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Montag, 13. Januar 2014

Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights - Bittorent

Wie bereits mehrfach berichtet mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von Internettauschbörsen (Filesharing, Bittorent) ab. Auch nach Änderung des UrhG - das der Gesetzgeber zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs im Oktober letztes Jahr geändert hat, werden nach wie vor sehr hohe Schadenersatzkosten und Anwaltskosten geltend gemacht.

Derzeit liegen uns mehrere Abmahnungen des Rechtsanwalt Daniel Sebastian u.a. zu folgenden Titeln vor:
(Mega House Top 100 Spring 2013 - Abmahnung im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH, Darmstadt)
  • Hardwell - Apollo
  • Bingoplayers & Far East Movement – Get up (Rattle)
  • Kurd Maverick & Jermaine Dupri – Hell Ya
  • W&W vs Ummet Ozcan – The Code
  • Gold 1 & Nicky Minaj – Rainbow
  • Bingoplayers – Out of My Mind
  • Daddy´s Groove – Stellar
  • Sidney Samson & Will I Am – Better Than Yesterday
  • Sander Van Doorn – Joy Energizer
  • R3hab – A Night In
  • Hardwll & Showtek – How We Do
  • Starkillers & Amba Sheppard – Let The Love
  • Afrojack – Lionheart
(German Top 100 Single Charts - Abmahnung im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH, Darmstadt)
  • Bingo Players feat Far East Movement – Get Up (Rattle)
  • DJ Antoine – Bella Vita
  • DJ Antoine Vs. Mad Mark – Sky Is The Limit
  • Triggerfinger – I follow rivers
  • Major Lazer – Get Free
  • Mike Candys feat Jenson Vaughan – Bring back the love
  • A State of Trance Yearmix 2013
  • Featurecast – Got That Fire (Oh La Ha)
  • RZA – Ode To Django (The D Is Silent) - im Auftrag von Robert Diggs
Gefordert werden von der Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die Urheberrechtsverletzung neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz der bis zu 3.200 € (je nach Anzahl der abgemahnten Titel) betragen kann.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Sebastian nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten.
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1.500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

siehe auch ähnliche Artikel:

Donnerstag, 5. September 2013

Abmahnung Daniel Sebastian - German Top 100 - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

Seit Jahren werden Tauschbörsen (Torrent, Peer-toPeer Netzwerke) genutzt um (vermeintlich) günstig und kostenfrei an Musikstücke, Filme, Computerspiele, Hörbücher oder Software zu kommen. Beliebt ist hier seit Jahren bei Downloadern die Containerdatei "German Top 100 Single Charts". Genauso beliebt ist diese Datei jedoch auch bei Anwälten, welche sich auf die Nachverfolgung von Urheberrechtverletzungen im Internet spezialisiert haben.

Derzeit werden nach Angaben der Interessengemeinschaft gegen den AbmahnWahn im Jahr 2013 geschätzt 165.000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing versandt. Vor allem bei Samplern, wie der Datei German Top 100 Single Charts drohen für einen Download der Datei - auf der sich 100 urheberrechtlich geschützte Werke befinden - auch mehrfache Abmahnungen unterschiedlichster Kanzleien, welche jeder für seine Mandantschaft kostenpflichtig abmahnt.

Derzeit mahnt z.B. Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt folgende Werke, welche sich auf der Datei German Top 100 Single Chart befinden ab:
  • Bingo Players feat Far East Movement – Get Up (Rattle)
  • DJ Antoine – Bella Vita
  • DJ Antoine Vs. Mad Mark – Sky Is The Limit
  • Triggerfinger – I follow rivers
  • Major Lazer – Get Free
  • Mike Candys feat Jenson Vaughan – Bring back the love

Gefordert wird in diesem Fall neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 1.800.- €. (wie bereits oben geschildert können auch noch weitere Abmahnungen anderer Kanzleien, wie z.B. Kornmeier und Partner mit weiteren Schadenersatzansprüchen kommen).

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir derartige Anwaltsschreiben von Rechtsanwalt Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Daniel Sebastian nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.

Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1.500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.


Siehe auch:  

Montag, 13. Mai 2013

Abmahnung WeSaveYourCopyrights - Filesharing - Urheberrechtsverletzung

Die für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Musikstücken bekannte Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main geht derzeit verstärkt wegen Verbreitung von Musikwerken in Tauschbörsen (Filesahringnetzwerke, Torrent) gegen Tauschbörsennutzer vor.

Aktuell werden u.a. folgende Werke abgemahnt:

  • Our Generation (Rocco & Bass-T) - Rechteinhaber Sebastian Goeckede, Sven Gruhnwald und Alexander Komlew 
  • Living in Stereo (R.I.O) - Zooland Music GmbH
Teilweise datieren die Downloads noch aus dem Jahre 2009. Es verwundert daher, dass die Abmahnung erst jetzt erfolgt. Dies dürfte jedoch zulässig sein, da die Auskuft des Internetproviders zur IP-Ermittlung, d.h. wer Anschlussinhaber zum Zeitpunkt des Down/Uploads war, erst 2010 erfolgt ist. Somit dürfte die Forderung vermutlich noch nicht verjährt sein.

