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Sonntag, 29. November 2009

Urheberrechtskrimi beim Tatort

Die Erfinderin des Tatort-Vorspanns verklagte den Bayerischen Rundfunk und WDR auf Nachvergütung.

Das Auge im Fadenkreuz, rennende Beine, ein Fingerabdruck - den Vorstann der Serien Tatort kennt nahezu jeder und ist zur Marke der Serie geworden.
Entworfen hat diesen Trailer angeblich Kristina Böttrich-Merdjanowa welche nunmehr nach fast 40 Jahren eine angemessene finanzielle Beteiligung verlangt und als Urheberin genannt werden will. Am 16. Dezember wird laut SZ die Klage gegen der Bayerischen Rundfunk vor dem Landgericht München I verhandelt. Seinerzeit habe sie 2.500 DM für das Werk bekommen.
Der Streitwert der Klage wird auf 150.000 € geschätzt. Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Urheber zur Vorbereitung seines Anspruchs auf angemessene Beteiligung Auskunft und Rechnungslegung verlangen. Erst im zweiten Schritt geht es dann um die genaue Höhe der Nachvergütung.

Allein bei ARD und ORF ist in den letzten 40 Jahren über 19.000-mal der Tatort (mit dem Vorspann) gesendet worden.

siehe auch SZ http://www.sueddeutsche.de/muenchen/142/495467/text/

Strafanzeige gegen Kornmeier

Die Redaktion von gulli.com hat letzte Woche Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier bzw. die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner erstattet.

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner, Frankfurt mahnen im Namen der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH Filesharer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab. Meist wird in diesen Abmahnungen ein Pauschalbetrag zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen und Anwaltskosten von der Kanzlei verlangt (derzeit meist 450.- €). Bei Nichtzahlung folgt meist ein weiteres Schreiben der Kanzlei mit Hinweis auf Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Einige Kollegen vertreten derzeit die Auffassung, dass das Vorgehen eventuell rechtswidrig sein könnte. Kornmeier geht derzeit gegen den Kollegen Stadler sowie gegen den Kollegen Solmecke mit Abmahnung und einstweiliger Verfügung wegen deren Blogeinträgen zu diesem Thema vor. Per einstweiliger Verfügung, beantragt von RA Dr. Kornmeier hat das für seine Abmahnurteile bekannten LG Köln am 25.11.2009 (Az. 31 O 688/09) RA Solmecke Passagen seines Blogeintrags untersagt.

Nicht nur Filesharer sondern auch Anwälte, die sich mit dem Thema befassen und Filesharer vertreten sind damit in das Fadenkreuz der Kanzlei Dr. Kornmeier gerückt.

siehe auch http://tinyurl.com/yhpyx6a sowie http://tinyurl.com/ykvyvv9

Kulturstaatsminister Neumann - kein Recht auf Privatkopie

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat in einem Interview ein Anti-Piraterie-Gesetz nach französischem oder britischem Vorbild, das Rechtsverstöße mit Zugangssperren ahnden kann, nicht ausgeschlossen.

Im Koalitionsvertrag sei zwar vereinbart, dass keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergiffen werden jedoch solle die Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Providern gefördert werden.

Neumann sieht sich als Vorkämpfer für den Schutz geistigen Eigentums und "Anwalt der Kreativen". "Man sollte sich aber vor Augen halten, dass es kein Recht auf Privatkopie gibt", sagte Neumann dem Magazin. Die Informationsfreiheit gebietet auch nicht einen kostenlosen Zugang zu Kulturgütern.

siehe auch http://tinyurl.com/y88g26j

Abmahnung U+C - Goodbye Leonie

Die für Abmahnungen bekannte Anwaltskanzlei U+C (früher KUW) aus Regensburg mahnt wegen "Goodbye Leonie" ab. Als Schadensersatzkosten werden im Vergleichswege 650.- € geltend gemacht.

