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Mittwoch, 20. Oktober 2010

Warnung! betrügerische Abmahnungen wg illegaler Musik-Downloads

Wie die Zeitung WELT Online meldet, geht derzeit eine e-Mail mit  dem Betreff "Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung", abgeschickt angeblich von einem Rechtsanwalt Florian Giese, E-Mail-Adresse " giese@rechtsanwalt-giese.info" um.

Angeblich liege ein Auftrag der Firma Videorama GmbH zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, bietet der Absender an, sich mit der Zahlung von 100.- Euro zufrieden zu geben.

Rechtsanwalt Griese, den es tatsächlich gibt, hat nach dem Bericht der Zeitung mit dem Vorgang nichts zu tun und hat zwischenzeitlich Strafanzeige erstattet.

Inhaber der Domain ist ein Mihail S Larimov, Moskovskaja oblast ul. Klenovyj bulvar d.6a, Moskau.

Empfänger einer entsprechenden e-Mail sollten daher auf keinen Fall die geforderten 100.- Euro bezahlen, sondern die e-Mail löschen. Uns sind keine Fälle bekannt in denen seriöse Kanzleien Abmahnungen per Mail versenden. Sollte Sie Zweifel an einer Abmahnung haben ist es immer empfehlenswert einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt zur Überprüfung zu beauftragen und keinesfalls leichtsinnig ohne Prüfung Gelder an unbekannte Adressen senden. Sofern Sie Zweifel über die Existenz eines Anwalts haben, so können Sie sich auch bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer über den Anwalt informieren. In aller Regel haben Anwälte, die sich mit Abmahnungen im Internet beschäftigen auch eine aussagekräftige Homepage auf der die notwendigen Pflichtangaben, wie Sitz der Kanzlei, Telefon und Faxnummer, sowie die zuständige  Rechtsanwaltkammer im Impressum angegeben sein müssen.

Siehe hierzu auch Stellungnahme des (echten) Rechtsanwalt Griese bei abmahnwahn-dreipage.de (Initiative Abmahnwahn)

Freitag, 15. Oktober 2010

Neues zu Abmahnungen - RA Breddermann - Infoscore - Schutt Waetke

Die Firma Mick-Haig Productions, welche zuvor die Anwaltskanzlei Schutt Waetke wegen Nachverfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt hatte, beauftragt nunmehr nach uns vorliegenden Schreiben
Rechtsanwalt André Breddermann aus Münster (Zweigstelle Osnabrück) zur weiteren Beitreibung der angeblichen Forderung.
Der Kollege Breddermann schreibt hierzu die Abgemahnten nochmals direkt an, auch wenn diese (wie in mehreren uns vorliegenden Fällen) anwaltlich vertreten werden. Erstaunlich ist bei früheren Schreiben des Kollegen Breddermann weiterhin, dass behauptet wird, es liege keine Unterlassungserklärung vor, obwohl diese nachweislich an Schutt Waetke versandt worden ist. Die Unterlassungserklärung soll nach dem Schreiben des Kollegen nunmehr auch nicht mehr gegenüber der Kanzlei Schutt Waetke sondern gegenüber RA Breddermann abgegeben werden. Der Vorwurf es liege keine Unterlassungserklärung vor wurde jedoch zwischenzeitlich von RA Breddermann relativiert.
Ich würde dem Kollegen Breddermann jedoch empfehlen seine Webseite kanzlei-breddermann.de auf die notwendigen berufsrechtlichen Angaben und das TMG zu überprüfen, da es durchaus den einen oder anderen Kollegen geben kann, der fehlenden Angaben mit einer Abmahnung oder Hinweis an die Kammer verfolgen könnte

In einem anderen bei uns vertretenen Fall hat die Firma Tobis Film GmbH, welche ebenfalls zuvor durch die Kanzlei Schutt Waetke Urheberrechtsverletzungen abgemahnt hat, zwischenzeitlich die Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH, Baden-Baden zur Beitreibung der angeblich überfälligen Schadensersatzforderung beauftragt, obwohl das Hauptsacheverfahren derzeit noch bei Gericht anhängig ist und zu einem Schadensersatz keinerlei rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Abmahnung RA Auffenberg

Die Anwaltskanzlei Stefan Auffenberg aus Dortmund mahnt derzeit im Auftrag der Firma Wolfgang Embacher Filmproduktion, Hamburg wegen Urheberrechtsverletzungen an pornografischen Filmen ab (My private Video). Als Schadensersatz wird eine Summe von 360,00 € als Lizenzschaden und Anwaltskosten von 100.- € gefordert.

Wir empfehlen, wie auch in anderen ähnlich gelagerten Fällen, die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung um weitere höhrere Kosten zu vermeiden und empfehlen hierzu den Rat eines fachlundigen Anwalts einzuholen. Wie immer unser Rat: erkundigen Sie sich vor Beauftragung eines Anwalts, ob dieser bereits ähnliche Fälle bearbeitet und wie hoch die Kosten des eigenen Anwalts sind.