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Dienstag, 25. Januar 2011

Abmahnung Reichelt Klute Aßmann

Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka) aus Hamburg mahnt derzeit wieder verstärkt wegen illegalem Down/Upload  - Urheberrechtsverletzung - von Spielen im Internet über Tauschbören (Filesharing) ab.

Derzeit werden folgende Abmahnungen (Rechteinhaber) verschickt:
  • Topware Entertainment GmbH - Two Wolds II
  • Koch Media, Höfen, Österreich - Just Cause II; Batman: Arkham Asylum; Lost Horizon; Supreme Commander 2; F1 2010; Kane & Lynch 2: Dog Days; Disciples III; Armada 2526; Dead Island
  • Techland - Call of Juarez 2 - Bound In Blood
Bei dem Spiel Dead Island handelt es sich um einen Action-Adventure-Horror-Ego-Shooter, der am 6. September 2011 veröffentlicht worden ist. Im Fall der Abmahung wegen Urheberrechtsverlzungen von Dead Island - Koch Media (Label: Deep Silver) wird von den Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann ein Gegenstandswert von 20.000.- € für die Abmahnung zu Grunde gelegt - insgesamt wird ein Schadenersatzvergleich von 1.500.- € gefordert.

Der von der Gegenseite angesetzte Gegenstandswert sowie der Schadenersatz ist unserer Meinung nach deutlich überhöht und die geforderte Unterlassungserklärung ist zu weit gehend und könnte zudem ein Schuldeingeständnis sowie ein Schuldversprechen darstellen.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben der Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung von der Rechtsanwälte .rka nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Fällen dem hier geschilderten Fall zwischen 180.- und 300.- € inkl. USt. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Siehe auch unsere weiteren Artikel zu Abmahnung von .rka und Koch Media wegen Urheberrechtsverletzungen in unserem Blog 

Abmahnung Fareds - Europacorp SA

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH mahnt derzeit im Auftrag der Firma EuropaCorp Societe Anonyme wegen Vewrbreitung des Filmwerks "Adele und das Geheimnis des Pharaos" ab. Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 850,00 €. Auffallend bei der uns vorliegenden Abmahnung ist, dass in der Auskunft des Internetproviders ein anderer Dateiname für das Werk verzeichnet ist, d.h. allein aus dem Namen der Datei nicht geschlossen werden kann, dass es sich um das streitgegenständliche Filmwerk handelt.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend zur Vermeidung weiterer höherer Kosten die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung. Wenden Sie sich in Abmahnungfällen wegen Filesharing an spezialisierte Anwälte - erkundigen Sie sich jedoch unbedingt, was der eigene Anwalt für die Übernahme des Falles kostet.

Mittwoch, 19. Januar 2011

Haftung eines Internetcafes beim Filesharing - Urheberrechtsverletzung

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetcafes für die Rechtsverletzungen seiner Kunden haftet, wenn er den Internetzugang nicht mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen ausstattet.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 25.11.2010 - Az.: 310 O 433/10 (Link über Verein-gegen-den-Abmahnwahn.de)

Vorsicht vor gefälschten Abmahnungen - Betrug

Auf die Welle der Abmahnungen springen auch immer wieder Betrüger auf, die vorgeben im Namen von bekannten Anwaltskanzleien Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing zu verfolgen
Derzeit sind e-Mails im Umlauf, welche angeblich von der Kanzlei Sasse und Partner stammen sollen und die Empfänger auffordern einen Betrag von 100.- € zur Einstellung der Angelegenheit zu bezahlen.

Die Kanzlei Sasse und Partner hat mit derartigen e-Mails nicht zu tun. Auf den Webseiten der Kanzlei heißt es: "Achtung: Es kursieren aktuell E-Mail-Abmahnungen „Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials“. Diese stammen nicht von unserer Kanzlei! Es handelt sich um einen Betrugsversuch! Bitte ignorieren und nicht zahlen! Unsere Abmahnungen erfolgen immer schriftlich und auf unserem Briefpapier."

Uns ist auch keine Kanzlei bekannt die Urheberrechtsverletzungen bei Tauschbörsen per e-Mail verfolgt. Alle Abmahnungen erfolgen stets per Briefpost. Hier sind eindeutig Betrüger am Werk, die die Angst der Menschen ausnutzen wollen. Sollten Sie Bedenken bezüglich der Richtigkeit einer Abmahnung und der dahinter stehende Kanzlei haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten mehrere hundert Fälle und kennen die Kanzleien und die entsprechenden Schreiben der Kanzleien welche sich mit derartiegen Abmahnungen befassen.

Montag, 10. Januar 2011

Abmahnung Waldorf Frommer - Tiberius

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Tiberius Film GmbH & Co KG, Schellingstraße 45, 80799 München wegen Verbreitung von Filem über das Internet in Tauschbörsen ab. (Halloween II).

Wir empfehlen, wie auch in anderen ähnlich gelagerten Fällen, die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung um weitere höhere Kosten und eine teure Klage auf Abgabe der Unterlassungserklärung zu vermeiden. Wenden Sie sich dringend an einen fachkundigen Anwalts - wie immer unser Rat: erkundigen Sie sich vor Beauftragung eines Anwalts, ob dieser bereits ähnliche Fälle bearbeitet und wie hoch die Kosten des eigenen Anwalts sind. 

Abmahnung Nümann Lang - neue Rechteinhaber

Neues Jahr - neue Abmahnungen

Die Kanzlei Nümann Lang mahnt nunmehr auch für die Songwriter Christoph Buseck, Florian Jakob und Raph Schillebeekx sowie Alfred Tuohey, Vincent Stein und Mimoza Blinsson wegen Filesharing im Internet ab. (auf German Top 100 Single Charts).

Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Pauschale von 450.- €.

Wir empfehlen, wie auch in anderen ähnlich gelagerten Fällen, die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung um weitere höhere Kosten zu vermeiden und einen fachkundigen Anwalts einzuschalten. Abzuraten ist davon, die von der Kanzlei Nümann Lang mitversandte Unterlassungserklärung blind zu unterschreiben, da diese eine hohe Vertragsstrafe enthält und ein Schuldanerkanntnis darstellen kann. Wie immer unser Rat: erkundigen Sie sich vor Beauftragung eines Anwalts, ob dieser bereits ähnliche Fälle bearbeitet und wie hoch die Kosten des eigenen Anwalts sind.