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Montag, 23. September 2013

Teures Schnäppchen im Internet - Abmahnung Louis Vuitton - RAe Preu Bohlig & Partner - wegen Markenverletzung

Die Firma Louis Vuitton Malletier S.A., Frankreich lässt seit einiger Zeit durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner aus Hamburg angebliche Markenverletzung durch Einfuhr von Plagiaten (meist Handtaschen oder Brillen) abmahnen.

Käufer welche Waren über das Internet - vor allem im Ausland kaufen, können sich nie ganz sicher sein, dass es sich bei dem vermeintliche Schnäppchen nicht um gefälschte Ware handelt. Oftmals wird auch über das Internet Ware angeboten, welche nicht für den deutschen Markt bestimmt ist. Auf den Bildern im Internet sieht die Ware oft unverdächtig aus. Beim Versand der Ware wird diese jedoch stichprobenartig durch den Zoll überprüft (insbesondere wenn diese aus Fernost kommt) und so sieht sich der Käufer angeblichen Plagiatsvorwürfen ausgesetzt. Ob es sich tatsächlich um Fälschungen oder lediglich um Grauimporte handelt, kann der Käufer meist nicht nachprüfen.

Nach der Grenzbeschlagnahme kommt dann kurze Zeit später eine Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zustimmung zur Vernichtung der Ware beim Zoll. Weiterhin werden pauschale Kosten in Höhe von 200.- € für das Grenzbeschlagnahmeverfahren geltend gemacht. Pauschal wird dem Verkäufer ein gewerbliches Handeln unterstellt, auch wenn keine weiteren Anhaltpunke hierfür erkennbar sind. Die Frist zur Reaktion ist meist sehr kurz gehalten.

Unterscheiden muss man jedoch, ob der Käufer tatsächlich gewerblich handelt, d.h. die Ware z.B. bei eBay weiterverkauft (definitiv nicht zu empfehlen - kann sehr teuer werden!!!), oder ob es sich um einen rein privaten Kauf handelt. Es ist daher fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche, insbesondere der geforderte Schadenersatz berechtigt ist.
Vorsicht ist bei der beiliegenden Unterlassungserklärung geboten, welche eine feste Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro beinhaltet und als Schuldanerkenntnis angesehen werden könnte. Weiterhin wären Sie bei Abgabe der gefoderten Unterlassungserklärung verpflichtet, den Schadenersatz von 200.- € an die gegnerische Kanzlei zu zahlen.

Wir raten daher die Abmahnung und insbesondere die Unterlassungserklärung anwaltlich überprüfen zu lassen. In jedem Fall sollten Sie nicht selber reagieren, ohne fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Ein vollständiges Ignorieren des Schreiben der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner können wir nicht empfehlen, da eine sehr teure Klage drohen kann.

Montag, 16. September 2013

Abmahnung Sebastian Deubelli wg Urheberrechtsverstoß - Mauritius Images - blickwinkel

Rechtsanwalt Sebastian Deubelli aus Landshut mahnt derzeit im Auftrag der Firma mauritius images GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jörg Zwez, Mühlenweg 18, 82481 Mittenwald wegen Verletzung von Urheberrechten an Bildern der mauritius images GmbH ab.

Mauritius Images GmbH, welche nach eigenen Angaben auf eine 90 jährige Firmengeschichte zurückblickt, vertritt laut ihrer Homepage über 700 freie Fotografen und hat einen Bestand von 14 Millionen Bildern.
Nicht ganz so lange ist der Kollege Sebastian Deubelli, der seit 2010 Rechtsanwalt ist, auf dem Markt, kann jedoch auf eine frühere Tätigkeit bei der für (Porno-)Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bekannten Regensburger Kanzlei U+C (Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) als Mitarbeiter zurück blicken. Mauritius Images mahnt nach meiner Kenntnis schon seit mehreren Jahren Urheberrechtsverletzungen ihrer Rechte ab - u.a. auch früher durch die Kanzlei Waldorf Frommer.

