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Montag, 13. Mai 2013

Abmahnung WeSaveYourCopyrights - Filesharing - Urheberrechtsverletzung

Die für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Musikstücken bekannte Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main geht derzeit verstärkt wegen Verbreitung von Musikwerken in Tauschbörsen (Filesahringnetzwerke, Torrent) gegen Tauschbörsennutzer vor.

Aktuell werden u.a. folgende Werke abgemahnt:

  • Our Generation (Rocco & Bass-T) - Rechteinhaber Sebastian Goeckede, Sven Gruhnwald und Alexander Komlew 
  • Living in Stereo (R.I.O) - Zooland Music GmbH
Teilweise datieren die Downloads noch aus dem Jahre 2009. Es verwundert daher, dass die Abmahnung erst jetzt erfolgt. Dies dürfte jedoch zulässig sein, da die Auskuft des Internetproviders zur IP-Ermittlung, d.h. wer Anschlussinhaber zum Zeitpunkt des Down/Uploads war, erst 2010 erfolgt ist. Somit dürfte die Forderung vermutlich noch nicht verjährt sein.

WeSaveYourCopyrights fordert neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einen pauschalen Schadenersatz von 450.- €. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist, wie bei Abmahnungen üblich, sehr kurz bemessen.
Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von WeSaveYourCopyrights dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung von WeSaveYourCopyrights nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.

Da es sich bei den Werken auch um Musikstücke handelt, welche u.a. auch auf Samplern wie German Top 100 Single Charts enthalten sind, drohen zudem weitere Abmahnungen, z.B. von der Kanzlei Daniel Sebastin oder von Fareds.

Wir helfen seit Jahren bundesweit in weit über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit zwischen 140.- bis 220.- € inkl. USt je nach Art des Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.


Siehe auch unsere weiteren Beiträge zu Abmahnungen von WeSaveYourCopyrights wegen Urheberrechtsverletzung im Blog sowie
Abmahnungen German Top 100 Single Charts

Mittwoch, 21. November 2012

Abmahnung WeSaveYourCopyrights - reFX Audio Software

Die bislang hauptsächlich für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Musikstücken bekannte Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main geht derzeit wegen Verbreitung der Computersoftware Nexus² der Firma reFX Audio Software aus Canada in Tauschbörsen gegen Nutzer vor (Dateibezeichnung z.B. air-nexus2.iso). In der sehr umfangreichen Abmahnung wird den Betroffenen eine Urheberrechtsverletzung durch Down/Upload der Software in Filesharingnetzwerken vorgeworfen.

Die Software ist laut WeSaveYourCopyrights für die professionelle Anwendung in Tonstudios konzipiert und nur als sog. Plugin innerhalb einer Tonstudio-Software-Umgebung lauffähig. WeSaveYourCopyrights geht daher davon aus, dass eine gewerbliche Nutzung vorliegen würde und setzt daher den Schadenersatz sehr hoch an. Die einfache Nutzungslizenz der Software kostet im Handel 249.- €. Der Erwerb der Vollizenz mit Erweiterungen liegt bei ca. 2.300.- €.

WeSaveYourCopyrights fordert neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einen pauschalen Schadenersatz von 3.000.- €. Als Streitwert setzt die Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights einen Betrag zwischen 50.000.- € bis 100.000.- € an.

Der von der Gegenseite angesetzte Gegenstandswert sowie der Schadenersatz ist unserer Meinung nach deutlich überhöht und die geforderte Unterlassungserklärung ist zu weit gehend und könnte zudem ein Schuldeingeständnis sowie ein Schuldversprechen darstellen.


Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von WeSaveYourCopyrights dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung von WeSaveYourCopyrights nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Fällen dem hier geschilderten Fall zwischen 250.- und 400.- € inkl. USt. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Siehe auch unsere weiteren Beiträge zu Abmahnungen von WeSaveYourCopyrights wegen Urheberrechtsverletzung im Blog

Donnerstag, 28. Juni 2012

Abmahnung FAREDS / WeSaveYourCopyrights - German Top 100

Die für Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten im Internet bekannte Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg mahnt derzeit u.a. im Auftrag der Schneider & de Teba Költerhoff GbR, Berlin  sowie der Munix Music GbR, München wegen Verbreitung vom Musikwerken über sog. Tauschbörsen (Torrent - Filesharing) ab. Aktuell liegen uns Abmahnungen der Tonaufnahme "Die Atzen - Party (Ich will abgehen)" sowie "Lolita Jolie - Non Non Non" - beide enthalten u.a. auf der Datei German Top 100 Single Charts vor.

Weiterhin mahnt FAREDS im Auftrag der Musikkomponisten und Textdichter Martin Fliegenschmidt,  Köln, Claudio Pagonis, Köln, Matthias Haß, Seevetal sowie Herbie Cricklow, Huddinge - Schweden wegen angeblicher Verbreitung des Musikwerks "Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt" ebenfalls enthalten auf der Datei German Top 100 Single Charts ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 450.- € je abgemahnten Titel.

