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Dienstag, 7. September 2010

Die Beschissenheit der Dinge - Abmahnung

Die Rechtsanwaltskanzlei Lampmann Behn Rosenbaum aus Köln mahnt im Auftrag der Firma Camino Filmverleih GmbH den Film "Die Beschissenheit der Dinge" ab.

Der Verstoß gegen das Urheberrecht soll nach unseren Informationen angeblich durch die Firma Logistep festgestellt worden sein.

Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Vertagsstrafe von 5.100 € sowie ein pauschaler Schadensersatz von 1.200,00 €. Die Fristen zur Reaktion sind sehr knapp bemessen.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, so raten wir dringend sich mit einem fachkundigen Anwalt in Verbindung zu setzen - Nichtreagieren oder eine falsche Reaktion kann sehr teure Konsequenzen nach sich ziehen. Uns liegt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vor, in dem ein Mandant im einstweiligen Verfahren verboten wird diesen Film auf einem Computer für den Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen bereitzustellen. Als Streitwert hat das Landgericht Köln einen Betrag von 50.000.- € für das Verfahren angesetzt.

Mittwoch, 21. Juli 2010

Zeigt mir 10 - ein Werk - zwei Abmahnungen

"Zeigt mir 10" - zum Glück keine zehn Abmahnungen jedoch zwei Abmahnungen für ein Werk!


Rechtsanwalt Marcus Meier aus Lünen (RA Meier Anwaltskanzlei) mahnt im Auftrag der Firma Trak Music GnbR - Österreich wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet bezüglich des Titels "Rock to the beat" des Interpreten Darius & Finlay feat Nico, sowie "Zeigt mir 10" von Daruis & Finlay aus dem Album German Top 100 Single Charts ab


Das Musikwerk "Zeigt mir 10" wird auch von der Kanzlei Nümann + Lang abgemahnt. Während im Fall der Abmahnung des Kollegen Meier auf die Verletzung des Urheberrechts des Tonträgerherstellers (Trak Music GnbR) Bezug genommen wird, vertritt Nümann + Lang die Textdichter des Werkes (Sebastian Wolter und Shaun Baker). Uns liegen daher auch Fälle vor, in denen das gleiche Werk von zwei unterschiedlichen Kanzleien (auch doppelt) abgemahnt wird.


Wegen der immer wieder auftauchenden Problemen bei Mehrfachabmahnungen (und Doppelabmahnungen) in sog. Chartcontainern haben wir uns der Initiative von Gulli.com iVm. dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und die Initiative AWDP in einem offenen Brief für ein digitales Urheberrecht an das Justizministerium angeschlossen.


Durch möglich Mehrfachabmahnungen bei Chart-Containern und einer immer noch bestehenden Unsicherheit bezüglich der Höhe der Abmahnkosten (§ 97a UrhG) werden Verletzer von Urheberrechten oftmals deutlich über Gebühr mit sehr hohen Forderungen belastet. Zu bedenken ist hierbei, dass es sich bei den Verletzern in aller Regel um "normale" ansonsten unbescholtene Bürger handelt, welche aber oftmals bezüglich der Schadenshöhe und der Streitwerte wie eine (finanzstarke) Firma behandelt werden.

Wir empfehlen dringend anwaltliche Hilfe bei einer Abmahnung zu suchen - leider erleben wie es immer wieder, dass Anschlussinhaber viel zu spät zu einem spezialisierten Anwalt gehen. Auch raten wir dringend davon ab die beigefügten Unterlassungserklärungen ohne Überprüfung durch einen Anwalt zu unterschreiben oder (noch schlimmer, da eine teure Klage drohen kann) gar nicht zu reagieren.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir vertreten derzeit eine Vielzahl von derartigen Fällen.

Dienstag, 20. Juli 2010

Schutt Waetke klagt wg. Filesharing vor LG Köln auf UE

Die für Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen bei Tauschbörsen bekannte Kanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe hat vor dem Landgericht Köln Klage auf Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz gegen einen Abgemahnten wegen eingereicht. Der Streitwert wurde vorläufig auf 11.373,80 € geschätzt. Angeblich habe der Beklagte nicht auf die Abmahnung der Kanzlei Schutt Waetke reagiert. Über den Gang des Verfahrens werden wir berichten.

Ich kann nur nochmals raten auf jeden Fall jede Abmahnung erst zu nehmen und sich umgehend nach Erhalt einer Abmahnung mit einem fachkundigen Anwalt in Verbindung zu setzen. Nichtreagieren kann sehr teuer werden.
Frage Sie aber stets vor Beauftragung eines Anwalts nach dessen Gebühren, sonst kann es auch hier sehr teuer werden - entprechende Fälle liegen uns leider auch vor.

Abmahngrüße aus Russland von RAin Kruse

Uns liegt eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei Kruse wegen eines russischen Filmwerks "Gluhar v Kino" der Firma Studija Monolit(GmbH nach russischem Recht) vor. Neben der üblichen Unterlassungserklärung (die ein Schuldeingeständnis und Anerkenntnis darstellt) werden Schadensersatzansprüche in Höhe von 980,00 € geltend gemacht.

Telefonisch und per Fax ist Frau Kollegin Kruse nur über eine 01805-Nummer erreichbar. Als e-Mail Adresse wird eine googlemailadresse angegeben.

Wir empfehlen Betroffenen nicht blind die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben sondern fachlichen Rat bei einem Anwalt einzuholen, der sich mit der Materie auskennt.
Weiterhin können wir jedoch auf keinen Fall empfehlen, nicht auf das Schreiben zu reagieren!! - es drohen sehr teure Rechtsstreitigkeiten. Uns liegt aktuell eine Klage der Kanzlei Schutt Waetke vor, bei dem ein Abgemahnter angeblich nicht reagiert hat und nunmehr vor dem Landgericht Köln gerichtlich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden soll. Bei einem Streitwert von über 11.000.- € kann dies sehr sehr teuer werden. Reagieren Sie daher immer (auch wenn die Abmahnung nicht berechtigt sein sollte) auf derartige Schreiben und lassen Sie sich anwaltlich vertreten (Wichtig! Vorher nach den Kosten des eigenen Anwalts erkundigen)