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Mittwoch, 21. Juli 2010

Zeigt mir 10 - ein Werk - zwei Abmahnungen

"Zeigt mir 10" - zum Glück keine zehn Abmahnungen jedoch zwei Abmahnungen für ein Werk!


Rechtsanwalt Marcus Meier aus Lünen (RA Meier Anwaltskanzlei) mahnt im Auftrag der Firma Trak Music GnbR - Österreich wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet bezüglich des Titels "Rock to the beat" des Interpreten Darius & Finlay feat Nico, sowie "Zeigt mir 10" von Daruis & Finlay aus dem Album German Top 100 Single Charts ab


Das Musikwerk "Zeigt mir 10" wird auch von der Kanzlei Nümann + Lang abgemahnt. Während im Fall der Abmahnung des Kollegen Meier auf die Verletzung des Urheberrechts des Tonträgerherstellers (Trak Music GnbR) Bezug genommen wird, vertritt Nümann + Lang die Textdichter des Werkes (Sebastian Wolter und Shaun Baker). Uns liegen daher auch Fälle vor, in denen das gleiche Werk von zwei unterschiedlichen Kanzleien (auch doppelt) abgemahnt wird.


Wegen der immer wieder auftauchenden Problemen bei Mehrfachabmahnungen (und Doppelabmahnungen) in sog. Chartcontainern haben wir uns der Initiative von Gulli.com iVm. dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und die Initiative AWDP in einem offenen Brief für ein digitales Urheberrecht an das Justizministerium angeschlossen.


Durch möglich Mehrfachabmahnungen bei Chart-Containern und einer immer noch bestehenden Unsicherheit bezüglich der Höhe der Abmahnkosten (§ 97a UrhG) werden Verletzer von Urheberrechten oftmals deutlich über Gebühr mit sehr hohen Forderungen belastet. Zu bedenken ist hierbei, dass es sich bei den Verletzern in aller Regel um "normale" ansonsten unbescholtene Bürger handelt, welche aber oftmals bezüglich der Schadenshöhe und der Streitwerte wie eine (finanzstarke) Firma behandelt werden.

Wir empfehlen dringend anwaltliche Hilfe bei einer Abmahnung zu suchen - leider erleben wie es immer wieder, dass Anschlussinhaber viel zu spät zu einem spezialisierten Anwalt gehen. Auch raten wir dringend davon ab die beigefügten Unterlassungserklärungen ohne Überprüfung durch einen Anwalt zu unterschreiben oder (noch schlimmer, da eine teure Klage drohen kann) gar nicht zu reagieren.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir vertreten derzeit eine Vielzahl von derartigen Fällen.

Dienstag, 20. Juli 2010

Schutt Waetke klagt wg. Filesharing vor LG Köln auf UE

Die für Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen bei Tauschbörsen bekannte Kanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe hat vor dem Landgericht Köln Klage auf Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz gegen einen Abgemahnten wegen eingereicht. Der Streitwert wurde vorläufig auf 11.373,80 € geschätzt. Angeblich habe der Beklagte nicht auf die Abmahnung der Kanzlei Schutt Waetke reagiert. Über den Gang des Verfahrens werden wir berichten.

Ich kann nur nochmals raten auf jeden Fall jede Abmahnung erst zu nehmen und sich umgehend nach Erhalt einer Abmahnung mit einem fachkundigen Anwalt in Verbindung zu setzen. Nichtreagieren kann sehr teuer werden.
Frage Sie aber stets vor Beauftragung eines Anwalts nach dessen Gebühren, sonst kann es auch hier sehr teuer werden - entprechende Fälle liegen uns leider auch vor.

Abmahngrüße aus Russland von RAin Kruse

Uns liegt eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei Kruse wegen eines russischen Filmwerks "Gluhar v Kino" der Firma Studija Monolit(GmbH nach russischem Recht) vor. Neben der üblichen Unterlassungserklärung (die ein Schuldeingeständnis und Anerkenntnis darstellt) werden Schadensersatzansprüche in Höhe von 980,00 € geltend gemacht.

Telefonisch und per Fax ist Frau Kollegin Kruse nur über eine 01805-Nummer erreichbar. Als e-Mail Adresse wird eine googlemailadresse angegeben.

Wir empfehlen Betroffenen nicht blind die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben sondern fachlichen Rat bei einem Anwalt einzuholen, der sich mit der Materie auskennt.
Weiterhin können wir jedoch auf keinen Fall empfehlen, nicht auf das Schreiben zu reagieren!! - es drohen sehr teure Rechtsstreitigkeiten. Uns liegt aktuell eine Klage der Kanzlei Schutt Waetke vor, bei dem ein Abgemahnter angeblich nicht reagiert hat und nunmehr vor dem Landgericht Köln gerichtlich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden soll. Bei einem Streitwert von über 11.000.- € kann dies sehr sehr teuer werden. Reagieren Sie daher immer (auch wenn die Abmahnung nicht berechtigt sein sollte) auf derartige Schreiben und lassen Sie sich anwaltlich vertreten (Wichtig! Vorher nach den Kosten des eigenen Anwalts erkundigen)

Freitag, 16. Juli 2010

Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Eine weitere Kanzlei widmet sich dem offensichtlich lukrativen Geschäft der Abmahnungen von angeblichen Filesharing - Urheberrechtsverletzungen. Die Kanzlei mit dem Fantasienamen (scheint derzeit Mode zu sein) FAREDS widmet sich nach eigenem Bekunden ausschließlich um Verletzungen des Urheberrechts im Internet: "Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei sind wir ausschließlich im Bereich des Urheberrechts tätig. Unsere Kernkompetenz liegt in der Verfolgung von illegalen Downloads urheberrechtlich geschützter Werke im Internet."

Uns liegt eine Abmahnung über das Werk "Survival of the Dead" der Firma Kinostar Theater GmbH aus Stuttgart vor. Gefordert wird neben der Unterlassungserklärung ein Schadensersatz in Höhe von 850,00 €.
Weiterhin wird im Auftrag der Herren Komlew und Königseder das Musikwerk "Monrose - Like a Lady" abgemahnt. Hier wird ein pauschaler Schadensersatz von 450,00 € gefordert.

Wir können nicht empfehlen die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zur Zahlung des geforderten (und unserer Meinung nach deutlich überhöhten) Schadensersatzes verpflichten würde. Wir empfehlen weiterhin: setzen Sie sich nicht selbständig mit den Abmahnkanzleien in Verbindung - hier können u.U. weitere höhere Kosten entstehen - lassen Sie sich  von einem spezialisierten Anwalt vertreten (wichtig! am Anfang die Kosten des eigenen Anwalts für die Angelegenheit klären! - es existieren deutliche Preisunterschiede).

Weitere Werke welche von der Kanzlei FAREDS abgemahnt werden laut unserern Informationen:
  • Ninja Warrior
  • Gingerdead Man 2 
  • The Way – Der Weg des Drachen
  • Die Wikinger 2 - Die Söhne Odins  (alle MIG Film GmbH) sowie 
  • Hetzjagd - Lauf um dein Leben ( Savoy Film GmbH)