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Sonntag, 29. Juli 2012

227.025.- € Kosten für illegale Facebookparty

Wie die Bild am Sonntag bericht, soll ein 20 -jähriger 227.025.- € Kosten für den Einsatz der Polizei sowie Schadenersatz für eine illegale Facebookparty zahlen.

Der Lehrling hatte über Facebook wiederholt öffentlich zu seiner "Projet-X-Party" ins Standbad von Konstanz eingeladen. Obwohl die Polizei wegen zu erwartender Tumulte die Veranstaltung verboten hatte, waren ca. 150 Gäste zum Partyort gekommen, welche dort bereits von einem Großaufgebot der Polizei erwartet wurden. Bei der "Veranstaltung" ist es angeblich zu erheblichen Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Übergiffen auf die Polizeibeamten gekommen.

Der Lehrling laut Bild: "Ich war mal als Gast auf anderen illegalen Facebook-Partys und dachte immer: Da geht noch mehr. Das kannst du noch besser machen. Wenn ich jetzt diese Beträge sehe, wird mir schlecht." Offensichtlich ist es auch bereits zu einer Durchsuchung beim "Veranstalter" der Facebook-Party gekommen.

Laut Bild waren 83 Beamte im Einsatz (191.025 Euro Kosten). Hierzu kommen die Kosten für einen Helikopter (5.000 Euro), sowie Schadenersatz (10.000 Euro) und Bußgeld (5.000 Euro). Weiterhin fordert angeblich ein Kioskbesitzer Schadenersatz in Höhe von 16.000 Euro.

Immer wieder ist in in den letzten Jahren zu Störungen und Tumulten bei öffentlichen Party über Facebook gekommen. Jeder sollte sich daher sehr gut überlegen, ob er zu Veranstaltungen öffentlich über Facebook einlädt. Die Situation und die zu erwartenden Kosten können sehr schnell aus dem Ruder laufen. Das Innenministerium von Baden Württemberg will, wie oben geschildert anscheinend nunmehr hart durchgreifen und die Kosten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß der Gebührenordnung des Landes einfordern.

siehe auch Bild - illegale Facebookpartys

Donnerstag, 26. Juli 2012

Filesharing - Kabel D drosselt Bandbreite

Kabel Deutschland drosselt laut einer Mitteilung von heise online die Bandbreite für Filesharing und One-Click-Hoster. Ab einem täglichen Durchsatz von 10 Gigabyte an einem Anschluss kann gemäß den seit Mai 2012 gültigen AGBs für den Rest des Tages die Bandbreite von 100 kBit/s für den Downstream reduziert werden.

Der Pressesprecher von Kabel Deutschland bestätigte gegenüber heise online, dass die Sperre derzeit allgemein angewendet wird. "Aktuell wird erst ab Erreichen eines Gesamtdatenvolumens von 60 GByte pro Tag die Bandbreite für Filesharing für den Rest des Tages reduziert". Das betreffe aber nur einen sehr kleinen Teil der Kunden, erklärt Gassen, laut heise online. 80 Prozent des Download-Volumens werde von nur 15 Prozent der Nutzer verbraucht, beim Upstream seien es sogar nur 5 Prozent der Nutzer, die 80 Prozent des Transfervolumens erzeugten.  Streaming-Dienste, wie Maxdome, seien von den Einschränkungen nicht betroffen.

Hingegen setzt die Musikindustrie weiter auf Webspreen, Warnhinweise und Filter - siehe auch interner Bericht der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) unter Torrentfreak

Quelle: heise online

Mittwoch, 25. Juli 2012

Abmahnung getty images - jAlbum - Mt. Rainer Hintergrund

Die Bildagentur getty images mahnt derzeit u.a. wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung eines Hintergrundbildes (Skin) der Fotoalbem Software jAlbum ab. Bei dem Hintergrundbild handelt es sich um eine Darstellung des Mount Rainer mit einem Schmetterling im Vordergrund (Bezeichnung des Bildes laut getty images: „AR5460-001 (RM) USA, Washington, Mt. Rainer Nat. Park, Mt. Rainer, alpine meadow – Collection: The Image Bank; Photograph Darell Gulin“). Dieses Hintergrundbild war in Teil der Software jAlbum Version 8 welche vor einigen Jahren vertrieben worden ist, bzw. zum Download angeboten worden ist.
Getty images behauptet nunmehr gegenüber privaten Seitenbetreibern, welche diesen Skin in Ihrem Online-Fotoalbum benutzen, dass diese das Urheberrecht an dem Bild verletzten, da sie nicht über eine gültige Lizenz verfügen. Gefordert wird ein Schadenersatzbetrag von 950.- € zuzügl 23% Irische Umsatzsteuer - Gesamtbetrag 1.168,50 €.