WeSaveYourCopyrights fordert neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einen pauschalen Schadenersatz von 450.- €. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist, wie bei Abmahnungen üblich, sehr kurz bemessen.
Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von WeSaveYourCopyrights dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung von WeSaveYourCopyrights nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.

Da es sich bei den Werken auch um Musikstücke handelt, welche u.a. auch auf Samplern wie German Top 100 Single Charts enthalten sind, drohen zudem weitere Abmahnungen, z.B. von der Kanzlei Daniel Sebastin oder von Fareds.

Wir helfen seit Jahren bundesweit in weit über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit zwischen 140.- bis 220.- € inkl. USt je nach Art des Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.


Siehe auch unsere weiteren Beiträge zu Abmahnungen von WeSaveYourCopyrights wegen Urheberrechtsverletzung im Blog sowie
Abmahnungen German Top 100 Single Charts

Donnerstag, 28. Juni 2012

Abmahnung FAREDS / WeSaveYourCopyrights - German Top 100

Die für Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten im Internet bekannte Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg mahnt derzeit u.a. im Auftrag der Schneider & de Teba Költerhoff GbR, Berlin  sowie der Munix Music GbR, München wegen Verbreitung vom Musikwerken über sog. Tauschbörsen (Torrent - Filesharing) ab. Aktuell liegen uns Abmahnungen der Tonaufnahme "Die Atzen - Party (Ich will abgehen)" sowie "Lolita Jolie - Non Non Non" - beide enthalten u.a. auf der Datei German Top 100 Single Charts vor.

Weiterhin mahnt FAREDS im Auftrag der Musikkomponisten und Textdichter Martin Fliegenschmidt,  Köln, Claudio Pagonis, Köln, Matthias Haß, Seevetal sowie Herbie Cricklow, Huddinge - Schweden wegen angeblicher Verbreitung des Musikwerks "Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt" ebenfalls enthalten auf der Datei German Top 100 Single Charts ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 450.- € je abgemahnten Titel.

Problematisch ist bei einem Down/Upload derartiger Sampler immer, dass jeder Rechteinhaber sein eigenes Werk abmahnen kann, somit damit gerechten werden muss, dass auch von weiteren Rechtsanwälte kostenpflichtige Abmahnungen folgen können (Mehrfachabmahnung). Dies hat jedoch nichts damit zu tun, dass der Abmahnte auf das Schreiben einer Kanzlei entsprechend reagiert. Da die IP-Adressen (welche beim Filesharing sichtbar sind) bei Provider nur eine Woche gespeichert sein dürfen, sind bei einem Aufspüren von illegalen Filesharing die entsprechenden Auskunftsansprüche bereits am Laufen. Siehe zur der Problematik der Mehrfachabmahnungen vor allem bei Chartcontainern auch - öffentlicher Brief für ein digitales Urheberrecht an das Justizministerium [PDF Download] den wir als Mitunterstützer unterzeichnet haben.

Es drohen daher bei einem Download von Samplern über Tauschbörsen weitere Abmahnung z.B. auch von der Firma WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH z.B. im Auftrag der Firma Zooland Music GmbH (aktuell z.B. der Musiktitel "Party Shaker - R.I.O. Feat Nicco" sowie ""Summer Jam - R.I.O. Feat U-Jean"- enthalten z.B. auch auf Boom - Summer 2012 sowie German Top 100 Single Charts) oder im Auftrag der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH. Auch andere Rechtsanwälte mahnen im Auftrag Ihrer Mandanten Werke aus diesen Samplern ab. Somit können für einen Download/Upload eines Samplers, d.h für eone Datei mehrere kostenpflichtige Abmahnungen drohen.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir die Schreiben von FAREDS und WeSaveYourCopyrights dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben von FAREDS und WeSaveYourCopyrights nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.


Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Freitag, 13. Januar 2012

Abmahnung Schalast und Partner - DigiProtect - Kool Savas

Die Rechtsanwälte und Notare Schalast und Partner aus Frankfurt am Main mahnen derzeit im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH u.a. wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch Verbreitung des Albums "Kool Savas – Aura" des Rappers Kool Savas sowie "Nightwish - Storytime"im Internet über sog. Tauschbörsen (File-Sharing) ab. Beide Titel sind auch auf dem Sampler German Top 100 Single Charts vorhanden. Hier drohen weitere Abmahnungen auch durch andere Rechtsanwälte.

