Die für Abmahnungen bekannte Anwaltskanzlei U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg versenden derzeit im Auftrag der Firma FDUDM2 GmbH
Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung beim Filesharing (Torrent, Peer-to-Peer, Up/Download in
Musik-Tauschbörsen).
Unter anderem wird wegen Urheberrechtsverstoß durch Verbreitung des Musikstücks "Angeline" im Internet kostenpflichtig abgemahnt.
Bei der Firma FDUDM2 GmbH handelt es sich um die Nachfolgefirma der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Diese wurde am 21. Dezember 2006 von dem Rapper Moses Pelham und Andreas Walter gegründet. DigiProtect wurde am 12. Februar 2013 in FDUDM2 GmbH umbenannt, anschließend wurde am 15.02.2013 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing aus Frankfurt am Main. (zu DigiProtect siehe auch unsere weiteren Artikel im Blog sowie Wikipedia Eintrag).
Es verwundert, dass die zwischenzeitlich (vorläufig) insolvente Firma mit dem inzwischen klangvollen Namen FDUDM2 GmbH offensichtlich jedoch noch die Mittel hat, Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten zu bezahlen?. Weiterhin verwundert, dass die Abmahnung von U+C ausgesprochen worden ist. U+C ist in der Vergangenheit hauptsächlich mit Abmahnungen wegen Verbreitung von Pornofilmen in Erscheinung getreten. Darüber hinaus verwundert es auch, dass nach den uns vorliegenden Unterlagen Urheberrechtsverletzungen aus dem Jahre 2011 geltend gemacht werden - in der Regel werden Abmahnungen zwischenzeitlich sehr kurz nach Down/Upload des Werkes in Tauschbörsen ausgesprochen.
Zulässig ist die Abmahnung jedoch, auch wenn die Firma zwischenzeitlich in Insolvenz ist und die Urheberrechtsverletzung schon 2 Jahre zurück liegt. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter offene Forderungen überprüfen und diese auch für die Insolvenzmasse eintreiben. Er kann die Forderungen aber auch verkaufen. Die bedeutet jedoch noch nicht, dass die Forderung auch tatsächlich berechtigt ist.
Vielleicht sind dies auch Gründe warum der Schadenersatz im Vergleich zu anderen Abmahnungen wegen Verbreitung von Musikwerken im Internet mit 340.- € noch relativ niedrig ausfällt.
Wie
auch in
anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von
der Rechtsanwälte U+C dringend erst zu nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir
erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den
Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals
klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung von U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug
handelt. Über die Höhe eines
Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und
hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.
Wir helfen seit Jahren bundesweit in weit über
1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste
Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und
Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen
Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer
der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab
exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen
Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte
außergerichtliche Tätigkeit zwischen 140.- bis 220.- € inkl. USt je nach Art des
Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr
OK zur Bearbeitung des Falles und dem
vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.
Von
selbstgestrickten
Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar
keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion
kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt
anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt
häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie
verwendet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und
unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
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