Was auffällt, ist dass Rechtsanwalt Christopher Lihl auf der Webseite unter
http://www.rae-su.de/ als Mitglied der Kanzlei U+C geführt wird. Unter der Seite http://www.urmann.com/ taucht er jedoch nicht mehr auf.
Ein Rechtsanwalt Christopher Lihl aus Postbauer-Heng mahnt jedoch zur Zeit selbst wegen Filesharing ab. Unter der Anwaltssuche der Rechtsanwaltskammer Nürnberg (http://www.rak-nbg.de/de/raksuche/ ) konnten wir einen Kollegen Christopher Lihl jedoch nicht auffinden.

Vielleicht sollten sich die Kollegen mal um Ihre eigenen Daten im Internet kümmern.

Einen Überblick über die Kanzlei Lihl kann man sich unter der Domain http://www.kanzlei-lihl.de/ verschaffen. Ein Bild des Kollegen Christopher Lihl wird jedoch nicht präsentiert.

Donnerstag, 26. November 2009

Kornmeier mahnt RA Stadler ab

Der für Abmahnungen wegen Filesharing bekannte Rechtsanwalt Dr. Kornmeier mahnt den Kollegen Stadler aus Freising wegen eines Blogeintrags ab.

Kollege Stadler soll es unterlassen zu behaupten, ihm läge ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier vor, in welchem Anwaltskosten nach dem RVG geltend gemacht würden. Außerdem soll er nicht weiter behaupten, dass sich die Kanzlei Kornmeier ausdrücklich darauf beruft, dass die ihrer Mandantin nach dem RVG entstandenen Kosten zu erstatten seien und man dieses Verhalten zivilrechtlich als unerlaubte Handlung und strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch qualifizieren könne.
siehe auch http://tinyurl.com/yd7nacq

Kollege Stadler hatte vor mehreren Jahren Stefan Münz (selfhtml) in der Angelegenheit gegen den Rechtsanwalt Gravenreuth wegen einer Abmahnung in einen im Internet sehr beobachteten Prozeß erfolgreich vertreten. (Münz ./. Symicron).
siehe auch: http://aktuell.de.selfhtml.org/archiv/rechtundlinks/

Es ist davon auszugehen, dass der Kollege auch dieses Mal nicht klein beigeben wird - ich wünsche ihm viel Erfolg!

Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und anderen

Drohen in Zukunft weitere Abmahnwellen bei YouTube, kino.to und anderen Plattformen?

Experten warnen vor rechtlichen Grauzonen bei Video-Streaming über Plattformen wie
kino.to. Fraglich ist ob das Streaming auf diesen Plattformen legal ist. Nutzer entsprechender Webangebote müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie sich "in einer rechtlichen Grauzone" bewegen, schreiben die Rechtsexperten Kreutzer und Weitzmann in einem aktuellen Beitrag zum Thema Video-Nutzung im Internet (iRights.info). Wer sich die neuesten Kinofilme über entsprechende Seiten mit Verlinkungen auf illegale Streaming-Dienste ansehe, geht ein rechtliches Risiko ein, von Kosten- und Abofallen ganz zu schweigen.

Auch die rechtliche Beurteilung eines legalen Ansehens oder Downloads z.B. YouTube ist noch nicht sicher geklärt.

Eine eigene Veröffentlichung abgegriffener Streams ist jedoch auf jeden Fall ein Verstoß gegen das Urheberrecht und damit nicht erlaubt.

Siehe auch: http://irights.info/index.php?id=847

Freeent und das Domaingeschäft

Nachdem Freenet letzte Woche ihre Konzerntochter Strato, einer der martkführenden Unternehmen im Domaingeschäft für 275 Mio Euro an die Telekom verkauft hat um sich in Zukunft als reiner Telefondienstleister besser positionieren zu können, zieht sich das Unternehmen anscheinend doch nicht ganz von den lukrtiven Geschäft mit Domains zurück.