Gefordert wird in der Abmahnung von Schalast neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 550,- € , der sich auf 430,00 € reduziert ("Schnellzahlerrabatt"), wenn der Anspruch anerkannt wird und der Betrag innerhalb von acht Tagen bezahlt wird.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir die Abmahnung erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen. Zudem sollte die Unterlassungserklärung auf jeden Fall im Punkt Vertragsstrafe abgeändert werden, da Schalast und Partner hier eine Vertragsstrafe von 5.100.- € für den Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung fordern.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Noch was zu Kool Savas am Rande: Das Landgericht Berlin hat nach Infos von laut.de den Rapper am 09.12.11 zur Zahlung von 10.000 Euro an den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann verurteilt, da. Savaş Yurderi (so der bürgerliche Name von Kool Savas) Kachelmann bei verschiedenen Konzerten unter anderem als "verfickten Wetterfrosch", "Arschloch" oder als "Bastard" beleidigt hatte. Der Rapper berief sich während des Verfahrens auf seine künstlerische Freiheit, was das Gericht jedoch nicht so sehen wollte. Außerdem erklärte der Rapper, dass die Beleidigungen nur vor begrenztem Publikum gefallen seien. Die Konzertmitschnitte auf YouTube seien illegal, er könne schließlich nichts dafür, wenn Fans die Videos ins Netz stellen. Die Beleidigung auf der Homepage habe dagegen kaum einer bemerkt, da die Internetsuchmaschinen die veränderte Schreibweise "Arrrrrrrrschloch" nur schwer finden.Wir finden diese Beleidigungen und die Abmahnungen auch gar nicht cool.

Dienstag, 3. Januar 2012

Abmahnung Fareds - Gottschewski

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag von Herrn Albert Gottschewski wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download des Musikwerks "Haudegen - Zu Hause" aus dem German Top 100 Single Chart Container ab. Herr Gottschewski (genaue Adresse wurde auch in der Unterlassungserklärung nicht angegeben - lediglich Wohnort Berlin) soll Miturheber bei der Komposition des Musiktitels sein. Nachweise liegen der Abmahnung nicht bei. Darüber hinaus dürften die Leistungsverwertungsrechte vermutlich auch insgesamt abgetreten worden sein. Weiterhin wäre interessant zu erfahren, wie der (Miturheber) als Abmahnender den Schadensersatz nach § 8 II UrhG an die weiteren Miturheber weiterreicht. Nach § 8 II Satz 3 UrhG ist zwar er jeder Miturheber berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen - er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen. Weiter heißt es im § 8 UrhG: "Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist." - es bleibt abzuwarten, ob die anderen (Mit-)Urheber ebenfalls abmahnen - die Gefahr besteht zumindest, wenn die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Zudem bestehet die Gefahr, dass weitere Abmahnungen - auch von anderen Kanzleien - erfolgen, da es sich bei dem abgemahnten Musikstück um einen Teil eines Chartcointainters (mit 100 Titel) handelt und daher jeder Urheber, bzw. Rechteinhaber sein eigenes Werk aus dieser Datei abmahnen kann. Sie müssen jedoch nicht befürchten, dass Sie 100 verschiedene Abmahnungen erhalten und die Forderungen Sie finanziell vollständig runieren. Bisher wurde keiner unserer Mandanten um Haus und Hof gebracht.

Gefordert wird in der Abmahnung des Kollegen Holscher von FAREDS neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 450.- €, den wir für deutlich überhöht halten. Eine Berechnung des Schadensersatzes könnte unserer Ansicht nach z.B. nach GEMA-Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und der für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten mit einer Mindestvergütung von 0,1278 € pro Zugriff auf den einzelnen Titel ausgeht, erfolgen. Auch die oftmals von Abmahnkanzleien geäußerte Argumentation, dass durch Tauschbörsen tausendfach der Titel verbreitet werden könnte rechtfertigt nach unserer Ansicht nach keinen höheren Schadensersatz, da auch gegen diese anderen Tauschbörsennutzer weitere Schadenersatzansprüche bestehen. Zudem wird bei den meisten Abmahnungen nicht angegeben, wie lange das urheberrechtlich geschützte Werk über die Tauschbörsen verbreitet worden sein soll. Bei einem einzelnen MP3 muss man daher von einer Höchstdauer von maximal 10 Minuten ausgehen. In dieser Zeit könnte somit auch allenfalls eine Verbreitung an 10 weitere Nutzer erfolgt sein (vermutlich deutlich weniger, da der Upload meist geringer als der download ist). Damit wäre allenfalls ein Schadensersatz von 1,27 € fällig. Selbst wenn dieser verzehnfacht wird, ist man noch deutlich von den von Abmahnanwälten geforderten pauschalen Schadensersatzforderungen entfernt.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden müssen.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen für derartige Fälle auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Dienstag, 15. März 2011

Abmahnung Denecke - Clubs Sounds - DigiRights Administration

Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin mahnt derzeit im Namen der Firma DigiRights Adminstrations GmbH, Darmstadt wegen verschiedener Werke enthalten auf den CDs Club Sounds (Vol 56) sowie Dream Dance (Vol 58) und German Top 100 Single Charts ab.

