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Dienstag, 8. Februar 2011

Abmahnung FAREDS - HouseRockerz

Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS mahnt derzeit im Auftrag von Frau Caroline von Brünken sowie Herrn Albert Gottschewski und Harald Bauhofer wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch die Verwendung von Tauschbörsen ab.

Abgemahnt wird z.B. das Werk "HouseRockerz - HerzRasen". Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 450.- €.

Wir empfehlen  wie auch in anderen Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Wir empfehlen Ihnen, sollten Sie eine Abmahnung erhalten, beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab

Zu weiteren Informationen zum Thema Abmahnung siehe auch unsere Webseite unter e-anwalt.de

Abmahnung SKW - Worldwide Association

Die Rechtsanwälte SKW Schwarz aus München mahnen derzeit im Namen der Firma Woldwide Association of private Internet-Investigation-Companies (Contra Piracy) beheimatet in Steinhausen in der Schweiz wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen (sog. P2P Netzwerke) ab. Abgemahnt wird z.B. das Computerspiel "AranciA - Gothic 4".

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 5.100.- € ein pauschaler Schadensersatz von 320,00 €.

Wir raten Ihnen es nicht zu versuchen, sich selbst zu wehren! Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenpartei oder deren Rechtsvertretern auf, ohne zuvor einen fachkundigen Anwalt kontaktiert zu haben. Hier gilt das gleiche wie in einem Strafverfahren - Ruhe bewahren und nichts unüberlegt gegenüber der Gegenseite äußern.


Auf jeden Fall sollte in den Fällen einer Abmahnung ein mit der Materie betrauter Rechtsanwalt aufgesucht werden. Wir empfehlen die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die ausdrücklich keinen Schadensersatzanspruch anerkennt. Auch die Höhe des angeblichen Schadensersatzes sollte genau überprüft werden.


Die Kanzlei v. Hohenhau ist seit Jahren auf Internetrecht spezialisiert und vertritt seit mehreren Jahren kompetent Betroffene von P2P-Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Als Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Gerne helfen wir auch Ihnen bei Problemen mit Abmahnungen. Vertrauen Sie nicht blind auf Forenmeinungen! Wir erleben immer wieder, dass sog. Hotlines oder auch Rechtsschutzversicherungen sehr zweifelhafte Ratschläge geben. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der mit der Materie in seiner täglichen Praxis vertraut ist und schon eine Vielzahl von Fällen bearbeitet hat.

Wichtig! Erkundigen Sie sich immer vor Beauftragung eines Anwalts über dessen Kosten - so sind Sie vor unliebsamen Überraschungen geschützt. Bei einem Schadensersatz z.B. von 320.- € macht es, wenn man rein wirtschaftlich rechnet wenig Sinn, wenn Sie Ihrem eigenen Anwalt gleichviel oder mehr zahlen müssen, als die Gegenseite als Schadensersatz fordert.

Freitag, 4. Februar 2011

Abmahnung RA Meier - Trak Music GnbR

Rechtsanwalt Marcus Meier aus Lünen mahnt derzeit im Namen des Tonträgerherstellers Trak Music GnbR, - Johann Gmachl und Christian Gmeiner - Österreich das Werk "Hold On" der Interpreten Darius & Finlay ab. Gefordert wird neben der strafebwehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Schadensersatzes von 390,00 €.

Da vorliegend lediglich der Tonträgerhersteller abmahnt, kann es auch zu weitere Folgeabmahnungen, z.B. durch die Interpreten selbst, bzw. die Verwertungsgesellschaft kommen. 

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir, bei einer Abmahnung einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. Dies macht zumindest wirtschaftlich keinen Sinn. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab.

Abmahnung FAREDS - Kindervater

Die Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit im Namen von Jens Kindervater wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten bei Verwendung von Tauschbörsen - P2P Netzwerken ab - abgemahntes Werk: "Turn Back Time"

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 450,00 €.

Wir empfehlen Ihnen, sollten Sie eine Abmahnung erhalten, beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. Dies macht zumindest wirtschaftlich keinen Sinn. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab.