Seiten

Montag, 6. Dezember 2010

INO beauftragt weitere Kanzlei mit Abmahnungen

Die Firma INO GmbH aus Wuppertal beauftragt neben der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg nunmehr auch die Kanzlei des Rechtsanwalts Stefan Auffenberg, Filderstadt  mit der Wahrnehmung von Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße wegen Verbreitung von Werken über Tauschbörsen.

Abmahnung Negele - LFP Video Group LLC

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg mahnt im Auftrag der Firma "LFP Video Group LLC, 8484 Wilshire Blvd, Beverly Hills, CA 90211, USA" u.a. wegen angeblicher Verbreitung der Filmwerke
  • Tera Patrick´s POV Party
  • Sasha Grey and friends 
  • Barley Legal POV
ab. Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 810,00 €.

Zu Abmahnungen der Kanzlei z.B. im Auftrag der Firma M.I.C.M. Mircom Ltd. siehe auch unsere weiteren Beiträge im Blog.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der dem Schreiben der Abmahnkanzlei als Anlage beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und die geforderten Erklärungen zu weit gehend sind.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 150,- € und 220,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. 

Donnerstag, 2. Dezember 2010

Neue Abmahnkanzlei - RA Schroeder

Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel mahnt derzeit im Auftrag von Herrn Kevin Mcleod, London wegen angeblicher Verbreitung des Werkes "Busty Dreams" in Tauschbörsen ab.
Gefordert wird neben der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung (welche ein Schuldanerkenntnis darstellen könnte) ein Schadensersatz von pauschal 750,00 €.

Wir raten, wie auch in anderen Fällen, dringend auf dieses Schreiben zu reagieren jedoch nicht unüberlegt die dem Schreiben beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Setzen Sie sich mit einem in derartigen Vorgängen erfahrenen Anwalt in Verbindung - klären Sie jedoch zuvor, was Ihr eigener Anwalt für eine Übernahme des Mandants berechnet!

Hausdurchsuchung bei Olaf Tank

Wie die Neue Osnabrücker Zeitung meldet wurde die Kanzlei des für Mahnschreiben wegen angeblicher Aboverträge im Internet bekannten Rechtsanwalts Olaf Tank durch die Staatsanwaltschaft durchsucht. Angeblich liegen allein bei der Staatanwaltschaft Osnabrück mehr als 3.800 Strafanzeigen wegen Betrugs vor.

Der Kollege Tank ist im Internet vor allem durch Mahnschreiben für diverse Firmen berüchtigt geworden. Angeblich sei zwischen den Betreibern und den Besuchern der jeweiligen ein kostenpflichtiger Abovertrag zustande gekommen. Sofern die Rechnung (welche in der Regel per e-Mail erfolgte) nicht bezahlt wurde auch und auf Mahnschreiben nicht reagiert wurde, wurde der Kollege Tank mit der Beitreibung der Forderung beauftragt.

Im Fall der ebenfalls durch entsprechende Mahnschreiben bekannt gewordenen Kollegin Katja Günther hat die Staatsanwaltschaft München I die Ermittlungen eingestellt. Über 1.000 Menschen hatten Strafanzeige gegen die Anwältin erstattet. Ermittelt wurde unter anderem wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Betrug. Gegen einige der von Günther vertretenen Onlinefirmen ermitteln verschiedene Staatsanwaltschaften weiter.
Günther sei nicht für die Gestaltung der Webseiten ihrer Mandanten verantwortlich, deren Betreibern vorgeworfen wird, die Kostenpflichtigkeit der Angebote nicht rechtskonform ausgewiesen zu haben. Die Ermittlungen  hatten ergeben, dass die RAin Günther lediglich mit dem Inkasso, nicht aber mit den Webseiten befasst war.
Der Anwältin habe auch nicht nachgewiesen werden können, dass sie Forderungen geltend macht, deren Unbegründetheit von vornherein feststeht, erklärte die Staatsanwaltschaft. Das Einfordern von Forderungen  "bei unsicherer Rechtslage" sei kein Betrug.  Auch Nötigung könne Frau Günther nicht nachgewiesen werden. Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne ist eine "Drohung mit einem empfindlichen Übel“. „Nach dem Erhalt des 4. Mahnschreibens mag von dem Empfänger subjektiv ein gewisser Druck empfunden werden“, räumt die Staatsanwaltschaft zwar ein. Allerdings könne Opfern von Abofallen im Internet „ohne weiteres zugemutet werden“, sich einer möglichen zivilgerichtlichen Auseinandersetzung zu stellen - berichtet die Augsburger Allgemeine.

Nach Schätzung und auch nach meinen Erfahrungen zahlen ca. 20-25 % der Angemahnten den Betrag für den angeblichen Vertrag und entsprechende Anwaltskosten. Bei mehreren hunderttausend Fällen kann man daher die "Unannehmlichkeiten" einer Hausdurchsuchung und Ermittlungen gerne in Kauf nehmen. Schlecht nur, wenn die angemahnten nicht zahlen. ;-)

Angeblich ist die schöne Kollegin Günther jetzt nicht mehr für derartige Seitenbetreiber als Mahnanwalt tätig - schön wär´s.


Mittwoch, 1. Dezember 2010

US Regierung sperrt Homepages

Heimatschutzministerium übernimmt mehr als 75 Internetseiten.

Das amerikanische Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) hat damit begonnen, Internetseiten und Domains, ohne rechtsstaatliches Verfahren oder ordentliches Gerichtsverfahren zu sperren und zu schließen. Das DHS greift in die Nameservereinträge der jeweiligen Domains ein und leitet somit die Domains auf eine Seite um, auf der nur mehr ein Logo mit dem Text "This domain name has been seized by ICE - Homeland Security Investigations"

Beispiele:
http://www.2009jerseys.com/
http://www.lifetimereplicas.com/
http://www.nfljerseysupply.com/
http://torrent-finder.com/
http://www.throwbackguy.com/
http://www.rapgodfathers.com
http://www.cartoon77.com/
http://www.lifetimereplicas.com/
http://www.handbag9.com/
http://www.handbagcom.com/
http://www.dvdprostore.com/

Bisher wurde immer behauptet, das Vorgehen richte sich gegen Internetseiten, denen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen würden. Überprüfen läßt sich dies jedoch nicht. Soviel zum Thema "Land der unbegrenzten Möglichkeiten"!.

Die Beschlagnahmung kam als Folge eines neuen Gesetzes - Combating Online Infringements and Counterfeits Act (COICA) - Gesetz im Kampf gegen Online-Übertretungen und Fälschungen, welches vom US-Senat vor Kurzem gebilligt wurde und vom Kongress noch verabschiedet werden muss. Es erlaubt US-Behörden Webseiten zu schliessen die „der Übertretung gewidmet sind“. Damit dürfte so ziemlich alles unter diese Sprachregelung fallen, was der Regierung nicht gefällt.

Das Gesetz erlaubt in das Internet Domain Name System (DNS), welches die Namen der Webseiten in IP-Adressen umwandelt, einzugreifen und eine Schwarze Liste von zensierten Domains anzulegen. Das Justizministerium kann verlangen, jede Webseite zu beschlagnahmen, wenn sie ihrer Meinung nach Übertretungen als "zentralen" Zweck hat.