Folgende Werke werden u.a. abgemahnt:

  • David May feat. Max Urban – Facebook Love
  • Jay Frog – It´s Alright
  • Jasper Forks – Alone
  • Afro Jack feat. Eva Simons – Take Over Control
  • House Rockerz – Herzrasen
  • Fragma – Oops Sorry
  • Phunk Investigation cs. Boy Ge – Generation of Love 2011
  • Selda – Fever Called Love
  • Guernica vs. Jay C. feat. Marce – Open Your Heart
  • Doodge & Viper – Boom
  • Lucenzo & Don Omar - Danza Kudoro

Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz abhängig von der Anzahl der angemahnten Lieder - uns liegt eine Abmahnung vor in der ein Vergleichsbetrag von 1.740,00 € als Schadensersatz gefordert wird.

Uns liegt zudem eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin vor, der ebenfalls wie die Rechtsanwälte Denecke im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH das Musikwerk "Lucenzo feat Don Omar - Danza Kudoro" abmahnt. Dieses Musikwerk ist im Film "Fast and Furious 5" - Fast Five enthalten. Daniel Sebastian mahnt hier nicht die (möglichweise durch eine andere Kanzlei noch folgende) Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung über Tauschbörsen am Filmwerk selbst ab, sondern lediglich die im Film enthaltene Musik - gefordert wird in diesem Fall ein pauschaler Schadensersatz von 850,- € - zum Vergleich Die Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen und Parter fordern für das gleiche Musikwerk aus dem Sampler German Top 100 Single Charts einen Betrag von 450.- € als pauschalen Schadensersatz.

Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise ganz erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. (uns von Mandanten mitgeteilte Honorarforderungen anderern Kanzleien für die Abwehr von Abmahungen liegen zwischen 140.- € bis weit über 2000.- €). Lassen Sie sich nicht unüberlegt zur Eile drängen - auch wenn die meisten Abmahnungen am Freitag oder Samstag eintreffen und die gesetzten Fristen meist sehr kanpp bemessen sind, so bleibt genügend Zeit um einen kompetenten Rechtsanwalt zu beauftragen. Ein Vergleich der Honorarkosten lohnt sich hier oftmals. Sie sollten jedoch nicht nur auf die Kosten des eigenen Anwalts achten, sondern auch, dass dieser sich gut mit der Materie auskennt und eventuell in Ihrer Nähe ist um gegebenenfalls auch selbst vorbei schauen zu können. Meist kann die Angelegenheit jedoch auch per Telefon, Fax oder e-Mail besprochen werden.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Wir helfen seit Jahren deutschlandweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Ob sich Tauschbörsenprogramme auf einem Rechner befinden kann man auch mit einer vom Bundesverband Musikindustrie und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) entwickelten Software DIGITAL FILE CHECK überprüfen. Das Programm durchsucht den Rechner nach den gängigsten Tauschbörsen-Programmen und kann diese blockieren oder deinstallieren. Das Programm kann auf den Webseiten der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry - Weltverband der Phonoindustrie) kostenlos herunter geladen werden.Nach unseren Informationen laden Sie sich mit dem Programm auch keine Spionagesoftware oder einen Trojaner runter. Es ist für Eltern, welche sich mit der Materie nicht so gut auskennen wie ihre Kinder eine gute Hilfe. Die Anleitung zur Installation und Bedienung des Filesharing-Aufspürsoftware ist sehr gut gemacht.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.

Montag, 13. September 2010

Neue Abmahnkanzlei - tonpool - Zimmermann & Decker

Das offensichtlich lukrative Geschäft der Nachverfolgung von Filesharing Angelegenheiten geht weiter. Die Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg mahnt im Auftrag der Firma tonpool Medien GmbH die Werke "In meinem Leben" der Künstlerin Nena sowie die Werke "Alles wird besser werden" und "Ich kenne nichts.." des Künstlers Xavier Naidoo - enthalten auf der Datei German Top 100 Single Charts ab. Somit drohen bei Download dieser Datei erneut weitere Abmahnungen von verschiedenen Kanzleien. (siehe auch unser Posting zum Thema "Zeig mir 10 - ein Werk - zwei Abmahnungen"

Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 5.001,00 € sowie eine Pauschale in Höhe von 425,00 € zur Abgeltung der Schadensersatzansprüche.

Wir raten Betroffenen der Abmahnung fachkundigen anwaltlichen Rat zu Rate zu ziehen. Wie auch in anderen Fällen raten wir zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung um weitere hohe Kosten zu vermeiden.