Weiterhin liegen uns auch Abmahnungen der Kanzlei Deubelli im Auftrag der blickwinkel - Inhaber Dr. Torsten Schröer, 58453 Witten wegen Verletzung des Urheberrechts an Bildern vor. Auch Blickwinkel mahnt seit einiger Zeit angebliche Lizenzverstöße und unberechtigte Nutzungen von Bildern ab. Blickwinkel hat nach eigenen Angaben insgesamt auf ca. 250.000 Bildaufnahmen Zugriff und mahnt sowohl selbst entdeckte Urheberrechtsverletzungen ab, als auch durch verschiedene Rechtsanwälte.

In den Abmahnschreiben der Kanzlei Deubelli wird Internetseitenbetreibern vorgeworfen, ohne Einwilligung urheberrechtlich geschützte Bilder öffentlich zugänglich gemacht zu haben, d.h. unberechtigt auf der Homepage veröffentlicht zu haben. Gefordert wird ein Schadenersatz für die Nutzung der Bilder nach MFM-Tabelle (Bildhonorare - Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing). Es wird jedoch nicht weiter erläutert, wie sich der geforderte Betrag zusammen setzen soll - zudem die eigenen Lizenzen der mauritius images GmbH für die Verwendung der Bilder u.U. unterhalb dieser Empfehlungen liegen. Weiterhin macht RA Deubelli für die Abmahnung Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert zwischen 6.000 bis 10.000.- € (745,40 €) geltend. Mit Zahlung einer Pauschale (welche niedriger als die Summe der Schadensersatzbeträge ist, den wir dennoch in den uns vorliegendem Fall für zu Hoch erachten) und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wäre der Fall endgültig erledigt.

In letzter Zeit häufen sich die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von Texten und Bildern. Es sei klargestellt, dass eine Urheberrechtsverletzungen kein Kavalierdelikt sind - insbesondere, wenn Künstler von Ihren Bildern oder Grafiken leben müssen. Richtig ist weiterhin, dass jedes Bild urheberrechtlich geschützt ist und nicht ohne Lizenz/Einwilligung weiter verbreitet werden darf, d.h. einfach aus z.B. Google übernommen und auf der eigenen Webseite eingefügt werden darf. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob bekannt ist, wer Urheber des Bildes ist oder ob ein Urheberrechtsvermerk am Bild angebracht ist - kein Bild darf ohne Einwilligung des Urhebers einfach so veröffentlicht werden - siehe hierzu auch im Urhebergesetz § 2, § 72; sowie §§ 15 ff UrhG. (Sollten sich auf dem Bild auch noch fremde Dritte Personen befinden ist zusätzlich auch das Recht am eigenen Bild zu beachten!)

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Abmahnschreiben des RA Sebastian Deubelli dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Kanzlei Deubelli nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung Angelegenheit insbesondere bezüglich der geltend gemachten Schadenersatz/Anwaltskosten und Überprüfung der geforderten Unterlassungserklärung. Oftmals sind Unterlassungserklärung zu weit gehend. Auch die geforderten Schadenersatzansprüche lassen sich in der Regel reduzieren. Ein Ignorieren der Abmahnung kann ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen, welches auch den geforderten Schadenersatz deutlich übersteigen kann.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.500 Fällen von Urheberrechtsverletzungen schnell und unkompliziert. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.

Wichtig!!! Wenn Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben versichern Sie sich vorher gewissenhaft, dass die beanstandeten Texte, Bilder, Graphiken oder andere urhebrechtlich geschützte Werke nicht mehr von Ihnen weiter verbreitet und veröffentlicht werden. Es würde ansonsten ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vorliegen, welcher ganz erhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann!

zu ähnlichen Artikeln - Abmahnung wegen Urheberrechten an Bildern siehe auch:

