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Freitag, 30. Dezember 2011

Hackerangriff Anonymous - gold.de - LKA Baden Württemberg

Das Forum der Edelmetallinfoseite gold.de (Update 30.12.11: und silber.de - Seitentitel "owned by HildeGard") ist am Donnerstag den 29.12.11 einem Hackerangriff zum Opfer gefallen. Anscheinend wurde ein Administratorzugriff zum Zugang missbraucht. Der, oder die Hacker haben auf dem Forum folgende Nachricht hinterlassen:
"HildeGard hat soeben dieses System owned!
Meine Damen und Herren sicher ist sicher und
sicher ist hier nix! Über 70% der Onlineshops
sind vulnerable... "


Nach unseren Recherchen wurden auch die Webseiten von VeeCoolSoft, dampflok.ch sowie die Webseite des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg - Eigentümer-Identifizierungs-Nummer (E I N) unter http://www.polizei-bw-ein.de/ von HildeGard gehackt. Der Hack wurde auf der Webseite http://www.zone-h.org/ von HildeGard@TeamTNT bekannt gemacht. Als e-Mail des Hackers wurde der Text "owned by HildeGard@TeamTNT" und die e-Mail HildeGard.leader.at.TeamTNT@directbox.com verwendet.

Der Hackerangriff auf die Webseiten des LKA Baden Würtemberg ist vermutlich von Anonymous erfolgt - so wurde unter der Seite http://www.polizei-bw-ein.de/People.asp das Logo von Anonymous gepostet mit dem Text
"We are Anonymous. We are Legion.
We do not forgive. We do not forget.
Expect us!

WIR SIND DOCH NICHT AUS ANGST VOR DEM GESETZ Anonymous....
WIR HABEN NUR KEINE LUST MEHR AUF "EURE" DISKUSSIONEN
PS: greez an E.B. aus G.!. "


Für Infos zu Anonymous siehe auch http://www.du-bist-anonymous.de/  sowie http://www.anonnews.org/?setlang=de

Für die Angriffe auf gold.de sind vermutlich jedoch eher Script Kiddies verantwortlich (http://mcgriefers.606h.net/showthread.php?tid=144).

Nach wie vor ist unklar, welche Daten der Hacker auf der Webseite von gold.de einsehen konnte. Die Avatarbilder der Mitglieder sind gelöscht worden. Laut dem Administrator der Webseite wurde der gehackte Zugang zwischenzeitlich gesperrt.

Problematisch ist der Hackerangriff auf gold.de, da über das Forum auch private Nachrichten der User versendet werden können und eventuell für den Hacker ein Zugriff auf das Postfach bestanden hat.
Oftmals werden in privaten Nachrichten die Klarnamen der User und weitere Daten wie Bankdaten, Adressen, Telefonnummern etc. mitgeteilt. Ein User ist daher (auch wenn er nach wie vor meint er poste nur anonym) eindeutig zu identifizieren. Zudem werden Logindaten und Passwörter von vielen Usern auch für andere Webseiten verwendet, so dass ein Hacker, welche die Zugangsdaten einsehen konnte, diese für seine Zwecke mißbrauchen kann.
Es kann daher nur dringend angeraten werden die Kommunikation über das Web (auch über PN) auf das Notwendigste zu beschränken. Nachrichten sollten sofort nach Erhalt gelöscht werden und nicht auf den Servern im Internet belassen werden. Zudem sollten für unterschiedliche Foren und Webseiten auch wechselnden e-Mail Adressen und Logindaten verwendet werden.
User welche Befürchtungen haben, dass durch Hackerangriffe ihre Daten ausgespäht worden sind, sollten umgehend ihre Zugangspasswörter auch bei anderen Webseiten ändern (sicheres Passwort mit mind. 10 Zeichen und Sonderzeichen verwenden) sowie ihre Kontoverbindungen im Auge behalten.

Nochmals zur Klarstellung für alle Script Kiddies - Hacking ist eine Straftat welche, je nach Schwere der Tat und Ausmaß der Zerstörung mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden kann - und mit der Anonymität im Internet ist es bekanntlich (auch ohne Vorratsdatenspeicherung) nicht mehr weit her. Auch wenn die Zahl der Internetstraftaten jedes Jahr weiter ansteigt, so steigt auch die Aufklärungsquote.

P.S. Wir vertreten als Verteidiger auch in Strafverfahren wegen Computersabotage oder Datenveränderung ;-).
Noch ein Tip für alle Skript Kiddies und Hacker - Adresse eines guten Anwalts rechtszeitig aufschreiben (nicht digital, sondern altmodisch analog mit Stift und Papier) da im Falle einer überraschenden Hausdurchsuchung alle Rechner, Mobilfunktelefone, Digicams, etc, von der Polizei mitgenommen werden und man dann nur noch auf seine alten Analogdaten zugreifen kann. Infos zum Verhalten bei einer Hausdurchsuchung findet man auch auf unseren Webseiten unter http://www.e-anwalt.de/durchsuchung.html

Donnerstag, 2. Dezember 2010

Hausdurchsuchung bei Olaf Tank

Wie die Neue Osnabrücker Zeitung meldet wurde die Kanzlei des für Mahnschreiben wegen angeblicher Aboverträge im Internet bekannten Rechtsanwalts Olaf Tank durch die Staatsanwaltschaft durchsucht. Angeblich liegen allein bei der Staatanwaltschaft Osnabrück mehr als 3.800 Strafanzeigen wegen Betrugs vor.

