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Freitag, 17. September 2010

Mehr als 1 Mio .eu Domains in Deutschland registriert

EURid, die zentrale Registrierstelle für die Toplevel Domain .eu, verzeichnete am 7. September die Überschreitung der Marke von einer Million registrierten Domain-Namen in Deutschland.
Die millionste Registrierung wurde von der .eu-Registrierstelle Strato AG vorgenommen. In Deutschland ansässige Firmen oder Personen besetzen damit 31 % der insgesamt 3,2 Millionen registrierten .eu Domain-Namen.

Zum Vergleich: am 17.09.10 sind 13.841.781 .de Domains bei der DeNIC registriert.


Derzeit existieren ca. 240 Länderkürzel-Top Level Domains (abgekürzt ccTLDs) , wie z.B. die Top-Level-Domain .de - eine Übersicht dieser Domains findet man auf der Webseite der IANA. 

Montag, 13. September 2010

Nächste Abmahnkanzlei - Denise Himburg

Eine weitere Kanzlei beschäftigt sich mit Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing - Rechtsanwältin Denise Himburg aus Berlin mahnt im Auftrag der Firma Pandora Film GmbH & Co Verleih GmbH das Werk "Männer im Wasser" ab. Als Schadensersatz wird eine Pauschale von 480,00 € gefordert.

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

Neue Abmahnkanzlei - tonpool - Zimmermann & Decker

Das offensichtlich lukrative Geschäft der Nachverfolgung von Filesharing Angelegenheiten geht weiter. Die Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg mahnt im Auftrag der Firma tonpool Medien GmbH die Werke "In meinem Leben" der Künstlerin Nena sowie die Werke "Alles wird besser werden" und "Ich kenne nichts.." des Künstlers Xavier Naidoo - enthalten auf der Datei German Top 100 Single Charts ab. Somit drohen bei Download dieser Datei erneut weitere Abmahnungen von verschiedenen Kanzleien. (siehe auch unser Posting zum Thema "Zeig mir 10 - ein Werk - zwei Abmahnungen"

Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 5.001,00 € sowie eine Pauschale in Höhe von 425,00 € zur Abgeltung der Schadensersatzansprüche.

Wir raten Betroffenen der Abmahnung fachkundigen anwaltlichen Rat zu Rate zu ziehen. Wie auch in anderen Fällen raten wir zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung um weitere hohe Kosten zu vermeiden.

Dienstag, 7. September 2010

Die Beschissenheit der Dinge - Abmahnung

Die Rechtsanwaltskanzlei Lampmann Behn Rosenbaum aus Köln mahnt im Auftrag der Firma Camino Filmverleih GmbH den Film "Die Beschissenheit der Dinge" ab.

Der Verstoß gegen das Urheberrecht soll nach unseren Informationen angeblich durch die Firma Logistep festgestellt worden sein.

Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Vertagsstrafe von 5.100 € sowie ein pauschaler Schadensersatz von 1.200,00 €. Die Fristen zur Reaktion sind sehr knapp bemessen.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, so raten wir dringend sich mit einem fachkundigen Anwalt in Verbindung zu setzen - Nichtreagieren oder eine falsche Reaktion kann sehr teure Konsequenzen nach sich ziehen. Uns liegt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vor, in dem ein Mandant im einstweiligen Verfahren verboten wird diesen Film auf einem Computer für den Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen bereitzustellen. Als Streitwert hat das Landgericht Köln einen Betrag von 50.000.- € für das Verfahren angesetzt.