Freitag, 6. September 2013

Abmahnung Fareds - Thomas Olbrich - The Perfect Fall

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag des Herrn Thomas Olbrich aus Berlin wegen angeblicher Verbreitung des Werkes "Thomas Olbrich - The Perfect Fall" durch Up/Donwload in sog. Tauschbörsen (Filesharingsysteme, P2P Netzwerke, Torrent) und Urheberrechtsverletzung ab. Herr Olbrich ist laut den Schreiben der Rechtsanwälte FAREDS Songwriter und Produzent. Die Tonaufnahme mit dem Titel "The Perfect Fall" ist im Film "Rubinrot" als Musikstück enthalten. Das bedeutet, dass nicht eine Urheberrechtsverletzung bezüglich einer Verbreitung des Films "Rubinrot" gerügt wird, sondern sich die Abmahnung "nur" auf ein Musikstück, das im Film verwendet wird, bezieht. Bereits in der Vergangenheit haben Songwriter eigene Rechte beim Filesharing von Musikstücken an Filmwerken geltend gemacht. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist wie üblich sehr kurz bemessen.

Gefordert wird von der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS für die Urheberrechtsverletzung neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 450.- €.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Fareds  dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Fareds nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten. So hat erst kürzlich das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom  27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert in einem  Filesharingfall auf 1.000.- Euro begrenzt. Auch das neue Gesetz zur Begrenzung der Anwaltskosten bei Filesharingabmahnungen gegen Privatpersonen sieht eine derartige Begrenzung für den ersten Fall einer Abmahnung vor.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1.500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing zwischen 170.- € und 300.- € inkl. USt, je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Donnerstag, 5. September 2013

Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights - Armin van Buuren

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt wegen angeblicher Verbreitung des Werkes "Armin Van Buuren - This is what it feels like" durch Up/Donwload in sog. Tauschbörsen (Filesharingsysteme, P2P Netzwerke, Torrent) und Urheberrechtsverletzung ab. Ermittelt werden die IP-Daten und der angebliche Rechtsverstoß durch die Firma SKB UG. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist wie üblich sehr kurz bemessen.

Gefordert wird von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die Urheberrechtsverletzung neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 680.- €.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben des RA Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Daniel Sebastian nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben. So hat erst kürzlich das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom  27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert in einem  Filesharingfall auf 1.000.- Euro begrenzt. Auch das neue Gesetz zur Begrenzung der Anwaltskosten bei Filesharingabmahnungen gegen Privatpersonen sieht eine derartige Begrenzung für den ersten Fall einer Abmahnung vor. Auch ist die Rechtsprechung des BGH zur Haftung von Eltern für Filesharingverstöße von minderjährigen Kindern zu beachten.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing zwischen 170.- € und 300.- € inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Abmahnung Daniel Sebastian - German Top 100 - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

Seit Jahren werden Tauschbörsen (Torrent, Peer-toPeer Netzwerke) genutzt um (vermeintlich) günstig und kostenfrei an Musikstücke, Filme, Computerspiele, Hörbücher oder Software zu kommen. Beliebt ist hier seit Jahren bei Downloadern die Containerdatei "German Top 100 Single Charts". Genauso beliebt ist diese Datei jedoch auch bei Anwälten, welche sich auf die Nachverfolgung von Urheberrechtverletzungen im Internet spezialisiert haben.

Derzeit werden nach Angaben der Interessengemeinschaft gegen den AbmahnWahn im Jahr 2013 geschätzt 165.000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing versandt. Vor allem bei Samplern, wie der Datei German Top 100 Single Charts drohen für einen Download der Datei - auf der sich 100 urheberrechtlich geschützte Werke befinden - auch mehrfache Abmahnungen unterschiedlichster Kanzleien, welche jeder für seine Mandantschaft kostenpflichtig abmahnt.

Derzeit mahnt z.B. Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt folgende Werke, welche sich auf der Datei German Top 100 Single Chart befinden ab:
  • Bingo Players feat Far East Movement – Get Up (Rattle)
  • DJ Antoine – Bella Vita
  • DJ Antoine Vs. Mad Mark – Sky Is The Limit
  • Triggerfinger – I follow rivers
  • Major Lazer – Get Free
  • Mike Candys feat Jenson Vaughan – Bring back the love

Gefordert wird in diesem Fall neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 1.800.- €. (wie bereits oben geschildert können auch noch weitere Abmahnungen anderer Kanzleien, wie z.B. Kornmeier und Partner mit weiteren Schadenersatzansprüchen kommen).

