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Samstag, 24. Mai 2014

Veranstaltung der IHK Regensburg zum Online-Recht


Veranstaltungshinweis:
Alles was (Online)-Recht ist! - Rechtliche Grundlagen und das neues Widerrufsrecht

Termin:   Dienstag, 27. Mai 2014, von 14.30 bis 17.15 Uhr
Ort:         IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim, D.-Martin-Luther-Str. 12, 93047 Regensburg

Referent: Rechtsanwalt Markus von Hohenhau, Fachanwalt für IT-Recht

Die Veranstaltung ist kostenlos.

Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Impressumspflicht, das Widerrufsrecht des Kunden – als Verkäufer steht man im Online-Handel vor vielfältigen, oft aus dem stationären Verkauf nicht bekannten rechtlichen Herausforderungen. Und die erste Abmahnung kommt bestimmt…

Erfahren Sie in dieser Veranstaltung, was Sie zur rechtlich sicheren Gestaltung Ihres Online-Shops beachten müssen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie, die ab dem 13. Juni 2014 die bisherigen Regelungen des Fernabsatzrechts ersetzt und die Rechte und Pflichten zwischen Online-Käufer und –Verkäufer zum Teil neu verteilt.

Weitere Informationen finden Sie hier [externer Link IHK Regensburg]

Die Veranstaltungsreihe wird vom eBusiness-Lotsen Ostbayern in Zusammenarbeit mit der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim organisiert. Der eBusiness-Lotse Ostbayern wird getragen von ibi research an der Universität Regensburg und ist Teil der Förderinitiative „eKompetenz-Netzwerk für Unternehmen“, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert wird. Weitere Informationen unter www.mittelstand-digital.de, sowie www.ebusiness-lotse-ostbayern.de.

Sonntag, 18. Mai 2014

Abmahnung Denecke Priess & Partner - STOCK4B

Die Anwaltskanzlei Denecke Priess & Partner aus Berlin mahnen derzeit im Auftrag der Firma STOCK4B GmbH, München, wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch unlizenzierte Verwendung von Bildern auf Webseiten ab.

Auch für die Bildagentuten Copyright Services International aus Kalifornien / USA, Caro Fotoagentur GmbH, Berlin und W.E.N.N. Ltd., London sollen Abmahnungen durch die Kanzlei Denecke ausgesprochen worden sein.

In der uns vorliegenden Abmahnung wird als Grundlage der Berechnung eines Lizenzschadens für die unberechtigte Nutzung des Bildes die Tabelle der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Tabelle) herangezogen. Dagegen ist zunächst generell (Einzelfälle sind zu prüfen) nichts einzuwenden.

Erstaunlich ist jedoch bei der uns vorliegenden Abmahnung der Rechtsanwälte Denecke Priess und Partner, dass zu dem so errechneten Wert eine weitere Lizenzgebühr für das (unbekannte) Fotomodel von 45.- € hinzugerechnet wird. Die Summe wird dann weiter um den Faktor 2,5 erhöht (eine Grundlage ist uns hierfür nicht ersichtlich). Weiterhin wird dann eine 100% Erhöhung der Lizenz wegen fehlender Quellenangabe geltend gemacht. Weiter gibt Denecke Priess & Partner in der Abmahnung an, dass ein weiterer 100% Aufschlag für die unterlassene Urheberrechtsnennung geltend gemacht werden kann.
Im Endergebniss soll mit dieser Berechnung der Lizenzschaden - ausgehend von einer Lizenzgebühr nach MFM-Tabelle von 150.- € - auf 975.- € erhöht werden! Darüber hinaus werden dann auch noch Kosten für Internetrecherche in Höhe von 85.- und selbstverständlich Anwaltskosten aus der Gesamtssumme geltend gemacht.
Den geltend gemachten Schadenersatz halten wir für deutlich überzogen.

In letzter Zeit häufen sich die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von Texten und Bildern. Nochmals sei klargestellt, dass eine Urheberrechtsverletzungen kein Kavalierdelikt sind, insbesondere, wenn Künstler von Ihren Bildern oder Grafiken leben müssen. Jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Lizenz/Einwilligung weiter verbreitet werden darf, d.h. einfach aus z.B. Google übernommen und auf der eigenen Webseite eingefügt werden. Kein Bild darf ohne Einwilligung des Urhebers einfach so veröffentlicht werden - siehe hierzu auch im Urhebergesetz § 2, § 72; sowie §§ 15 ff UrhG. (Sollten sich auf dem Bild auch noch fremde Dritte Personen befinden ist zusätzlich auch das Recht am eigenen Bild zu beachten!)

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Abmahnschreiben des Rechtsanwälte Denecke Priess und Partner dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Kanzlei Denecke nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung Angelegenheit insbesondere bezüglich der geltend gemachten Schadenersatz/Anwaltskosten und Überprüfung der geforderten Unterlassungserklärung. Oftmals sind Unterlassungserklärung zu weit gehend. Auch die geforderten Schadenersatzansprüche lassen sich in der Regel reduzieren. Ein Ignorieren der Abmahnung kann ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen, welches auch den geforderten Schadenersatz deutlich übersteigen kann.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.500 Fällen von Urheberrechtsverletzungen schnell und unkompliziert. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.

Wichtig!!! Wenn Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben versichern Sie sich vorher gewissenhaft, dass die beanstandeten Texte, Bilder, Graphiken oder andere urhebrechtlich geschützte Werke nicht mehr von Ihnen weiter verbreitet und veröffentlicht werden. Es würde ansonsten ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vorliegen, welcher ganz erhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann!

zu ähnlichen Artikeln - Abmahnung wegen Urheberrechten an Bildern siehe auch: