Das Landgericht Köln hat in einem Filesharing-Fall bei dem 3.749 Musiktiteln online gestellt worden sind mit Urteil vom 24.11.2010 (AZ 28 O 202/10) entschieden, dass der Streitwert auf 100.000,00 Euro pro Klägerin zu schätzen ist. Da es sich bei dem Fall um insgesamt 4 Klägerinnen gehandelt hat ist somit von einem Streitwert in Höhe von 400.000,00 Euro auszugehen.
Dies bedeutet, dass der Beklagte für die urheberrechtliche Abmahnung ein Anwaltshonorar als Schadensersatz in Höhe von insgesamt 3.454,60 Euro an die gegnerischen Anwälte zahlen musste.
Es handelte sich bei den Fall noch um einen "Altfall" vor Änderung des Urhebergesetzes, d.h. die Ermittlungen des Anschlussinhabers sind über eine Strafanzeige erfolgt. Eine Unterlassungserklärung wurde vom Anschlussinhaber abgegeben, die Zahlung des Schadensersatzes jedoch verweigert.
Delikat bei dem Fall ist, dass dem Urteil des LG Köln zufolge, der Anschlussinhaber Polizist und Mitglied der polizeilichen Informations- und Kommunikationsgruppe für Onlinerecherche und Internetpiraterie ist. Den Urheberrechtsverstoß soll der erwachsene Sohn des Anschlussinhabers begangen haben.
Mehr zum Thema Filesharing und Abmahnung auch auf unseren Seiten unter http://www.e-anwalt.de/urheberrecht_abmahnung.html
Montag, 20. Juni 2011
Mittwoch, 25. Mai 2011
Abmahnung Kornmeier - Lucky Trouble
Die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main mahnt derzeit im Namen der Firma GV World GmbH, Harthäuser Weg 37, 67433 Neustadt an der Weinstraße unter anderem den Film "Lucky Trouble", "Elki" "Ёлки"oder "Yolki" ab. Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Schadensersatz von 600,00 €.
Ebenso wird von der Kanzlei Kornmeier & Partner der Film "The Dough (Bablo) im Auftrag der Baseprotect GmbH abgemahnt
Bei den Filmen handelt es sich um russischsprachige Film, welche derzeit noch nicht in Deutschland laufen. Ganz offensichtlich versucht man nunmehr auch gezielt russische Filesharer in Deutschland zu verfolgen.
Einige meiner Mandanten sind auf die Filme über die Seiten von www.ruprotect.com aufmerksam geworden.
Die Seite www.ruprotect.com/en/movies/ gibt für verschiedene Filme einen Zeitraum an, in dem diese Filme angeblich urheberrechtlich geschützt sind und nicht verbreitet und heruntergeladen werden dürfen. Es wird der Eindruck erweckt, dass nach diesem angegebenen Zeiten ein Download legal wäre, bzw. das Werk nicht geschützt wäre und daher ein Download über Tauschbörsen zulässig wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall. JEDER Film(oder Musiktitel oder Software) ist urheberrechtlich geschützt - ein Down/Upload über Tauschbörsen ist nicht erlaubt und kann sehr teure Abmahnungen nach sich ziehen. Die Angaben auf den Seiten von ruprotect bedeuten nicht, dass nach dem angegebenen Schutzzeitraum die Fime legal kopiert oder verbreitet werden dürfen.
Die Firma GV World GmbH hat angeblich entsprechende Rechte an den Filme erworben, was jedoch noch zu klären wäre. Der geforderte Schadensersatz ist daher zweifelhaft und nach unserer Ansicht auch überhöht.
Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen kann. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Gerne stehen wir Ihnen anwaltlich zur Verfügung. Unsere Kanzlei bearbeitet derzeit mehrer hundert Fälle in denen Betroffene wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt worden sind.
Ebenso wird von der Kanzlei Kornmeier & Partner der Film "The Dough (Bablo) im Auftrag der Baseprotect GmbH abgemahnt
Bei den Filmen handelt es sich um russischsprachige Film, welche derzeit noch nicht in Deutschland laufen. Ganz offensichtlich versucht man nunmehr auch gezielt russische Filesharer in Deutschland zu verfolgen.
Einige meiner Mandanten sind auf die Filme über die Seiten von www.ruprotect.com aufmerksam geworden.
Die Seite www.ruprotect.com/en/movies/ gibt für verschiedene Filme einen Zeitraum an, in dem diese Filme angeblich urheberrechtlich geschützt sind und nicht verbreitet und heruntergeladen werden dürfen. Es wird der Eindruck erweckt, dass nach diesem angegebenen Zeiten ein Download legal wäre, bzw. das Werk nicht geschützt wäre und daher ein Download über Tauschbörsen zulässig wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall. JEDER Film(oder Musiktitel oder Software) ist urheberrechtlich geschützt - ein Down/Upload über Tauschbörsen ist nicht erlaubt und kann sehr teure Abmahnungen nach sich ziehen. Die Angaben auf den Seiten von ruprotect bedeuten nicht, dass nach dem angegebenen Schutzzeitraum die Fime legal kopiert oder verbreitet werden dürfen.
Die Firma GV World GmbH hat angeblich entsprechende Rechte an den Filme erworben, was jedoch noch zu klären wäre. Der geforderte Schadensersatz ist daher zweifelhaft und nach unserer Ansicht auch überhöht.
Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen kann. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Gerne stehen wir Ihnen anwaltlich zur Verfügung. Unsere Kanzlei bearbeitet derzeit mehrer hundert Fälle in denen Betroffene wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt worden sind.
Dienstag, 10. Mai 2011
Abmahnung - Fareds - Girls Beautiful
Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH mahnt derzeit wegen angeblicher Verbreitung des Werkes "Bullmeister - Girls Beatiful" im Auftrag von Daniel Eisenlohr, Berlin ab. Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein paschaler Schadensersatz von 450,00 €. Da das Werk Teil von Musiksamplern (z.B. The Dome 57) ist, drohen bei einem Download bzw. Upload des Samplers auch weitere Abmahnungen von anderen Kanzleien.
Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wir empfehlen auf jeden Fall die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Gerne stehen wir Ihnen anwaltlich zur Verfügung. Unsere Kanzlei bearbeitet derzeit mehrer hundert Fälle in denen Betroffene wegen Urherrechtsverletzungen abgemahnt worden sind.
Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wir empfehlen auf jeden Fall die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Gerne stehen wir Ihnen anwaltlich zur Verfügung. Unsere Kanzlei bearbeitet derzeit mehrer hundert Fälle in denen Betroffene wegen Urherrechtsverletzungen abgemahnt worden sind.
Montag, 2. Mai 2011
Abmahnung RA Lutz Schroeder
Rechtsanwalt Lutz Schroeder mahnt derzeit im Auftrag der Firma Raymond Gallery, Birmingham wegen angeblicher Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werk im Internet über Tauschbörsen ab.
Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Schadensersatz von 750.- €.
Die Abmahnung erfolgt zeitlich sehr rasch nach einem angeblichen Download innerhalb einer Woche, was zeigt, dass die Verfahren mittlerweile sowohl von den Ermittlungsfirmen, als auch den Gerichten und Anwaltskanzleien in Routinearbeit erledigt werden.
Weiteren Informationen und Hilfestellungen wegen Abmahnungen finden Sie auch auf unseren Webseiten unter www.e-anwalt.de
Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Schadensersatz von 750.- €.
Die Abmahnung erfolgt zeitlich sehr rasch nach einem angeblichen Download innerhalb einer Woche, was zeigt, dass die Verfahren mittlerweile sowohl von den Ermittlungsfirmen, als auch den Gerichten und Anwaltskanzleien in Routinearbeit erledigt werden.
Weiteren Informationen und Hilfestellungen wegen Abmahnungen finden Sie auch auf unseren Webseiten unter www.e-anwalt.de
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