Erste Reaktionen von Abgemahnten sind bereits bei jAlbum auf dessen Forum eingegangen. Nach unseren Informationen hat jAlbum den Skin vorerst entfernt. Das Problem wird derzeit bei jAlbum überprüft. Aktuell heißt es auf den Webseiten von jAlbum AB, Schweden:
"David is aware of this problem, but he has not been able to get in touch with the person who developed the skin:
davidekholm wrote:
The album owner should naturally not be held liable. It's natural to me that each skin developer takes this responsibility. In the case of the Nature skin, I'm trying to get hold of the author. He worked for Swedish gaming company Betsson, so formally, they have the responsibility here. I assume he holds proper copyright for these images as he was a graphics professional."


Der einzelne Nutzer von jAlbum kann selbstverständlich nicht überprüfen, ob die von der Firma zur Verfügung gestellte Software auch frei von Urheberrechtsverletzungen ist, insbesondere ob die Firma jAlbum Lizenzen zur Verwendung der Skinbilder erworben hat oder ob es sich um eigene Bilder der Firma handelt, an denen jAlbum die Urheberrechte zustehen.
Unabhängig davon ist ein Unterlassungsanspruch jedoch verschuldensunabhängig. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Forderung von Getty Images auch derzeit berechtigt ist.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben von Getty Images dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben von getty images nach unserer Ansicht nach nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes - und ob dieser überhaupt berechtigt ist - kann man durchaus streiten. Uns sind auch Fälle bekannt, bei denen Verletzungen von Bildrechten durch getty geltend gemacht wurden und sich dann herausgestellt hat, dass es sich nicht um Bilder aus dem Bestand von getty handelt und die Forderung zurück gezogen worden ist.
Aktuell kann ich aus dem mir vorliegenden Bildmaterial nicht eindeutig erkennen, dass es sich bei dem verwendeten Skin von jAlbum um das von getty bemängelte Bild handelt.

Wir raten für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren schnell und unkompliziert bundesweit in derzeit weit über 1.200 Fällen bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Sofern keine entsprechende Einigung mit getty zustande kommt, können Sie davon aus gehen, Post der Kanzlei Waldorf Frommer zu erhalten,. welche getty images vertritt. Diese macht dann selbstverständlich auch noch ihre Anwaltskosten als Schadenersatz geltend.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. 

Donnerstag, 5. Juli 2012

Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights Administration

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. wegen angeblicher Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musikwerke des Albums "Kontor House of House - Vol. 15" ab.
Abgemahnt werden mit einem Schreiben 29 Musikwerke enthalten auf den CDs 1 und 2 "Kontor House of House Vol. 15":
  • Remady & Manu L feat. J Son – Single Ladies
  • R.J., Flo Rida & Qwote – Baby It’s The Last Time (David May Mix)
  • Jack Holiday feat. Jasmin Paan & Big Reggie – Back In Miami (Mike Candys Original Mix)
  • Mike Candys feat. Evelyn & Patrick Miller – 2012 (If The World Would End)
  • DJ Kronic feat. Bombs Away – Looking For Some Girls
  • Max Urban feat. Rocky Rock – Best Party In Town (David May Original Mix)
  • Leony! – Last Night A DJ Saved My Life
  • Rene Rodrigezz vs. DJ Antoine feat. MC Yankoo – Shake 3x
  • Redd, Qwote & Pitbull – Bedroom (David May Mix)
  • Spencer & Hill feat. Ari – Surrender
  • Lissat & Voltaxx vs. Marc Fisher feat. Vanessa Ekpenyong – Can’t Get Enough (Deepdisco Remix)
  • Da Hool feat. Jay Cless – She Plays Me Like A Melody (Global Deejays Mix)
  • Jerry Ropero & Stefan Gruenwald feat. Gitano – Cancion Del Mariachi
  • Alex C. – Bis 5 Uhr am Morgen
  • Azuro feat. Elly – Je Ne Sais Pas (R.I.O. Mix)
  • Martin Solveig – The Night Out (Madeon Remix)
  • Rob & Chris feat. Sandberg – Mond
  • Bingo Players feat. Heather Bright – Don’t Blame The Party (Mode)
  • Starkillers & Nadia Ali – Keep It Coming (Basto Mix)
  • D.O.N.S. feat. Terri B. – You Used To Hold Me (Avicii Remember Remix)
  • Kaskade feat. Skylar Grey – Room For Happiness
  • Jerome – Stars
  • Tom Novy & Veralovesmusic – The Right Time (Barnes & Heatcliff Remix)
  • Parachute Youth – Can’t Get Better Than This
  • Jenny McKay – Unbreakable
  • Manufactured Superstars & Jeziel Quintela feat. Christian Burns – Silver Splits The Blue
  • Pascal & Pearce feat. Juliet Harding – Disco Sun
  • Pink Fluid – I’m Still Awake
  • Die Atzen – Party (Ich Will Abgehn)
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von sage und schreiben 4.800.- € - bei einem Kaufpreis der KomplettCDs (3 Stück) von unter 20.- €.
Hörproben der auf den CDs enthaltenen Musik finden Sie z.B. hier bei Weltbild.

Weitere Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian betreffen u.a die Datei "The Dome Summer 2012" mit den Titeln
  • Michael Mind Project feat. Dan – Feeling so Blue
  • DJ Antoine feat. The Beat Shakers – Ma Chérie
  • Gusttavo Lima – Balada (Tche tcherer tche tche)
  • Michel Teló – Ai Se Eu Te Pego
 Darüber hinaus werde im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. auch Musikwerke aus dem Sampler "Bravo Hits Vol 81." kostenpflichtig abgemahnt (z.B. Schadenersatz für 4 Werke - 1.200.- €) .

Die Ermittlungen der IP-Adressen und des angeblichen Rechtsverstoßes werden durch die Firma SKB UG (haftungsbeschränkt), Storkower Straße 158, 10407 Berlin, durchgeführt.

Selbstverständlich sind Urheberrechtsverletzungen kein Kavalierdelikt und können einen entsprechenden Schadenersatz (auch im Wege einer Lizenzanalogie) nach sich ziehen. Man muss jedoch wie es so schön heißt die Kirche auch im Dorf lassen. Der geforderte Schadenersatz ist unserer Ansicht nach mehr als deutlich überzogen. Es bleibt zu hoffen, dass eine höchstricherliche Rechtsprechung derartige Schadenersatzforderungen deutlich einschränkt, insbesondere da es sich bei den angeblich verbreiteten Musikwerken um lediglich eine einzige Datei handelt.

Eine Berechnung des Schadens z.B. nach dem GEMA-Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und der für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten mit einer Mindestvergütung von 0,1278 € pro Zugriff auf den einzelnen Titel ausgeht, würde auch bei einer angenommenen Weiterverbreitung von 29 Titel an jeweils 100 andere Nutzer (was bei einem normalen Upload gar nicht möglich sein könnte) zu einen "lediglich" 3-stelligen Schadenersatzanspruch kommen. Auch die Argumentation, dass durch Tauschbörsen tausendfach der Titel verbreitet werden könnte rechtfertigt nach unserer Ansicht keinen höheren Schadensersatz, da auch gegen diese anderen Tauschbörsennutzer weitere Schadenersatzansprüche bestehen und geltend gemacht werden können.

Weiter ist zudem noch festzuhalten, dass die Rechteinhaber ihr Recht, Werke in Tauschbörsen öffentlich zugänglich zu machen, per Lizenzvereinbarung an „private Verwertungsgesellschaften“ wie DigiRights übertragen haben. Das Recht, das jeweilige Werk in Tauschbörsen zugänglich zu machen soll von DigiRights aber gar nicht genutzt werden da Tauschbörsen kostenfrei sind und dient nur dem Zweck Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbösrsen (Torrents) abzumahnen. Ob durch solche Vereinbarungen, bei denen allen Beteiligten von vorne herein  klar ist - und es auch so gewollt ist, dass die Lizenzrechte nie genutzt werden tatsächlich Nutzungs- und Verwertungsrecht übertragen werden können, ist schon fraglich.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben des RA Sebastian nach unserer Ansicht nach nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. 


Montag, 2. Juli 2012

Abmahnung CGM - "Der Letzte Tag Deines Lebens"

Die Rechtsanwaltsgesellschaft CGM mbH aus Frankfurt - Geschäftsführer Rechtsanwalt Christoph Wilhelm - mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH, diese im Auftrag von Herrn Marcel Uhde wegen Urheberrechtsverletzungen u.a. an der Tonaufnahmen "Farid Bang - Der letzte Tag Deines Lebens" wegen Verbreitung in Tauschbörsen (Torrent) ab.
Geltend gemacht werden Urheberrechte an den Titeln
"Vom Dealer zum Rapstar feat Summer Cem"
"Pusher"
"Ich bin drauf" sowie
"Du fehlst mir feat Zemine".