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir derartige Anwaltsschreiben von Rechtsanwalt Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Daniel Sebastian nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.

Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1.500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
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Siehe auch:  

Abmahnung Koch Media - Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann

Abmahnung Koch Media - Dead Island - .rka

Die Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann (.rka) aus Hamburg mahnen im Auftrag der Firmen Koch Media GmbH, vertreten durch die Gerschäftsführer Dr. Klemens Kundratiz und Stefen Kaspelari aus Planegg, sowie Koch Media GmbH Österreich, Gewerbegebiet 1, A-6604 Höfen, Österreich u.a. wegen Verbreitung des Computerspiels "Dead Island - Riptide" durch Up/Donwload in sog. Tauschbörsen (Filesharingsysteme, P2P Netzwerke, Torrent) und Urheberrechtsverletzung ab.

Gefordert wird von den Rechtsanwälten .rka für die Urheberrechtsverletzung in der Regel neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Schadenersatz von 1.500.- €, bzw Anwaltskosten aus einen Gegenstandswert von 20.000.- € - d.h. 859,80 € (hierbei ist zu beachten, dass wenn die Anwaltskosten bezahlt werden, u.U. weiterer Schadenersatz drohen kann).

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von .rka dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben. So hat erst kürzlich das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom  27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert in einem  Filesharingfall auf 1.000.- Euro begrenzt. Auch das neue Gesetz zur Begrenzung der Anwaltskosten bei Filesharingabmahnungen gegen Privatpersonen sieht eine derartige Begrenzung für den ersten Fall einer Abmahnung vor. Auch ist die Rechtsprechung des BGH zur Haftung von Eltern für Filesharingverstöße von minderjährigen Kindern zu beachten.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Uns sind Gerichtsverfahren bekannt, in denen .rka die Unterlassungserklärung eingeklagt hat, die Kosten einer Klage können bei einem Streitwert von 20.000.- € den ursprünglich von .rka geforderten Schadenersatz noch deutlich übersteigen (der zudem auch dann noch weiter mit Klage nachverfolgt werden kann).

Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing zwischen 170.- € und 300.- € inkl. USt, je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
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Siehe auch unsere weiteren Beiträge zu Abmahnungen von .rka wegen Urheberrechtsverletzung (Sleeping Dogs) im Blog

Montag, 2. September 2013

Abmahnung RAe Waldorf Frommer - Tandem Communikations GmbH

Die für Verfolgung von Urheberrechtsverstößen bekannte Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit im Auftrag der Firma Tandem Communikations GmbH, Sonnenstraße 14, 80331 München wegen angeblicher Verbreitung von Folgen der TV-Staffeln "Crossing Lines" in Tauschbörsen ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz, welcher sich nach der Anzahl der herunter geladenen und verbreiteten Folgen richtet (5 Folgen z.B. 650.- €) sowie Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000.- bis 20.000 € (zwischen 578.- € und 762.- €). 

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer nicht um einen Betrug handelt (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Nach Schätzungen werden allein durch die Kanzlei Waldorf Frommer pro Jahr bis zu 50.000 Fälle von illegalem Filesharing mit Abmahnungen verfolgt. Immer häufiger werden die Forderungen auch durch Mahnbescheid oder mit Klage (in der Regel vor dem Amtsgericht München) geltend gemacht.
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist. Den geforderten Schadenersatz halten wir, insbesondere in Bezug auf die Anwaltskosten der Gegenseite für zu hoch. So hat erst kürzlich das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom  27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert in einem  Filesharingfall auf 1.000.- Euro begrenzt. Auch das neue Gesetz zur Begrenzung der Anwaltskosten bei Filesharingabmahnungen gegen Private sieht eine derartige Begrenzung für den ersten Fall einer Abmahnung vor.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in ca. 1.500 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Zu weiteren Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer siehe auch unsere weiteren Artikel im Blog: