Die für Abmahnungen bekannte Anwaltskanzlei U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg versenden derzeit im Auftrag der Firma FDUDM2 GmbH
Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung beim Filesharing (Torrent, Peer-to-Peer, Up/Download in
Musik-Tauschbörsen).
Unter anderem wird wegen Urheberrechtsverstoß durch Verbreitung des Musikstücks "Angeline" im Internet kostenpflichtig abgemahnt.
Bei der Firma FDUDM2 GmbH handelt es sich um die Nachfolgefirma der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Diese wurde am 21. Dezember 2006 von dem Rapper Moses Pelham und Andreas Walter gegründet. DigiProtect wurde am 12. Februar 2013 in FDUDM2 GmbH umbenannt, anschließend wurde am 15.02.2013 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing aus Frankfurt am Main. (zu DigiProtect siehe auch unsere weiteren Artikel im Blog sowie Wikipedia Eintrag).
Es verwundert, dass die zwischenzeitlich (vorläufig) insolvente Firma mit dem inzwischen klangvollen Namen FDUDM2 GmbH offensichtlich jedoch noch die Mittel hat, Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten zu bezahlen?. Weiterhin verwundert, dass die Abmahnung von U+C ausgesprochen worden ist. U+C ist in der Vergangenheit hauptsächlich mit Abmahnungen wegen Verbreitung von Pornofilmen in Erscheinung getreten. Darüber hinaus verwundert es auch, dass nach den uns vorliegenden Unterlagen Urheberrechtsverletzungen aus dem Jahre 2011 geltend gemacht werden - in der Regel werden Abmahnungen zwischenzeitlich sehr kurz nach Down/Upload des Werkes in Tauschbörsen ausgesprochen.
Zulässig ist die Abmahnung jedoch, auch wenn die Firma zwischenzeitlich in Insolvenz ist und die Urheberrechtsverletzung schon 2 Jahre zurück liegt. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter offene Forderungen überprüfen und diese auch für die Insolvenzmasse eintreiben. Er kann die Forderungen aber auch verkaufen. Die bedeutet jedoch noch nicht, dass die Forderung auch tatsächlich berechtigt ist.
Vielleicht sind dies auch Gründe warum der Schadenersatz im Vergleich zu anderen Abmahnungen wegen Verbreitung von Musikwerken im Internet mit 340.- € noch relativ niedrig ausfällt.
Wie
auch in
anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von
der Rechtsanwälte U+C dringend erst zu nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir
erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den
Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals
klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung von U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug
handelt. Über die Höhe eines
Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und
hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.
Wir helfen seit Jahren bundesweit in weit über
1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste
Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und
Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen
Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer
der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab
exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen
Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte
außergerichtliche Tätigkeit zwischen 140.- bis 220.- € inkl. USt je nach Art des
Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr
OK zur Bearbeitung des Falles und dem
vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.
Von
selbstgestrickten
Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar
keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion
kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt
anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt
häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie
verwendet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und
unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Posts mit dem Label DigiProtect werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
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Freitag, 17. Mai 2013
Freitag, 13. Januar 2012
Abmahnung Schalast und Partner - DigiProtect - Kool Savas
Die Rechtsanwälte und Notare Schalast und Partner aus Frankfurt am Main mahnen derzeit im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH u.a. wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch Verbreitung des Albums "Kool Savas – Aura" des Rappers Kool Savas sowie "Nightwish - Storytime"im Internet über sog. Tauschbörsen (File-Sharing) ab. Beide Titel sind auch auf dem Sampler German Top 100 Single Charts vorhanden. Hier drohen weitere Abmahnungen auch durch andere Rechtsanwälte.
Gefordert wird in der Abmahnung von Schalast neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 550,- € , der sich auf 430,00 € reduziert ("Schnellzahlerrabatt"), wenn der Anspruch anerkannt wird und der Betrag innerhalb von acht Tagen bezahlt wird.
Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir die Abmahnung erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen. Zudem sollte die Unterlassungserklärung auf jeden Fall im Punkt Vertragsstrafe abgeändert werden, da Schalast und Partner hier eine Vertragsstrafe von 5.100.- € für den Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung fordern.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Noch was zu Kool Savas am Rande: Das Landgericht Berlin hat nach Infos von laut.de den Rapper am 09.12.11 zur Zahlung von 10.000 Euro an den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann verurteilt, da. Savaş Yurderi (so der bürgerliche Name von Kool Savas) Kachelmann bei verschiedenen Konzerten unter anderem als "verfickten Wetterfrosch", "Arschloch" oder als "Bastard" beleidigt hatte. Der Rapper berief sich während des Verfahrens auf seine künstlerische Freiheit, was das Gericht jedoch nicht so sehen wollte. Außerdem erklärte der Rapper, dass die Beleidigungen nur vor begrenztem Publikum gefallen seien. Die Konzertmitschnitte auf YouTube seien illegal, er könne schließlich nichts dafür, wenn Fans die Videos ins Netz stellen. Die Beleidigung auf der Homepage habe dagegen kaum einer bemerkt, da die Internetsuchmaschinen die veränderte Schreibweise "Arrrrrrrrschloch" nur schwer finden.Wir finden diese Beleidigungen und die Abmahnungen auch gar nicht cool.
Gefordert wird in der Abmahnung von Schalast neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 550,- € , der sich auf 430,00 € reduziert ("Schnellzahlerrabatt"), wenn der Anspruch anerkannt wird und der Betrag innerhalb von acht Tagen bezahlt wird.
Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir die Abmahnung erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen. Zudem sollte die Unterlassungserklärung auf jeden Fall im Punkt Vertragsstrafe abgeändert werden, da Schalast und Partner hier eine Vertragsstrafe von 5.100.- € für den Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung fordern.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Noch was zu Kool Savas am Rande: Das Landgericht Berlin hat nach Infos von laut.de den Rapper am 09.12.11 zur Zahlung von 10.000 Euro an den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann verurteilt, da. Savaş Yurderi (so der bürgerliche Name von Kool Savas) Kachelmann bei verschiedenen Konzerten unter anderem als "verfickten Wetterfrosch", "Arschloch" oder als "Bastard" beleidigt hatte. Der Rapper berief sich während des Verfahrens auf seine künstlerische Freiheit, was das Gericht jedoch nicht so sehen wollte. Außerdem erklärte der Rapper, dass die Beleidigungen nur vor begrenztem Publikum gefallen seien. Die Konzertmitschnitte auf YouTube seien illegal, er könne schließlich nichts dafür, wenn Fans die Videos ins Netz stellen. Die Beleidigung auf der Homepage habe dagegen kaum einer bemerkt, da die Internetsuchmaschinen die veränderte Schreibweise "Arrrrrrrrschloch" nur schwer finden.Wir finden diese Beleidigungen und die Abmahnungen auch gar nicht cool.
Dienstag, 24. November 2009
Abmahnung Denecke - das geht ab!
Das geht ab! - die für Abmahnungen bekannten Anwälte Denecke und von Haxthausen mahnen wegen des Albums "Frauenarzt & Manny Marc - Das Geht Ab (wir feiern die ganze Nacht)" ab.
Die so Abgemahnten dürften sicherlich nicht die ganze Nacht feiern, da zur Unterlassungserklärung auch ein Schadensersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung von 480,00 € gefordert wird.
Angeblicher Rechteinhaber des Rechts zur Verbreitung des Titels in Filesharing-Netzwerken sei die altbekannte Firma DigiProtect.
Wir raten allen Betroffenen einer Abmahnung fachlich fundierten anwaltlichen Rat einzuholen. Von einer blinden Unterzeichnung der beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab.
Die so Abgemahnten dürften sicherlich nicht die ganze Nacht feiern, da zur Unterlassungserklärung auch ein Schadensersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung von 480,00 € gefordert wird.
Angeblicher Rechteinhaber des Rechts zur Verbreitung des Titels in Filesharing-Netzwerken sei die altbekannte Firma DigiProtect.
Wir raten allen Betroffenen einer Abmahnung fachlich fundierten anwaltlichen Rat einzuholen. Von einer blinden Unterzeichnung der beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab.
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