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Montag, 2. September 2013

Abmahnung RAe Waldorf Frommer - Tandem Communikations GmbH

Die für Verfolgung von Urheberrechtsverstößen bekannte Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit im Auftrag der Firma Tandem Communikations GmbH, Sonnenstraße 14, 80331 München wegen angeblicher Verbreitung von Folgen der TV-Staffeln "Crossing Lines" in Tauschbörsen ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz, welcher sich nach der Anzahl der herunter geladenen und verbreiteten Folgen richtet (5 Folgen z.B. 650.- €) sowie Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000.- bis 20.000 € (zwischen 578.- € und 762.- €). 

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer nicht um einen Betrug handelt (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Nach Schätzungen werden allein durch die Kanzlei Waldorf Frommer pro Jahr bis zu 50.000 Fälle von illegalem Filesharing mit Abmahnungen verfolgt. Immer häufiger werden die Forderungen auch durch Mahnbescheid oder mit Klage (in der Regel vor dem Amtsgericht München) geltend gemacht.
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist. Den geforderten Schadenersatz halten wir, insbesondere in Bezug auf die Anwaltskosten der Gegenseite für zu hoch. So hat erst kürzlich das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom  27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert in einem  Filesharingfall auf 1.000.- Euro begrenzt. Auch das neue Gesetz zur Begrenzung der Anwaltskosten bei Filesharingabmahnungen gegen Private sieht eine derartige Begrenzung für den ersten Fall einer Abmahnung vor.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in ca. 1.500 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Zu weiteren Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer siehe auch unsere weiteren Artikel im Blog:


Dienstag, 9. April 2013

Abmahnung Waldorf Frommer - Twentieth Century Fox

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit im Auftrag der Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen Verbreitung von TV-Serien im Internet über sog. Tauschbörsen (p2p-Netzwerke, Torrent) ab.

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer verschiedene Staffeln bzw. Folgen der TV-Serien  
  • New Girl
  • How I Met Your Mother 
  • Homeland
  • Modern Family 
  • Sons of Anarchy
  • The Americans
kostenpflichtig wegen Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung in Tauschbörsen (Filesharing) ab.

Auch wenn die Serien bereits im FreeTV ausgestrahlt worden sind, stellt eine Verbreitung über Filesharingnetzwerke eine Urheberrechtsverletzung dar, da der Nutzer der Tauschbörse kein Recht zur Verbreitung hat - er darf zwar privat den Film z.B. auf seinem Recorder zu Hause vom Fernseher ausnehmen, jedoch nicht den Film über das Internet an eine unbekannte Anzahl von Personen verbreiten.

Waldorf setzt bei den uns vorliegenden Abmahnungen für TV-Serien den Gegenstandswert auf "lediglich" 5000.- € anstatt der ansonsten bei anderen Abamhnungen in der Regel angenommenen 10.000.- an. Somit berechnet Waldorf "nur" Anwaltskosten in Höhe von 321.- € für die Abmahnung. Nach unserer Ansicht ist dies jedoch immer noch zu hoch gegriffen - für diese Massenabmahnungen wäre nach unserer Ansicht nach allenfalls ein Betrag von 100.- € gemäß § 97a UrhG für die erstmalige Abmahnung zu erstatten.

Als Schadenersatz fordert Waldorf zu den Anwaltskosten einen weiteren Betrag in Höhe von 150.- €.
Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist, wie bei Abmahnungen üblich, sehr kurz bemessen.Wir empfehlen, wie auch in anderen Abmahnfällen auch, das Anwaltsschreiben des Rechtsanwälte Waldorf und Frommer dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.

Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnschreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten.

Wir helfen seit Jahren bundesweit in weit über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit zwischen 100.- bis 220.- € je nach Art des Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Weitere abgemahnte Werke von Waldorf  im Auftrag von Twentieth Century Fox wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung in p2p Netzwerken sind u.a.
  • Life of Pi: Schiffbruch mit Tiger  
P.S. Die derzeit meist geladene Filmserie ist "Game of Thrones". Nach einem Bericht des Magazins "Spiegel"  könnte die zweite Staffel der US-Serie bald einen Download-Rekord über Bit-Torrents aufstellen. 
Derzeit liegen uns keine Abmahnung für "Games of Thrones" vor. Wir raten dennoch dringend davon ab, die Serie über Tauschbörsen im Internet illegal herunter zu laden. Es bleibt wohl eine Frage der Zeit, bis eine Kanzlei auch teure Abmahnungen für diese Serie wegen Verletung von Urheberrechten durch Filesharing ausspricht. 

