahnungfällen wegen Filesharing an spezialisierte Anwälte - erkundigen Sie sich jedoch unbedingt, was der eigene Anwalt für die Übernahme des Falles kostet.

Freitag, 16. Juli 2010

Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Eine weitere Kanzlei widmet sich dem offensichtlich lukrativen Geschäft der Abmahnungen von angeblichen Filesharing - Urheberrechtsverletzungen. Die Kanzlei mit dem Fantasienamen (scheint derzeit Mode zu sein) FAREDS widmet sich nach eigenem Bekunden ausschließlich um Verletzungen des Urheberrechts im Internet: "Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei sind wir ausschließlich im Bereich des Urheberrechts tätig. Unsere Kernkompetenz liegt in der Verfolgung von illegalen Downloads urheberrechtlich geschützter Werke im Internet."

Uns liegt eine Abmahnung über das Werk "Survival of the Dead" der Firma Kinostar Theater GmbH aus Stuttgart vor. Gefordert wird neben der Unterlassungserklärung ein Schadensersatz in Höhe von 850,00 €.
Weiterhin wird im Auftrag der Herren Komlew und Königseder das Musikwerk "Monrose - Like a Lady" abgemahnt. Hier wird ein pauschaler Schadensersatz von 450,00 € gefordert.

Wir können nicht empfehlen die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zur Zahlung des geforderten (und unserer Meinung nach deutlich überhöhten) Schadensersatzes verpflichten würde. Wir empfehlen weiterhin: setzen Sie sich nicht selbständig mit den Abmahnkanzleien in Verbindung - hier können u.U. weitere höhere Kosten entstehen - lassen Sie sich  von einem spezialisierten Anwalt vertreten (wichtig! am Anfang die Kosten des eigenen Anwalts für die Angelegenheit klären! - es existieren deutliche Preisunterschiede).

Weitere Werke welche von der Kanzlei FAREDS abgemahnt werden laut unserern Informationen:
  • Ninja Warrior
  • Gingerdead Man 2 
  • The Way – Der Weg des Drachen
  • Die Wikinger 2 - Die Söhne Odins  (alle MIG Film GmbH) sowie 
  • Hetzjagd - Lauf um dein Leben ( Savoy Film GmbH)