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Freitag, 17. Mai 2013

Abmahnung U+C Rechtsanwälte - FDUDM2 GmbH

Die für Abmahnungen bekannte Anwaltskanzlei U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg versenden derzeit im Auftrag der Firma FDUDM2 GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung beim Filesharing (Torrent, Peer-to-Peer, Up/Download in Musik-Tauschbörsen).

Unter anderem wird wegen Urheberrechtsverstoß durch Verbreitung des Musikstücks "Angeline" im Internet kostenpflichtig abgemahnt.

Bei der Firma FDUDM2 GmbH handelt es sich um die Nachfolgefirma der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Diese wurde am 21. Dezember 2006 von dem Rapper Moses Pelham und Andreas Walter gegründet. DigiProtect wurde am 12. Februar 2013 in FDUDM2 GmbH umbenannt, anschließend wurde am 15.02.2013 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing aus Frankfurt am Main. (zu DigiProtect siehe auch unsere weiteren Artikel im Blog sowie Wikipedia Eintrag).

Es verwundert, dass die zwischenzeitlich (vorläufig) insolvente Firma mit dem inzwischen klangvollen Namen FDUDM2 GmbH offensichtlich jedoch noch die Mittel hat, Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten zu bezahlen?. Weiterhin verwundert, dass die Abmahnung von U+C ausgesprochen worden ist. U+C ist in der Vergangenheit hauptsächlich mit Abmahnungen wegen Verbreitung von Pornofilmen in Erscheinung getreten. Darüber hinaus verwundert es auch, dass nach den uns vorliegenden Unterlagen Urheberrechtsverletzungen aus dem Jahre 2011 geltend gemacht werden - in der Regel werden Abmahnungen zwischenzeitlich sehr kurz nach Down/Upload des Werkes in Tauschbörsen ausgesprochen.
Zulässig ist die Abmahnung jedoch, auch wenn die Firma zwischenzeitlich in Insolvenz ist und die Urheberrechtsverletzung schon 2 Jahre zurück liegt. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter offene Forderungen überprüfen und diese auch für die Insolvenzmasse eintreiben. Er kann die Forderungen aber auch verkaufen. Die bedeutet jedoch noch nicht, dass die Forderung auch tatsächlich berechtigt ist.

Vielleicht sind dies auch Gründe warum der Schadenersatz im Vergleich zu anderen Abmahnungen wegen Verbreitung von Musikwerken im Internet mit 340.- € noch relativ niedrig ausfällt.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von der Rechtsanwälte U+C dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung von U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.

Wir helfen seit Jahren bundesweit in weit über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit zwischen 140.- bis 220.- € inkl. USt je nach Art des Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

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