Laut "Spiegel Online" werden die ersten Folgen der 2. Staffel von "Games of Thrones" ab dem 23. Mai beim Pay-TV-Programm Sky Atlantic HD gezeigt und bei TNT ab November 2013. RTL2, bei dem bereits die erste Staffel gezeigt wurde, wird vermutlich erst mehrere Monate danach die neuen Folgen senden.



Montag, 8. Oktober 2012

Abmahnung Waldorf - Shades of Grey

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnen derzeit im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH unter anderem wegen illegaler Verbreitung das Hörbuchs "Shades of Grey - Geheimes Verlangen" von E L James in sog. Internettauschbörsen (Filesharingnetzwerken - P2P-Netzwerke) ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in den uns vorliegenden Fällen ein pauschaler Schadenersatz von 300.- € für Random House sowie 506.- € Anwaltskosten für die Abmahnung. Von einem voreiligen Unterschreiben der dem Schreiben der Abmahnkanzlei als Anlage beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann. Wir halten insbesondere die geltend gemachten Anwaltskosten für das standartisierte Scheiben von Waldorf Frommer für deutlich überhöht. Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet geschätzt mindestens 30.000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharingnetzwerken pro Jahr (andere Schätzungen sprechen von 90.000 Fällen pro Jahr). Es handelt sich damit eindeutig um ein automatisiertes Massenverfahren, welches nach unserer Ansicht auch eine 1,0 Gebühr aus 10.000.- € nicht rechtfertigt. Dies sieht jedoch das Amtsgericht München leider derzeit noch nicht so - Waldorf Frommer klagt derzeit in über 1600 Fällen den geltend gemachte Schadenersatz vor Gericht ein. Das geheime Verlangen nach dem Hörbuch kann somit sehr teuer werden!

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von Waldorf Frommer dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben von Waldorf Frommer nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- € inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Noch ein Hinweis: unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe.

Donnerstag, 16. Februar 2012

Klage Waldorf Frommer - AG München

Die für Abmahnungen bekannte Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München verfolgt derzeit offensichtlich mehrere Fälle von Urheberrechtsverletzungen aus Tauschbörsen mit Klagen vor allem vor dem Amtsgericht München.

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet nach Schätzungen des Verein gegen den Abmahnwahn e.V. über 90.000 Abmahnungen pro Jahr wegen Verletzung von Urheberrechten vor allem durch illegalen Upload/Download in sog. Internettauschbörsen (Filesharing). Derzeit sind laut Pressemitteilung des AG München über 1400 Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen aus Tauschbörsen anhängig, weitere sind angekündigt. Darüber hinaus versenden die Rechtsanwälte Waldorf Frommer auch gerichtliche Mahnbescheide zur Vorbereitung einer möglichen Klage.

Erstaunlich ist, dass das Amtsgericht München mit Pressemitteilung vom 16. November 2011 vor Teilnahme an Internettauschbörsen warnt und sich auch über mögliche Schadensersatzforderungen festlegt.

Das Gericht führt in der Pressemitteilung aus, dass dem Urheber gegen dem Verletzer Schadensersatzansprüche zustehen können. Dies ist auch richtig. Urheberrechtsverletzungen sind keine Bagatelldelikte - jeder Künstler hat das Recht auf angemessene Vergütung für sein Werk. Hier stellt sich jedoch die Frage, welche Vergütung bei Tauschbörsenbenutzung und den daraus resultierenden Urheberrechtsverletzungen angemessen ist. In der Regel ist die Verletzungshandlung, d.h. das Verbreiten der urheberrechtlich geschützten Dateien nur von sehr kurzer Dauer (bei Musikstücken wenige Minuten). Da zudem der Upload in aller Regel deutlich geringer ist als der Download wird das Werk auch nur an sehr wenige andere Tauschbörsennutzer weiter verbreitet. Ein Schadensersatz von mehreren hundert Euro für ein Musikwerk ist daher nach unserer Ansicht nach deutlich überhöht. Dies auch in Anbetracht, dass derartige Musikstücke legal für ca. 1.- € legal erworben werden können. Der Künstler selbt erhält hierbei lediglich wenige Cent als Vergütung. Auch aus den GEMA Tarifen würde sich lediglich ein sehr geringer Schadensersatz herleiten lassen. Zudem werden auch die anderen Nutzer der Tauschbörse (z.B. welche von Abgemahnten das Werk heruntergeladen haben) ebenfalls kostenpflichtig abgemahnt, so dass ein – aus diesem Grund zumindest theoretisch möglich erscheinende – vielfache Geltendmachung desselben Schadens möglich ist, ohne dass eine Anrechnung der schon erfolgten Ersatzleistung eines der Schädiger erfolgt.Gleiches gilt für Hörbücher, ebooks oder Filme.

