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Montag, 17. Juli 2017

Abmahnung IDO - wegen fehlerhaften AGB / OS-Plattform

Seit längerem mahnt der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., Uhlandstraße 1, 51379 Leverkusen, Webshopbetreiber wegen unterschiedlichster Rechtsverstöße auf Onlineshops ab. Uns liegen mehrere Abmahnungen des IDO vor.

Der Verband, der nach eigenen Angaben ca. 1.800 Mitglieder hat, surft selbständig im Internet und sucht gezielt Wettbewerbsverstöße im Internet, speziell beim Fernabsatz.

Beliebte Rechtsverstöße, welche immer wieder abgemahnt werden sind falsches/fehlerhaftes Impressum, Verstoß gegen die Hinweispflicht zur OS-Streitbeilegungsplattform, fehlender Hinweis auf gesetzliche Gewährleistungsrechte für Verbraucher, fehlender Hinweis auf Speicherung / Abrufbarkeit des Vertragstextes beim Onlinehandel, versicherter/unversicherter Versand, fehlerhafte Angaben zur Lieferzeit, etc.

In der Regel sind die Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - wie im Wettbewerbsrecht üblich - sehr kurz gesetzt. Die Abmahnunkosten sind - im Vergleich zu einer Abmahnung eines Konkurrenten über einen Rechtsanwalt - vergleichsweise moderat.

Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass IDO nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, d.h nach einer Erklärung, in der sich der Webseitenbetreiber verpflichtet, den gerügten Rechtsverstoß nicht mehr zu begehen, die Webseiten weiter unter Beobachtung hält und bei erneuten Verstößen gegen die Unterlassungserklärung umgehend eine teure (ca. ab 2.500.- €) Vertragsstrafe fordert und diese gegebenenfalls auch gerichtlich einklagt.

Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die gerügten (und oftmals noch weiter vorhandenen fehlerhaften Informationen) in den AGB/Impressum/Datenschutzerklärungen der Webseiten geändert werden - andernfalls droht eine sehr empfindliche Vertragsstrafe.

Aktuell werden verstärkt Webshops welche unter der Plattform DaWanda ihre Waren verkaufen von IDO unter die Lupe genommen und kostenpflichtig wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt. Leider ist auch festzustellen, dass viele dieser (oftmals sehr kleinen Webshops) rechtlich vollkommen falsche und damit abmahnfähige AGB verwenden und nicht die notwendigen Pflichtinformationen im Fernabsatz zur Verfügung stellen. Wir können daher nur davon abraten, AGB und Pflichtinformationen im Fernbsatz als juristischer Laie selbst zu erstellen oder diese von anderen Webseiten (auf denen diese oftmals falsch sind) zu übernehmen.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht empfehlen wir das Abmahnschreiben des IDO dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung der Angelegenheit, insbesondere bezüglich der geforderten Unterlassungserklärung und Prüfung und Korrektur der beanstandeten Webseiten.

Unterzeichnen Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung die vorformulierte Unterlassungserklärung, auch wenn der Rechtsverstoß dem Grunde nach berechtigt sein sollte.

Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.