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Freitag, 28. Oktober 2011

Abmahnung Schulenberg Schenk - G&G

Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk mahnen derzeit verstärkt in Namen der Firma G&G Media Foto-Film GmbH, Haan wegen Verbreitung von erotischen Filmen (z.B. "Mein erster Urlaubsfick - wenn Mami und Papi zuhause sind") im Internet über sog. Tauschbörsen (P2P Filesharing Netzwerke - BitTorrent) ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit 5.001.- € Vertragsstrafe ein pauschaler Schadensersatz von 1.298,00 €. Den geforderten Schadensersatz halten wir für deutlich überhöht. Auch die Unterlassungserklärung sollte dringend angepasst werden. Wir raten daher dringend davon ab die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung zu unterschreiben und zurück zu senden.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Ihr Vorteil bei uns:
  •  Ortsunabhängige anwaltliche Vertretung in ganz Deutschland
  •  Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit
  •  Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Noch ein Hinweis: unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch für derartige Fälle Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise.

Weitere Werke welche von Schulenberg und Schenk für G&G abgemahnt werden sind z.B. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Arschbacken XXL
- Ausgeleierte Spalten
- Boxenluder
- Das erste Mal tief in den Arsch
- Der asoziale Mutterficker
- Der deutsche Teenie-Filmer
- Der Stecher
- Deutsch jung und zeigefreudig
- Die Hobby Analfotzen
- Doctor Anus
- Dr. Placebo
- Dreilochstuten - Bitte einlochen
- Extreme Maulfotzen
- Fahren Parken Ficken
- Frauenarzt
- Ich will Pornoqueen werden
- Inzest - Geständnis
- Inzest - Perverse Familien in Deutschland
- Junge Gören wollen es wissen
- Junge Mädchen brauchen Geld
- Junge Mundfotzen geben Vollgas
- Kleine Jungfrauen
- Lesben - Teenies auf Entdeckungsreise
- Mallotze
- Mamas Fickspalte
- Mundfick extrem
- Nutten verarscht
- Parkplatz Sex
- Poppen fürs Shoppen
- Reife Mamas hart gestoßen
- Rosetten Massaker
- Ruhrpottfotzen
- Russische Ladies
- Skandal in deutscher Arztpraxis
- Strand Schlampen
- Taschengeld Luder
- Verbotener Inzest
- Versaute Pissluder
- Wilde 40 - Perverser Hausfrauensex

Darüber hinaus mahnt Schulenberg und Schenk auch z.B. für Berlin Media Art e. K., Erotic Planet Wolfgang Embacher, GGG - John Thompson Production, John Thompson Production, Kick Ass Pictures, Magmafilm, Musketier Media GmbH & Co KG, NB Media e.K, Nicole Borch, OFF-LIMITS MEDIA GmbH, PlayVision Media Group AG, Purzel Video GmbH, Video-Aktuell Betriebs GmbH, VPS Film-Entertainment GmbH und andere Firmen ab.

Update: 12.03.2015 - Die Kanzlei Schulenberg und Schenk haben sich nach eigenen Angaben aus der Abmahntätigkeit wegen Verletzung von Urheberrechtsverletzungen im Wege des Filesharings zurück gezogen und versenden keine Anmahnungen mehr wegen Filesharing.

Freitag, 20. November 2009

Abmahnung Purzel Video GmbH

Die Firma Purzel Video GmbH mahnt in letzter Zeit immer häufger ab. Mittlerweile kümmern sich nach den uns vorliegenden Fälle mindestens drei unterschiedliche Kanzleien um diesen offensichtlich lukrativen Mandanten. (sex sells!)

So mahnt sowohl die

Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg als auch die
Rechtsanwaltskanzlei C-S-R, Ettlingen und
Rechtsanwalt Stefan Auffenberg, Dortmund

jeweils im Namen der Firma Purzel Video GmbH wegen Verbreitung von Pornos im Internet ab. Auch wenn bereits gegenüber einer Kanzlei eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben worden ist, kann es (wohl bei der Masse von Abmahnungen die Purzel versenden lässt) dazu kommen, dass erneut eine Unterlassung von einer anderen Kanzlei verlangt wird. Doppelt hält wohl besser?!

Die geforderten Schadensersatzforderungen bewegen sich je nach Kanzlei zwischen 1.298,00 €, 650,00 € und 495,00 €. Es bleibt zu hoffen, dass Purzel bei der Menge der Anwälte und den wohl zu zahlenden Anwaltskosten auch noch im eigendlichen Geschäft etwas verdient (oder sollte hier doch gar kein Schaden als Anwaltshonorar entstanden sein?)

Wir raten jedem, der eine Abmahnung erhalten hat diese auf jeden Fall zu beachten und zu reagieren. Keine Reaktion kann sehr teuer werden.
Wenden Sie sich an eine Anwalt, der sich in dieser Materie auskennt. Haben Sie keine falsche Scheu (auch bei oftmals sehr aussagekräftigen Filmtiteln) zu einem Fachmann zu gehen und die Angelegenheit überprüfen zu lassen anstatt aus reiner Scham sofort die, nach unserer Ansicht teilweise weit übertriebenen Schadensersatzforderungen zu begleichen.

siehe auch unser Artikel Klage wegen Urheberrechtsverletzung 

Update: 12.03.2015 - Die Kanzlei Schulenberg und Schenk haben sich nach eigenen Angaben aus der Abmahntätigkeit wegen Verletzung von Urheberrechtsverletzungen im Wege des Filesharings zurück gezogen und versenden keine Anmahnungen mehr wegen Filesharing.