Der Kollege Tank ist im Internet vor allem durch Mahnschreiben für diverse Firmen berüchtigt geworden. Angeblich sei zwischen den Betreibern und den Besuchern der jeweiligen ein kostenpflichtiger Abovertrag zustande gekommen. Sofern die Rechnung (welche in der Regel per e-Mail erfolgte) nicht bezahlt wurde auch und auf Mahnschreiben nicht reagiert wurde, wurde der Kollege Tank mit der Beitreibung der Forderung beauftragt.

Im Fall der ebenfalls durch entsprechende Mahnschreiben bekannt gewordenen Kollegin Katja Günther hat die Staatsanwaltschaft München I die Ermittlungen eingestellt. Über 1.000 Menschen hatten Strafanzeige gegen die Anwältin erstattet. Ermittelt wurde unter anderem wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Betrug. Gegen einige der von Günther vertretenen Onlinefirmen ermitteln verschiedene Staatsanwaltschaften weiter.
Günther sei nicht für die Gestaltung der Webseiten ihrer Mandanten verantwortlich, deren Betreibern vorgeworfen wird, die Kostenpflichtigkeit der Angebote nicht rechtskonform ausgewiesen zu haben. Die Ermittlungen  hatten ergeben, dass die RAin Günther lediglich mit dem Inkasso, nicht aber mit den Webseiten befasst war.
Der Anwältin habe auch nicht nachgewiesen werden können, dass sie Forderungen geltend macht, deren Unbegründetheit von vornherein feststeht, erklärte die Staatsanwaltschaft. Das Einfordern von Forderungen  "bei unsicherer Rechtslage" sei kein Betrug.  Auch Nötigung könne Frau Günther nicht nachgewiesen werden. Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne ist eine "Drohung mit einem empfindlichen Übel“. „Nach dem Erhalt des 4. Mahnschreibens mag von dem Empfänger subjektiv ein gewisser Druck empfunden werden“, räumt die Staatsanwaltschaft zwar ein. Allerdings könne Opfern von Abofallen im Internet „ohne weiteres zugemutet werden“, sich einer möglichen zivilgerichtlichen Auseinandersetzung zu stellen - berichtet die Augsburger Allgemeine.

Nach Schätzung und auch nach meinen Erfahrungen zahlen ca. 20-25 % der Angemahnten den Betrag für den angeblichen Vertrag und entsprechende Anwaltskosten. Bei mehreren hunderttausend Fällen kann man daher die "Unannehmlichkeiten" einer Hausdurchsuchung und Ermittlungen gerne in Kauf nehmen. Schlecht nur, wenn die angemahnten nicht zahlen. ;-)

Angeblich ist die schöne Kollegin Günther jetzt nicht mehr für derartige Seitenbetreiber als Mahnanwalt tätig - schön wär´s.


Donnerstag, 19. November 2009

Hausdurchsuchung wegen illegalem Filesharing

Derzeit liegen uns mehrere Fälle vor, in denen die Anwaltskanzlei Nümann + Lang, Karlsruhe Strafanzeigen wegen illegaler Verbreitung der Software Autodata im Auftrag der Firma Autodata Ltd, Berkshire, England gestellt hat. In mehreren Fällen ist es auch zu Hausdurchsuchungen gekommen.

Wie Sie sich bei einer Hausdurchsuchung richtig verhalten erläutern wir auf unseren Webseiten unter e-anwalt.de.

Oftmals dienen die Strafanzeigen lediglich zur Ermittlung des Anschlussinhabers mit dem Ziel diesen zivilrechtlich zu verfolgen. Nümann und Lang machen in diesen Fällen Schadensersatzansprüche von 3.261,00 € geltend. Die Software kostet im Handel ca. 700,00 €.

Wir raten in derartigen Fällen umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, klären Sie zuvor das Honorar mit ihrem Anwalt ab. Uns sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen der eigene Anwalt für seine Dienstleistungen mehr von seinem Mandanten verlangt hat, als dieser an Schadensersatz zu zahlen gehabt hätte. Auch wird im Netz von einem Anwalt berichtet, der Mandanten in jedem Fall von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abrät und statt dessen standardisierte Schutzschriften hinterlegt, mit der Folge, dass diese vom Gericht als unbeachtlich angesehen werden und es zu sehr teuren einstweiligen Verfügungen kommt. Der Schaden auf den die Abgemahnten dann sitzen bleiben ist dann deutlich höher als zuvor von der Gegenseite gefordert.