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Freitag, 10. Februar 2012

ACTA vorerst in Deutschland gestoppt

Das umstrittene internationale Urheberrechtsabkommen Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA wird nach Berichten mehrer Nachrichtenseiten vorerst von Deutschland nicht unterzeichnet. Damit haben die Gegner des Abkommens einen ersten Sieg errungen.

Gegen das Abkommen gab es weltweit bereits erhebliche Proteste von Internet-Aktivisten. Deutschland legt die Unterzeichnung des umstrittenen Acta-Vertrags zur Durchsetzung des Urheberrechts vorerst auf Eis. Das Auswärtige Amt habe die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurückgezogen, vermeldet die Welt Online sowie weitere Nachrichtenagenturen. Auch Polen und Tschechien haben nach massiven Anti-ACTA-Protesten die ACTA-Ratifizierung bis auf Weiteres gestoppt.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement hat das Ziel Urheberrechte international durchzusetzen. Kritik rief das Abkommen, dessen Verhandlungen bereits 2007 begannen vor allen wegen der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefundenen Verhandlungen und Umgehung der WIPO und WTO hervor. Kritiker fürchten Netzzensuren und eine Zementierung der Urheberrechte zu Gunsten großer Verwertungsgesellschaften. Weiterhin bemängelten die Kritiker, dass der Vertragsentwurf nur sehr vage Formulierungen enthielt.
Eine genaue Studie des im Internet veröffentlichten Vertragstextes zeigt jedoch, dass die meisten der im ACTA vorgesehenen Regelungen bereits seit langem in Deutschland im Urhebergesetz (z.B. §§ 98, 101 UrhG) und anderen Gesetzen (Markengesetz, Strafgesetzbuch) umgesetzt sind. Eine Umsetzung des Vertragswerks würde daher in Deutschland keine großen Auswirkungen haben. Bereits jetzt werden jedes Jahr mehr als 500.000 Urheberrechtsverstöße wegen illegalem Down/Upload von urheberrechtlich geschützten Musikwerken und Filmen von Anwaltskanzleien mit teils erheblichen Schadensersatzforderungen angemahnt. Problematisch wird unsererseits jedoch gesehen, dass eine zu weit gehende Umsetzung des Abkommens in nationale Gesetze weitere Beschränkungen des Internets (unter dem Vorwand das Abkommen regelkonform umzusetzen) erfolgen könnten (so wie die immer wieder aufkommende Forderung verschiedener Politiker und Behörden nach Vorratsdatenspeicherung, oder Haftung der Provider). Zwingend notwendig sind diese Maßnahmen allein aus dem ACTA-Abkommen nicht und werden dort nicht festgeschrieben.

In den USA laufen derzeit weitere Verhandlungen mit dem Ziel, dieselben Inhalte wie ACTA als ein nationales Gesetz - Stop Online Piracy Act (SOPA) - zu verabschieden, was wegen der globalen Vernetzung ebenfalls weltweite Auswirkungen hätte.

Am 11.02.12 ist es zu deutschlandweiten Protesten mit über 100.000 Teilnehmern gegen ACTA gekommen.

siehe auch: Mittelbayerische Zeitung: Interview mit RA Markus v. Hohenhau über ACTA und die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland

offizieller Text des ACTA Übereinkommens auf den Seiten der Europäischen Kommission (deutsch, pdf)

Stand der Verhandlungen zum Internationalen Anti-Piraterie-Abkommen (Anti Counterfeiting Trade Agreement – ACTA) auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – BT Drucksache 17/63 –

Freitag, 20. Januar 2012

Sharehoster MegaUpload.com von US Behörden dicht gemacht

US amerikanische Behörden haben am Donnerstag die Webseite megaupload.com stillgelegt und die Festnahme von mehreren Betreibern veranlasst. Zu ihnen gehören auch drei Deutsche, darunter der Hacker und Internet-Unternehmer Kim Schmitz, auch bekannt als Kim Dotcom, Gründer von MegaUpload. 4 Personen wurden in Auckland, Neuseeland festgenommen - aktuelle sollen noch 3 Personen auf der Flucht sein.
Über die jetzt stillgelegte Plattform konnten Nutzer Daten aller Art hochladen und anderen Nutzern zum Download bereit stellen. MegaUpload fungierte dabei als Zwischenspeicher. US Behörden werfen den Betreibern der Webseite vor, dass über die Plattform megaupload.com sowie weiterer mit dieser Seite zusammenhängenden Domains massenhaft urheberrechtlich geschützte Werke wie Musik, Filme, Fernsehprogramme und digitale Bücher verteilt worden seien. Den Vorwürfen zufolge geschah dies auch mit Wissen der Webseitenbetreiber, was diese stets zurück gewiesen haben. MegaUpload.com gehörte laut Alexa.com zu den 100 meist besuchten Webseiten der Welt und war laut FBI für 4 % des weltweiten Traffics im Netz verantwortlich.