Hauptstreitpunkt und oftmals teuerer als der eigentliche Schadensersatz sind die Anwaltskosten für die erfolgte (Massen)Abmahnung. Das Gericht weist - unserer Ansicht nach vollkommen unzutreffend - darauf hin, dass im Regelfall von einem  Streitwert 10.000.- Euro auszugehen ist und § 97 Absatz 2 des Urhebergesetzes nichts nütze, da er bei Tauschbörsen nicht anwendbar sei (das Gericht meint hier vermutlich den § 97a II UrhG). Bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen sei nicht von einer unerheblichen Rechtsverletzung auszugehen, da bei den Tauschbörsen die Konsequenzen des illegalen ins Netzstellen von Werken nicht abzuschätzen sind und man insbesondere die Anzahl der Abrufe nicht vorhersagen kann.
Hier stellt sich doch die Frage, warum der Gesetzgeber bei Urheberrechtsverletzungen bei Bildern im Privatbereich die 100.- € Regelung gelten lassen will. Sofern man somit ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf einer Homepage - oder ebay (auch über längere Zeit) verbreitet, stehen dem abmahnenden Anwalt lediglich 100,- € als Honorar zu. Der Schadensersatz in diesen Fällen bemisst sich in der Regel nach der Tabelle des MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing) und liegt oftmals deutlich unter dem Schadensersatz für ein - wie oben ausgeführt - kurzes - Einstellen eines Musikwerks. Zudem handelt es sich ganz ohne Zweifel bei den Abmahnungen wegen Musik- oder Filmdownloads um Serienbriefe, bei denen lediglich der Inhaber des Anschlusses, die IP-Adresse und der konkrete Tatvorwurf ausgetauscht und zu tausenden verschickt wird. Eine komplizierte anwaltliche Tätigkeit, welche eine 1,3 Gebühr aus 10.000.- € Streitwert (in 90.000 Fällen = 58,5 Millionen Euro! nur als Anwaltshonorar) ist meiner Meinung nach nicht zu erkennen. (sofern man den 97a II UrhG anwenden würde wären es immerhin noch 9 Mio Euro Anwaltshonorar - was bei 45 Anwälten, welche auf der Webseite von Waldorf Frommer aufgeführt sind 200.000.- € pro Anwalt / Jahr wären). Um es klar zustellen - ich neide den Kollegen in keinster Weise ihr sauer verdientes Anwaltshonorar (das ich ehrlich gesagt auch ganz gerne hätte) - jedoch kann es nicht Rechtens sein, dass Tauschbörsennutzer (und unschuldige Opfer, deren WLAN nicht verschlüsselt war, oder Eltern deren Kinder trotz zigfacher Belehrung dennoch Tauschbörsen verwendet haben) zu überzogenen Kosten verpflichtet werden. Zudem scheint es sehr fraglich, dass die Anwaltskosten als Schaden überhaupt angefallen wären, da die Rechteinhaber sicherlich kein Honorarrisiko von mehreren Millionen Euro pro Jahr eingehen würden. Es ist sehr zweifelhaft, dass zwischen dem Rechteinhaber und der abmahnenden Anwaltskanzlei eine nach §§ 4, 4a RVG, 49 b Abs. 2 S. 1 BRAO zulässige Vereinbarung besteht. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Abmahnkanzleien auf Grundlage einer Erfolgsvereinbarung tätig werden, mit prozentualen Abschlägen von erfolgten „Schadenersatzzahlungen“ oder Vergleichen.

Das AG München führt weiter in Fettschrift auf der Pressemitteilung aus: "Unabhängig davon, dass die Künstler ein Recht darauf haben, für ihre Leistung bezahlt zu werden, kann das vermeintliche Schnäppchen also ganz schön teuer werden. Geiz ist somit nicht immer geil."
Richtig ist, dass Urheberrechtsverletzungen im Internet unterbleiben sollen und nachverfolgt werden können. Richtig ist auch, dass für Urheberrechtsverletzungen ein - angemessener - Schadenersatz zu zahlen ist. Filesharing kann sehr teuer werden - wie teuer das liegt jedoch auch an den Gerichten, welche unserer Meinung nach § 97a II UrhG falsch, oder nicht anwenden und damit den Anwälten, welche mit Massenabmahnungen ihr Hauptgeschäft betreiben hohe Honorare sichern. Bei den eigentlichen Künstlern wird von beigetriebenen Schadensersatz jedenfalls nur ein sehr geringer Teil verbleiben.

