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Mittwoch, 27. März 2013

Abmahnung Bindhardt & Lenz - Musikdownloads

Die Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz, Virginia Straße 24, 35510 Butzbach versenden derzeit im Auftrag verschiedener Musikrechteinhaber Abmahnungen wegen Filesharings (Torrent, Peer-to-Peer, Up/Download in Musik-Tauschbörsen).
Die Anwaltskanzlei Bindhardt und Lenz hat zudem offenbar Tätigkeiten der ehemaligen Kanzlei Bindhardt Rixen Fiedler Zerbe aus Filesharing-Fällen übernommen, da sich Bindhardt Rixen Fiedler Zerbe vor kurzem getrennt haben. Inhaltlich hat sich jedoch an der Abmahntätigkeit nichts geändert.

Die Abmahnungen sollte durch einen spezialisierten Anwalt überprüft werden, insbesondere bezüglich des geforderten Schadensatzes, sowie der geforderten Unterlassunsgerklärung, da Sie sich durch die Unterlassungserklärung vertraglich binden. Über die Höhe eines geltend gemachten Schadensersatzes kann man durchaus streiten - hier ist nach unserer Erfahrung nahezu immer ein Vergleich möglich.

Wir helfen seit Jahren bundesweit allein in den letzte 12 Monaten in mehreren hundert Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit zwischen 140.- bis 220.- € je nach Art des Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Dienstag, 16. Februar 2010

Abmahnung Bushido

Mehrere Mandanten haben sich bei uns gemeldet, die eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fielder, Rixen, Zerbe wegen Musikwerken des Künstlers Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) erhalten haben. Meist handelt es sich um einen Chart-Container in dem der Song enthalten sein soll. Uns wurde glauhaft versichert, dass dieses Lied nicht down/upgeloaded wurde.
Als Schadensersatz macht die Kanzlei einen Betrag von 350,00 € geltend und fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Hier ist von übereilten Antworten dringend abzuraten.
Die Abgabe der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung kann aufgrund der Formulierung von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung. Dennoch sollten Abmahnschreiben ernst genommen werden und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden, da andernfalls teure einstweilige Verfügungen drohen können. Es empfiehlt sich daher einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt einzuschalten.