Der Kampf gegen illegale Downloads und der Schutz des Urheberrechts im Netz wird derzeit vor allem in den Staaten heiß diskutiert. Erst am Mittwoch dieser Woche kam es zu großen Internet-Protestaktion gegen die neue US Gesetzespläne, die u.a auch die Sperrung von Webseiten erlauben sollen (siehe hierzu auch unseren Artikel zum Thema SOPA und PIPA).

Ein Download etwa von aktuellen Kinofilmen oder Musik von derartigen Webseiten ist strafbar, wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt, was hier gegeben sein dürfte. Nutzern muss deshalb auch klar sein, dass sie mit jedem Up/Download ein rechtliches Risiko eingehen. Fraglich ist aber ob in der Praxis die Rechtsverletzungen auch tatsächlich nachverfolgt werden. Dazu müsste der Anbieter die Daten seiner Nutzer auf den Servern gespeichert haben. Eine Verfolgung von 150 Millionen angemeldeter User bei MegaUploads ist eher unwahrscheinlich. Zudem werden in Deutschland die IP-Adressen, über welchen die Anschlussinhaber festgestellt werden können, in der Regel nur eine Woche gespeichert.

Anders sieht es eventuell bei Bezahlkunden der Seite aus, bei denen die Abrufe u.U. protokolliert wurden und die sich z.B. auch durch ihre Anmeldedaten und ihrer Kreditkartennummer identifizieren lassen. Für Urheberrechtsverstöße und Raubkopien kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Darüber hinaus könnten die US-Behörden die Daten von MegaUpload-Nutzern an die Rechteinhaber weitergeben. Dann drohen den Raubkopierern teure kostenpflichtige Abmahnungen.

Uns liegen jedoch aktuell noch keine Abmahnungen von Nutzern von Sharehosterdiensten wie Rapideshare, oder auch Abmahnungen z.B. von Nutzung der bereits vor Monaten ebenfalls abgeschalteten Seite kino.to vor. Dagegen sind Nutzer von Tauschbörsen und Torrentnetzwerken (Filesharing), welche illegal Musik oder Filme aus dem Netz saugen einer ganz erheblichen Gefahr ausgesetzt, dass diese Rechtsverstöße durch teure Abmahnungen verfolgt werden. Jedes Jahr werden in Deutschland geschätzt über 500.000 sog. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von verschiedenen Anwaltskanzleien an die Nutzer dieser Dienste verschickt und die Betroffenen teilweise mit sehr hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert. Sofern Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet erhalten haben raten wir dringend (jedoch nicht überstürzt) anwaltliche Hilfe bei einem dafür spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmenbr />
Siehe auch:
Als Reaktion auf die Aktion der US-Ermittler haben Netzaktivisten aus dem Umfeld der Anonymous-Bewegung die Webseiten der amerikanischen Bundeskriminalpolizei FBI, des amerikanischen Justizministeriums und der Musikindustrie für mehrere Stunden lahmgelegt.

Donnerstag, 19. Januar 2012

Internetstreik wegen Verschärftung der Urheberrechtsgesetze in den USA

Am 18.01.12 sind viele Webseiten aus Protest gegen die geplanten US-Gesetze Stop Online Piracy Act (Sopa) und Protect IP Act (Pipa) für einen Tag offline gegangen. Die englische Webseite von Wikipedia und einige populäre Blogs gingen offline, Google "zensierte" in den USA sein Logo und viele Webseiten wurden aus Protest für einen Tag abgeschaltet oder mit schwarzen Blöcken "verziert".

Auch der Chaos Computer Club schaltete seine Webseite ab und postete in Anlehnung an Aussagen von Bundespräsident Christian Wulff: "Wir möchten nicht Hacker in einer Welt sein, in der man sich nicht von Freunden 500 kByte herunterladen kann". 

Mit den geplanten Gesetzten "Sopa" und "Pipa" werden in den Staaten derzeit zwei Gesetzesentwürfe beraten, die der Unterhaltungsindustrie weitere Möglichkeiten gegen den Missbrauch urheberrechtlich geschützter Daten im Internet liefern sollen. Beide Gesetzesvorschläge sollen es amerikanischen Urheberrechtsinhabern  ermöglichen, die unrechtmäßige Verbreitung ihrer Inhalte im Internet zu unterbinden. Die Gesetzentwürfe sehen unter anderem vor, dass Seiten aus Suchmaschinen entfernt und IP-Adressen gelöscht / blockiert werden können. Suchmaschinenbetreibern wie z.B. Google wäre es künftig verboten, Links zu Seiten wie "The Pirate Bay" aufzunehmen, von denen urheberrechtlich geschützte Materialen frei heruntergeladen werden können. Viele Kritiker, so auch wir, sehen in den geplanten Gesetzen den Anfang einer Zensur des Netzes.
Es gilt nach wie vor: "wehret den Anfängen"