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Freitag, 16. Juli 2010

Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Eine weitere Kanzlei widmet sich dem offensichtlich lukrativen Geschäft der Abmahnungen von angeblichen Filesharing - Urheberrechtsverletzungen. Die Kanzlei mit dem Fantasienamen (scheint derzeit Mode zu sein) FAREDS widmet sich nach eigenem Bekunden ausschließlich um Verletzungen des Urheberrechts im Internet: "Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei sind wir ausschließlich im Bereich des Urheberrechts tätig. Unsere Kernkompetenz liegt in der Verfolgung von illegalen Downloads urheberrechtlich geschützter Werke im Internet."

Uns liegt eine Abmahnung über das Werk "Survival of the Dead" der Firma Kinostar Theater GmbH aus Stuttgart vor. Gefordert wird neben der Unterlassungserklärung ein Schadensersatz in Höhe von 850,00 €.
Weiterhin wird im Auftrag der Herren Komlew und Königseder das Musikwerk "Monrose - Like a Lady" abgemahnt. Hier wird ein pauschaler Schadensersatz von 450,00 € gefordert.

Wir können nicht empfehlen die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zur Zahlung des geforderten (und unserer Meinung nach deutlich überhöhten) Schadensersatzes verpflichten würde. Wir empfehlen weiterhin: setzen Sie sich nicht selbständig mit den Abmahnkanzleien in Verbindung - hier können u.U. weitere höhere Kosten entstehen - lassen Sie sich  von einem spezialisierten Anwalt vertreten (wichtig! am Anfang die Kosten des eigenen Anwalts für die Angelegenheit klären! - es existieren deutliche Preisunterschiede).

Weitere Werke welche von der Kanzlei FAREDS abgemahnt werden laut unserern Informationen:
  • Ninja Warrior
  • Gingerdead Man 2 
  • The Way – Der Weg des Drachen
  • Die Wikinger 2 - Die Söhne Odins  (alle MIG Film GmbH) sowie 
  • Hetzjagd - Lauf um dein Leben ( Savoy Film GmbH)

Mittwoch, 2. Juni 2010

Los Banditos - Abmahnung BaumgartenBrandt

Die Rechtsanwälte Baumgarten und Brandt schießen wieder scharf - neuesten Abmahnungen betreffen die Firma Los Banditos Film GmbH (Shoot the Duke). Der Abgemahnte erhält mit einer Schadensersatzforderung von 850,00 € und einer Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro einen Warnschuss fürs Filesharing im Internet.

Wir empfehlen nicht selbst zurück zu schießen und auch nicht einfach nur in Deckung zu gehen, sprich nichts tun (der nächste Schuss könnte für Ihren Geldbeutel das Ende bedeuten oder zumindet ein großes Loch reißen). Suchen Sie sich einen erfahrenen Schützen, sprich Anwalt, der die Angelegenheit für Sie unblutig beendet.
Wichtig! Fragen Sie zuvor was ihr Anwalt an Gebühren für seine Schießkünste fordert (nicht dass Sie vom eigenen Anwalt mit einer unerwarteten Kostennote von hinten durchs Knie erschossen werden)

Volltext des BGH Urteils zur WLAN Haftung

Der Volltext des Urteils zur WLAN Haftung des Anschlussinhabers (BGH Urteil vom 12.05.2010 - AZ I ZR 121/08) liegt nunmehr vor und kann unter den Seiten Abmahnwahn-Dreipage abgerufen werden.

Interessant auch eine Pressemitteilung der Kanzei Kornmeier und Partner zum Urteil

Abmahnung Haufe - Lexware

Die Kanzlei Nümann + Lang, Karlsruhe mahnt nunmehr im Auftrag der Firma Haufe Lexware GmbH die Software Quicksteuer Deluxe 2010 ab.

Als pauschalen Vergleichbetrag für den Schadensersatz werden 695,.- € gefordert. Als Vertragsstrafe fordert Nümann + Lang 5.100.- €

Wir raten Betroffenen dringend die Abmahnung auch bezüglich der Unterlassungserklärung duch fachlich mit der Materie vertraute Rechtsanwälte überprüfen zu lassen. Erkundigen Sie sich jedoch zuvor, was Sie diese rechtliche Hilfe kosten wird! Uns liegen immer wieder Fälle vor, in denen Anwälte von Ihren Mandanten bei Abmahnungen wegen Filesharing nahezu die gleichen Kosten fordern, welche als Schadensersatz geltend gemacht werden oder zum Teil sogar mehr vom eigenen Mandanten fordern. Dem Abgemahnten ist damit sicherlich nicht geholfen.