Laut einer Pressemitteilung http://tinyurl.com/ybj7sqx bietet Freenet unter http://domain.freenet.de/ neue Domainpakete Hompages Plus an. Da frägt man sich schon - was will Freenet nun eigendlich sein - Moblifunkdienstleister oder doch wie zuvor auch Domain- und Webhoster? Ist das der angekündigte Konzernumbau?

Dienstag, 24. November 2009

Abmahnung Denecke - das geht ab!

Das geht ab! - die für Abmahnungen bekannten Anwälte Denecke und von Haxthausen mahnen wegen des Albums "Frauenarzt & Manny Marc - Das Geht Ab (wir feiern die ganze Nacht)" ab.

Die so Abgemahnten dürften sicherlich nicht die ganze Nacht feiern, da zur Unterlassungserklärung auch ein Schadensersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung von 480,00 € gefordert wird.

Angeblicher Rechteinhaber des Rechts zur Verbreitung des Titels in Filesharing-Netzwerken sei die altbekannte Firma DigiProtect.

Wir raten allen Betroffenen einer Abmahnung fachlich fundierten anwaltlichen Rat einzuholen. Von einer blinden Unterzeichnung der beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab.

Montag, 23. November 2009

Abmahnung Nümann + Lang

Die für Abmahnungen wegen Filesharing bekannte Kanzlei Nümann und Lang war wie in den Wochen zuvor wieder sehr aktiv. Pünktlich zum Wochenende wurden wieder verstärkt Abmahnungen an angebliche Urheberrechtsverletzer versandt.

Im Rahmen von 3 verschiedenen Mandaten liegen uns Abmahnungen der Kanzlei wegen des Werks Cascada - Evacuate the dancefloor vor.

Freitag, 20. November 2009

Abmahnung Purzel Video GmbH

Die Firma Purzel Video GmbH mahnt in letzter Zeit immer häufger ab. Mittlerweile kümmern sich nach den uns vorliegenden Fälle mindestens drei unterschiedliche Kanzleien um diesen offensichtlich lukrativen Mandanten. (sex sells!)

So mahnt sowohl die

Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg als auch die
Rechtsanwaltskanzlei C-S-R, Ettlingen und
Rechtsanwalt Stefan Auffenberg, Dortmund

jeweils im Namen der Firma Purzel Video GmbH wegen Verbreitung von Pornos im Internet ab. Auch wenn bereits gegenüber einer Kanzlei eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben worden ist, kann es (wohl bei der Masse von Abmahnungen die Purzel versenden lässt) dazu kommen, dass erneut eine Unterlassung von einer anderen Kanzlei verlangt wird. Doppelt hält wohl besser?!

Die geforderten Schadensersatzforderungen bewegen sich je nach Kanzlei zwischen 1.298,00 €, 650,00 € und 495,00 €. Es bleibt zu hoffen, dass Purzel bei der Menge der Anwälte und den wohl zu zahlenden Anwaltskosten auch noch im eigendlichen Geschäft etwas verdient (oder sollte hier doch gar kein Schaden als Anwaltshonorar entstanden sein?)

Wir raten jedem, der eine Abmahnung erhalten hat diese auf jeden Fall zu beachten und zu reagieren. Keine Reaktion kann sehr teuer werden.
Wenden Sie sich an eine Anwalt, der sich in dieser Materie auskennt. Haben Sie keine falsche Scheu (auch bei oftmals sehr aussagekräftigen Filmtiteln) zu einem Fachmann zu gehen und die Angelegenheit überprüfen zu lassen anstatt aus reiner Scham sofort die, nach unserer Ansicht teilweise weit übertriebenen Schadensersatzforderungen zu begleichen.

siehe auch unser Artikel Klage wegen Urheberrechtsverletzung 

Update: 12.03.2015 - Die Kanzlei Schulenberg und Schenk haben sich nach eigenen Angaben aus der Abmahntätigkeit wegen Verletzung von Urheberrechtsverletzungen im Wege des Filesharings zurück gezogen und versenden keine Anmahnungen mehr wegen Filesharing. 