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Schadensersatzes von 989.- € welcher sich bei rascher Zahlung auf 690.- € reduziert.

Weitere angemahnte Musiktitel welche von CGM direkt in Auftrag von DigiProtect abgemahnt werden sind z. B. auch die Tonaufnahme "Kool Savas - Aura" u.a.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist. Zudem wird für den Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung ein Schadenersatz von 5.100.- € gefordert.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Verfassungsbeschwerde gegen ESM und Fiskalpakt

Bundestag und Bundesrat haben am 29.06.12 mit 2/3-Mehrheit dem Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalvertrag zugestimmt.

Mehrere Verfassungsbeschwerden u.a. des Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“ unterstützt u.a. vom Bund der Steuerzahler haben zusammen mit 12.000 Bürgerinnen und Bürgern eine einstweilige Anordnung sowie eine Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Durch den permanenten ESM wird die vorläufige "Rettungsschirmpolitik" weiter ausgebaut. Durch den ESM  wird jedoch nicht "nur", wie durch die angeblichen Rettungsmaßnahmen  in Milliardenhöhe gebürgt, sondern letztlich unbegrenzt. Die Kläger (und auch ich) befürchten, dass der Bundestag de facto einen Teil seiner finanzpolitischen Souveränität verliert und Deutschland entgegen den bisherigen EU-Verträgen auch für alle Schulden der Mitgliedsländer unbegrenzt haften wird. Nach unserer Ansicht liegt ein klarer Verstoß gegen die Verfassung vor.

Der ESM - gelenkt durch eine Gesellschaften nach Luxemburgischem Recht, wird weder durch die nationalen noch das europäische Parlament kontrolliert. Die Führungsriege des ESM genießt Immunität und kann auch gerichtlich nicht belangt werden.

(1) Durch den ESM wird Deutschlands Finanzhoheit endgültig und unwiderruflich ausgehebelt und beendet
(2) das bestehende Gesetz: „Kein Land haftet für ein anderes“ wird ins Gegenteil verkehren  
(3) der deutsche Staat und die Masse seiner Bürger wird finanziell ruiniert
(4) Deutschland ist kein freier Nationalstaat mehr (5) Die ESM-Haftung entspricht Eurobonds
(5) Der Haftungsfall würde Deutschland und seine Bürger finanziell vollständig ruinieren.
Weiter Infos und Hintergründe finden Sie auch unter www.esm-vertrag.com.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 10. Juni über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM mündlich verhandeln. Mündliche Verhandlungen über Eilanträge sind äußerst selten, was die Bedeutung welche das Gericht dem Verfahren beimisst zeigt. Das Gericht hatte den Bundespäsidenten bereits gebeten bis zu einer Entscheidung über die Eilanträge mit seiner Unterschrift unter dem Gesetz zu warten - dies ist aber bei Eilanträgen gegen Gesetze, welche internationalen Bezug und Geltung aufweisen nicht ungewöhnlich und kein Zeichen, dass das BVerfG bereits in eine Richtung tendiert.

Update 03.09.12: In einem offenen Brief an den Bundespräsidenten fordert der Bund der Steuerzahler in Bayern und die Taxpayers Association Europe den Bundespräsidenten Joachim Gauck auf, das Gesetz über den ESM nicht zu unterschreiben, sollte das Bundesverfassungsgericht den ESM für zulässig erachten:

"Sehr geehrter Herr Bundespräsident, wir wissen nicht, wie die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes am 12.09.2012 ausfallen wird. Wir enthalten uns insoweit jeder Einflussnahme. Sollte aber der ESM die Gerichtshürde passieren und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt werden, ersuchen wir Sie höflich, diese Unterschrift im Interesse unserer demokratischen und freien Bürgerschaft zu verweigern und sie von einer vorherigen neutralen Aufklärung der Bürgerschaft und nachfolgender Volksabstimmung über den ESM abhängig zu machen.
Wir sind das Volk, wir kontrollieren und entscheiden. Ist das nicht mehr möglich, dann endet in
Deutschland erneut die Demokratie."


Update 05.09.12: Wie der Verein Mehr Demokratie e.V. meldet wurde eine zweite Verfassungsbeschwerde unterzeichnet von weiteren 25.000 Beschwerdeführern in 80 prallgefüllten Aktenordnen zu ESM und Fiskalvertrag nach Karlsruhe gesandt. Zusammen mit den bereits eingereichten 12.000 Unterschriften ist die Verfassungsbeschwerde mit 37.000 Unterstützern damit die größte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das Urteil des BVerfG wird am 12. September erwartet. 


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