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Dienstag, 16. Februar 2010

Abmahnung Bushido

Mehrere Mandanten haben sich bei uns gemeldet, die eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fielder, Rixen, Zerbe wegen Musikwerken des Künstlers Bushido (Anis Mohamed Ferchichi) erhalten haben. Meist handelt es sich um einen Chart-Container in dem der Song enthalten sein soll. Uns wurde glauhaft versichert, dass dieses Lied nicht down/upgeloaded wurde.
Als Schadensersatz macht die Kanzlei einen Betrag von 350,00 € geltend und fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Hier ist von übereilten Antworten dringend abzuraten.
Die Abgabe der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung kann aufgrund der Formulierung von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung. Dennoch sollten Abmahnschreiben ernst genommen werden und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden, da andernfalls teure einstweilige Verfügungen drohen können. Es empfiehlt sich daher einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt einzuschalten.

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