Die für Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten im Internet bekannte Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg mahnt derzeit u.a. im Auftrag der Schneider & de Teba Költerhoff GbR, Berlin sowie der Munix Music GbR, München wegen Verbreitung vom Musikwerken über sog. Tauschbörsen (Torrent - Filesharing) ab. Aktuell liegen uns Abmahnungen der Tonaufnahme "Die Atzen - Party (Ich will abgehen)" sowie "Lolita Jolie - Non Non Non" - beide enthalten u.a. auf der Datei German Top 100 Single Charts vor.
Weiterhin mahnt FAREDS im Auftrag der Musikkomponisten und Textdichter Martin Fliegenschmidt, Köln, Claudio Pagonis, Köln, Matthias Haß, Seevetal sowie Herbie Cricklow, Huddinge - Schweden wegen angeblicher Verbreitung des Musikwerks "Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt" ebenfalls enthalten auf der Datei German Top 100 Single Charts ab.
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 450.- € je abgemahnten Titel.
Problematisch ist bei einem Down/Upload derartiger Sampler immer, dass jeder Rechteinhaber sein eigenes Werk abmahnen kann, somit damit gerechten werden muss, dass auch von weiteren Rechtsanwälte kostenpflichtige Abmahnungen folgen können (Mehrfachabmahnung). Dies hat jedoch nichts damit zu tun, dass der Abmahnte auf das Schreiben einer Kanzlei entsprechend reagiert. Da die IP-Adressen (welche beim Filesharing sichtbar sind) bei Provider nur eine Woche gespeichert sein dürfen, sind bei einem Aufspüren von illegalen Filesharing die entsprechenden Auskunftsansprüche bereits am Laufen. Siehe zur der Problematik der Mehrfachabmahnungen vor allem bei Chartcontainern auch - öffentlicher Brief für ein digitales Urheberrecht an das Justizministerium [PDF Download] den wir als Mitunterstützer unterzeichnet haben.
Es drohen daher bei einem Download von Samplern über Tauschbörsen weitere Abmahnung z.B. auch von der Firma WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH z.B. im Auftrag der Firma Zooland Music GmbH (aktuell z.B. der Musiktitel "Party Shaker - R.I.O. Feat Nicco" sowie ""Summer Jam - R.I.O. Feat U-Jean"- enthalten z.B. auch auf Boom - Summer 2012 sowie German Top 100 Single Charts) oder im Auftrag der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH. Auch andere Rechtsanwälte mahnen im Auftrag Ihrer Mandanten Werke aus diesen Samplern ab. Somit können für einen Download/Upload eines Samplers, d.h für eone Datei mehrere kostenpflichtige Abmahnungen drohen.
Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen
wir die Schreiben von FAREDS und WeSaveYourCopyrights dringend erst zu nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben von FAREDS und WeSaveYourCopyrights nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir
raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese
eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich
ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung
beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein
Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten
haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu
beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über
1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste
Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter
info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen
Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie
sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine
Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche
Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch
Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten
Schadenersatzes in der Regel zwischen 140,- € und 210,- €
inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung
mit.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und
unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem
niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten
Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar
keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion
kann sehr teuer werden!
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