Problematisch ist bei einem Down/Upload derartiger Sampler immer, dass jeder Rechteinhaber sein eigenes Werk abmahnen kann, somit damit gerechten werden muss, dass auch von weiteren Rechtsanwälte kostenpflichtige Abmahnungen folgen können (Mehrfachabmahnung). Dies hat jedoch nichts damit zu tun, dass der Abmahnte auf das Schreiben einer Kanzlei entsprechend reagiert. Da die IP-Adressen (welche beim Filesharing sichtbar sind) bei Provider nur eine Woche gespeichert sein dürfen, sind bei einem Aufspüren von illegalen Filesharing die entsprechenden Auskunftsansprüche bereits am Laufen. Siehe zur der Problematik der Mehrfachabmahnungen vor allem bei Chartcontainern auch - öffentlicher Brief für ein digitales Urheberrecht an das Justizministerium [PDF Download] den wir als Mitunterstützer unterzeichnet haben.

Es drohen daher bei einem Download von Samplern über Tauschbörsen weitere Abmahnung z.B. auch von der Firma WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH z.B. im Auftrag der Firma Zooland Music GmbH (aktuell z.B. der Musiktitel "Party Shaker - R.I.O. Feat Nicco" sowie ""Summer Jam - R.I.O. Feat U-Jean"- enthalten z.B. auch auf Boom - Summer 2012 sowie German Top 100 Single Charts) oder im Auftrag der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH. Auch andere Rechtsanwälte mahnen im Auftrag Ihrer Mandanten Werke aus diesen Samplern ab. Somit können für einen Download/Upload eines Samplers, d.h für eone Datei mehrere kostenpflichtige Abmahnungen drohen.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir die Schreiben von FAREDS und WeSaveYourCopyrights dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben von FAREDS und WeSaveYourCopyrights nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.


Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Dienstag, 22. November 2011

Abmahnung WeSaveYourCopyrights wegen Urheberrecht

Die WeSaveYourCopyright Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Walter-Kolb-Straße 9-11, Frankfurt a.M., vertreten durch den Geschäftsführer Rechtsanwalt Christian Weber mahnt derzeit u.a. im Auftrag der Firmen
Zooland Music GmbH z.B. die Werke
  • "San Francisco" von Cascada 
  •  "Miss Sunshine" sowie "Animal" von R.I.O.
  • "Party Shaker - R.I.O. Feat Nicco" - enthalten z.B. auch auf Boom - Summer 2012
  • "Summer Jam - R.I.O. Feat U-Jean" - enthalten z.B. auf German Top 100 Single Charts
sowie im Auftrag der 
Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH u.a. bezüglich des Werkes  
  • "30 Grad (Mc Fiti)" enthalten z.B. auf German Top 100 Single Charts
wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen durch Filesharing in sog. Peer-to-Perr Netzwerken (Tauschbörse) ab.
In den uns vorliegenden Abmahnungen wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 450.- € gefordert.

Die Abmahnung ist im Vergleich zu anderen Abmahnkanzleien sehr umfangreich und gut begründet. Auch durch weitere Veröffentlichungen des Rechtsanwalt Weber, unter anderem auf den von ihm erstellten Webseiten unter http://www.urheberrechtsinfo.org/, soll dem Abmahnten verdeutlicht werden, dass eine Gegenwehr zwecklos ist. Rechtsanwalt Weber hat zuvor bis Juli 2011 als Kooperationsparter für die Kanzlei Nümann Lang aus Karlsruhe gearbeitet, welche ebenfalls für die Firma Zooland Music GmbH Abmahnungen versandt hat.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und eine sehr teure Klage nach sich ziehen kann. Den geforderten Schadensersatz halten wir auch unter Berücksichtungung neuerer Meinungen einiger Gerichte für überhöht.

Bei der beiliegenden Unterlassungserklärung fällt auf, dass mit dem pauschalen Schadensersatz nur die bisher geltend gemachten Logzeitpunkte der Urheberrechtsverletzungen abgegolten werden. Sofern daher noch weitere Logaufzeichnungen bei der abmahnenden Kanzlei WeSaveYourCopyrights vorliegen, könnten daher erneute Ansprüche auf Schadensersatz drohen.

Problematisch ist weiterhin bei einem Down/Upload von Samplern oder Chartcontainern wie bei der Datei German Top 100 Single Charts , dass jeder Rechteinhaber sein eigenes Werk abmahnen kann, somit damit gerechten werden muss, dass auch von weiteren Rechtsanwälte kostenpflichtige Abmahnungen folgen können (Mehrfachabmahnung).

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben der von WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben von WeSaveYourCopyrights nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.
Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Ihr Vorteil bei uns:
  •  Ortsunabhängige anwaltliche Vertretung in ganz Deutschland
  •  Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit
  •  Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post
Noch ein Hinweis: unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise.