Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg mahnt derzeit im Namen der Firma 8 Films, Inhaber Joe Aquilina, Wedeler Chaussee 63, 25436 Moorege wegen Verbreitung von Filmen über sog. Tauschbörsen (Peer-ot-Peer Netzwerken) ab.
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 803.- € ohne diesen näher aufzuschlüsseln.
Weiterhin mahnt die Kanzlei auch im Auftrag der Firma Savoy Film GmbH, München unter anderem das Filmwerk "Das Haus der Verfluchten" wegen Verbreitung im Internet ab.H Hier wird ein pauschaler Schadensersatz von 963,00 € gefordert.
Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit. Wichtig! Klären Sie vor Beauftragung unbedingt die Kosten des eigenen Anwalts. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Dienstag, 15. März 2011
Abmahnung Filesharing - Auffenberg & Witte
Die Kanzlei Auffenberg & Witte aus Dortmund mahnt derzeit wegen Verbreitung verschiedener Werke der Rechteinhaber Universal Pictures Germany GmbH und Happy Times Productions, Gera über sog. Tauschbörsen (P2P Netzwerke) ab.
Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Schadensersatz. Der geforderte Schadensersatz, sowie die geltend gemschten Anwaltskosten bewegen sich im Vergleich zu anderen uns vorliegenden Abmahnungen erfreulicherweise noch im unteren Bereich. Dennoch empfehlen wir Ihnen bei Fragen oder Zweifeln der Rechtmäßigkeit der Abmahnung einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu Rate zu ziehen.
Wichtig! Klären Sie vor Beauftragung die Kosten des eigenen Anwalts. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Schadensersatz. Der geforderte Schadensersatz, sowie die geltend gemschten Anwaltskosten bewegen sich im Vergleich zu anderen uns vorliegenden Abmahnungen erfreulicherweise noch im unteren Bereich. Dennoch empfehlen wir Ihnen bei Fragen oder Zweifeln der Rechtmäßigkeit der Abmahnung einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu Rate zu ziehen.
Wichtig! Klären Sie vor Beauftragung die Kosten des eigenen Anwalts. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Abmahnung Denecke - Clubs Sounds - DigiRights Administration
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin mahnt derzeit im Namen der Firma DigiRights Adminstrations GmbH, Darmstadt wegen verschiedener Werke enthalten auf den CDs Club Sounds (Vol 56) sowie Dream Dance (Vol 58) und German Top 100 Single Charts ab.
Folgende Werke werden u.a. abgemahnt:
Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz abhängig von der Anzahl der angemahnten Lieder - uns liegt eine Abmahnung vor in der ein Vergleichsbetrag von 1.740,00 € als Schadensersatz gefordert wird.
Uns liegt zudem eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin vor, der ebenfalls wie die Rechtsanwälte Denecke im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH das Musikwerk "Lucenzo feat Don Omar - Danza Kudoro" abmahnt. Dieses Musikwerk ist im Film "Fast and Furious 5" - Fast Five enthalten. Daniel Sebastian mahnt hier nicht die (möglichweise durch eine andere Kanzlei noch folgende) Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung über Tauschbörsen am Filmwerk selbst ab, sondern lediglich die im Film enthaltene Musik - gefordert wird in diesem Fall ein pauschaler Schadensersatz von 850,- € - zum Vergleich Die Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen und Parter fordern für das gleiche Musikwerk aus dem Sampler German Top 100 Single Charts einen Betrag von 450.- € als pauschalen Schadensersatz.
Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise ganz erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. (uns von Mandanten mitgeteilte Honorarforderungen anderern Kanzleien für die Abwehr von Abmahungen liegen zwischen 140.- € bis weit über 2000.- €). Lassen Sie sich nicht unüberlegt zur Eile drängen - auch wenn die meisten Abmahnungen am Freitag oder Samstag eintreffen und die gesetzten Fristen meist sehr kanpp bemessen sind, so bleibt genügend Zeit um einen kompetenten Rechtsanwalt zu beauftragen. Ein Vergleich der Honorarkosten lohnt sich hier oftmals. Sie sollten jedoch nicht nur auf die Kosten des eigenen Anwalts achten, sondern auch, dass dieser sich gut mit der Materie auskennt und eventuell in Ihrer Nähe ist um gegebenenfalls auch selbst vorbei schauen zu können. Meist kann die Angelegenheit jedoch auch per Telefon, Fax oder e-Mail besprochen werden.
Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Wir helfen seit Jahren deutschlandweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Ob sich Tauschbörsenprogramme auf einem Rechner befinden kann man auch mit einer vom Bundesverband Musikindustrie und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) entwickelten Software DIGITAL FILE CHECK überprüfen. Das Programm durchsucht den Rechner nach den gängigsten Tauschbörsen-Programmen und kann diese blockieren oder deinstallieren. Das Programm kann auf den Webseiten der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry - Weltverband der Phonoindustrie) kostenlos herunter geladen werden.Nach unseren Informationen laden Sie sich mit dem Programm auch keine Spionagesoftware oder einen Trojaner runter. Es ist für Eltern, welche sich mit der Materie nicht so gut auskennen wie ihre Kinder eine gute Hilfe. Die Anleitung zur Installation und Bedienung des Filesharing-Aufspürsoftware ist sehr gut gemacht.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Folgende Werke werden u.a. abgemahnt:
- David May feat. Max Urban – Facebook Love
- Jay Frog – It´s Alright
- Jasper Forks – Alone
- Afro Jack feat. Eva Simons – Take Over Control
- House Rockerz – Herzrasen
- Fragma – Oops Sorry
- Phunk Investigation cs. Boy Ge – Generation of Love 2011
- Selda – Fever Called Love
- Guernica vs. Jay C. feat. Marce – Open Your Heart
- Doodge & Viper – Boom
- Lucenzo & Don Omar - Danza Kudoro
Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz abhängig von der Anzahl der angemahnten Lieder - uns liegt eine Abmahnung vor in der ein Vergleichsbetrag von 1.740,00 € als Schadensersatz gefordert wird.
Uns liegt zudem eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin vor, der ebenfalls wie die Rechtsanwälte Denecke im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH das Musikwerk "Lucenzo feat Don Omar - Danza Kudoro" abmahnt. Dieses Musikwerk ist im Film "Fast and Furious 5" - Fast Five enthalten. Daniel Sebastian mahnt hier nicht die (möglichweise durch eine andere Kanzlei noch folgende) Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung über Tauschbörsen am Filmwerk selbst ab, sondern lediglich die im Film enthaltene Musik - gefordert wird in diesem Fall ein pauschaler Schadensersatz von 850,- € - zum Vergleich Die Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen und Parter fordern für das gleiche Musikwerk aus dem Sampler German Top 100 Single Charts einen Betrag von 450.- € als pauschalen Schadensersatz.
Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise ganz erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. (uns von Mandanten mitgeteilte Honorarforderungen anderern Kanzleien für die Abwehr von Abmahungen liegen zwischen 140.- € bis weit über 2000.- €). Lassen Sie sich nicht unüberlegt zur Eile drängen - auch wenn die meisten Abmahnungen am Freitag oder Samstag eintreffen und die gesetzten Fristen meist sehr kanpp bemessen sind, so bleibt genügend Zeit um einen kompetenten Rechtsanwalt zu beauftragen. Ein Vergleich der Honorarkosten lohnt sich hier oftmals. Sie sollten jedoch nicht nur auf die Kosten des eigenen Anwalts achten, sondern auch, dass dieser sich gut mit der Materie auskennt und eventuell in Ihrer Nähe ist um gegebenenfalls auch selbst vorbei schauen zu können. Meist kann die Angelegenheit jedoch auch per Telefon, Fax oder e-Mail besprochen werden.
Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Wir helfen seit Jahren deutschlandweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Ob sich Tauschbörsenprogramme auf einem Rechner befinden kann man auch mit einer vom Bundesverband Musikindustrie und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) entwickelten Software DIGITAL FILE CHECK überprüfen. Das Programm durchsucht den Rechner nach den gängigsten Tauschbörsen-Programmen und kann diese blockieren oder deinstallieren. Das Programm kann auf den Webseiten der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry - Weltverband der Phonoindustrie) kostenlos herunter geladen werden.Nach unseren Informationen laden Sie sich mit dem Programm auch keine Spionagesoftware oder einen Trojaner runter. Es ist für Eltern, welche sich mit der Materie nicht so gut auskennen wie ihre Kinder eine gute Hilfe. Die Anleitung zur Installation und Bedienung des Filesharing-Aufspürsoftware ist sehr gut gemacht.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Mittwoch, 9. März 2011
Abmahnung Schutt Waetke - Club Sounds
Die Kanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe mahnt derzeit im Namen der Firma Great Stuff GmbH, München, wegen Verbreitung von Werken über Peer-to-Peer Netzwerke ("verharmlosend auch "Internettauschbörse" genannt") aus dem Sampler Club Sounds ab.
Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Schadensersatz (in unserem Fall 750,00 €).
Wir empfehlen wie auch in anderen Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Wir empfehlen Ihnen, sollten Sie eine Abmahnung erhalten, beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Schadensersatz (in unserem Fall 750,00 €).
Wir empfehlen wie auch in anderen Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Wir empfehlen Ihnen, sollten Sie eine Abmahnung erhalten, beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Abonnieren
Posts (Atom)