Abmahnung Peymancar - fehlenden Widerrufsbelehrung bei ebay

RA Dr Yazhari, Kanzlei El Sayed, Dr. Yazhari und Jezierski mahnt wegen angeblich fehlender Widerrufsbelehrung bei ebay ab. Streitwert 10.000.- €. Auffallend an dieser Abmahnung ist die äußerst kurze Sachverhaltsdarstellung - weder Artikelnummer noch eigene Verkauftätigkeiten werden benannt - das Schreiben ist nicht einmal eine Seite lang.
Unsere Recherchen haben ergeben, dass der Mandant bei ebay anscheinend seit 11 Monaten gemeldet ist, jedoch keinen einzigen Verkauf getätigt hat. Dafür konnten wir 4 verschiedene Adressen in Hamburg recherchieren, unter denen der Abmahnende (zumindest früher) sein Gewerbe betrieben hat. Auch im Bereich der Massenabmahnungen ist Peymancar bereits aufgefallen - siehe Link.

Wir können in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen die beiliegende Unterlassungserklärung ohne Modifikation zu unterschreiben. Den Streitwert halten wir für deutlich zu hoch. Fraglich ist zudem, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis besteht.

Donnerstag, 19. November 2009

Abmahnung Sony Music - Human Brandy

Waldorf Rechtsanwälte mahnt im Auftrag von Sony Music Germany wegen des Albums Human, Brandy ab. Als Schadensersatz wird ein Pauschalbetrag von 350,00 € zuzüglich 506,00 € Anwaltskosten gefordert (1,0 Geschäftsgebühr aus 10.000.- € Streitwert).

Wir raten bei einer Abmahnung wegen Filesharings (nach vorheriger Klärung der Anwaltskosten und des Vorgehens) einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen. Nichtbeachtung des Abmahnschreibens kann zu einer sehr teuren (und vermeidbaren) einstweiligen Verfügung führen.

Hausdurchsuchung wegen illegalem Filesharing

Derzeit liegen uns mehrere Fälle vor, in denen die Anwaltskanzlei Nümann + Lang, Karlsruhe Strafanzeigen wegen illegaler Verbreitung der Software Autodata im Auftrag der Firma Autodata Ltd, Berkshire, England gestellt hat. In mehreren Fällen ist es auch zu Hausdurchsuchungen gekommen.

Wie Sie sich bei einer Hausdurchsuchung richtig verhalten erläutern wir auf unseren Webseiten unter e-anwalt.de.

Oftmals dienen die Strafanzeigen lediglich zur Ermittlung des Anschlussinhabers mit dem Ziel diesen zivilrechtlich zu verfolgen. Nümann und Lang machen in diesen Fällen Schadensersatzansprüche von 3.261,00 € geltend. Die Software kostet im Handel ca. 700,00 €.

Wir raten in derartigen Fällen umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, klären Sie zuvor das Honorar mit ihrem Anwalt ab. Uns sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen der eigene Anwalt für seine Dienstleistungen mehr von seinem Mandanten verlangt hat, als dieser an Schadensersatz zu zahlen gehabt hätte. Auch wird im Netz von einem Anwalt berichtet, der Mandanten in jedem Fall von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abrät und statt dessen standardisierte Schutzschriften hinterlegt, mit der Folge, dass diese vom Gericht als unbeachtlich angesehen werden und es zu sehr teuren einstweiligen Verfügungen kommt. Der Schaden auf den die Abgemahnten dann sitzen bleiben ist dann deutlich höher als zuvor von der Gegenseite gefordert.

Hallo und herzlich Willkommen auf meinem neuen Blog.

Bin derzeit noch etwas am Testen des neuen Blogs. In der nächsten Zeit werde ich hier aktuelle Infos zum meinem Haupttätigkeitsgebiet, dem IT-Recht einstellen. Hier vor allem zu den aktuellen Entwicklungen in Sachen Filesharing und Abmahnung