Das AG München scheint sich jedenfalls bereits festgelegt zu haben. Bleibt zu hoffen, dass endlich eine - wie schon lange geforderte gesetzliche Klarstellung oder Begrenzung des Schadensersatzes - zumindest der Anwaltskosten - erfolgt oder eine höchstrichterliche Entscheidung ergeht. Ich wage zu bezweifeln, dass der BGH § 97a bei Filesharingfällen für nicht anwendbar hält. Aus der Entscheidung Sommer unseres Lebens - Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 –  sowie der Pressemitteilung des BGH ist jedenfalls nichts Gegenteiliges zu entnehmen, auch wenn immer wieder Abmahnkanzleien (und offensichtlich auch das AG München) anderes behaupten. (Pressemitteilung BGH: "Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an").

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung oder bereits Klage / Mahnbescheid wegen Urheberrchtsverletzung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Fällen von Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.


siehe auch: öffentlicher Brief für ein digitales Urheberrecht an das Bundesministerium der Justiz

Mittwoch, 14. September 2011

Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte - Hörbuch Hamburg HHV GmbH

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, München, mahnen derzeit im Auftrag der Firma Hörbuch Hamburg HHV GmbH wegen Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Down/Upload in sog. Tauschbörsen (P2P Netzwerke - Torrent) u.a. wegen des Hörbuchs "Schoßgebete" der Autorin Charlotte Roche ab.

Weiterhin liegen uns einige Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf im Namen von Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg, über das Filmwerk "Sherlock Holmes: Spiel im Schatten" vor.

Gefordert wird im standartisierten Abmahnschreiben neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in der Regel ein pauschaler Schadensersatz von 300 bis 450.- € zuzügl. 506,00 € Anwaltskosten aus einem Streitwert von 10.000.- €.

Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, sofern Sie nicht 100% den Vorwurf entkräften können, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen könnte. Bei den Schreiben von Waldorf Frommer handelt es sich nicht um einen Betrug - eine Reaktion ist dringend erforderlich!
Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Von selbstgestrickten Schreiben oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können. 

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Fällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de.

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren, was eine Abmahnung ist, bzw. wie die Abmahnanwälte an Ihre IP-Adressdaten und Adressen gelangen können Sie auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen.


Siehe auch zu den aktuellen Klagen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer vor dem AG München unseren Beitrag im Blog
Wichigt, wenn Sie eine Klage erhalten und sich dagegen wehren wollen ist unbedingt die Einhaltung der vom Gericht gesetzten Frist zur Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung. Gerne vertreten wir Sie auch in diesen Fällen vor Gericht, bzw. versuchen eine kostengünstigere außergerichtliche Lösung mit der Gegenseite zu erreichen.

Mittwoch, 17. März 2010

Waldorf wegen Filesharing sehr aktiv!

Die Kanzlei Waldorf scheint derzeit äußerst aktiv bei der Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen beim Filesharing zu sein. Seit einigen Tagen melden sich vermehrt Mandanten bei uns, welche von der Kanzlei Waldorf Abmahnungen wegen angeblichem Filesharing erhalten haben.
Abgemahnt werden meist Werke an denen Sony Music oder Constantin Film die Urheberrechte innehält. Als Anwaltskosten werden von der Gegenseite meist 506,00 € zuzügl. eines Schadensersatzes geltend gemacht.

Sofern Sie von einer Abmahnung betroffen sind können Sie sich gerne an uns per Mail oder Telefon wenden.

Donnerstag, 19. November 2009

Abmahnung Sony Music - Human Brandy

Waldorf Rechtsanwälte mahnt im Auftrag von Sony Music Germany wegen des Albums Human, Brandy ab. Als Schadensersatz wird ein Pauschalbetrag von 350,00 € zuzüglich 506,00 € Anwaltskosten gefordert (1,0 Geschäftsgebühr aus 10.000.- € Streitwert).

Wir raten bei einer Abmahnung wegen Filesharings (nach vorheriger Klärung der Anwaltskosten und des Vorgehens) einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen. Nichtbeachtung des Abmahnschreibens kann zu einer sehr teuren (und vermeidbaren) einstweiligen Verfügung führen.